Zum Hauptinhalt springen

Prüfberichte

Prüfbericht: Hausstrom in der Nebenkostenabrechnung: Was ist umlagefähig?

Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 1 C · Zum Artikel

Befunde

B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 35
„Dazu gehört ... der Strom für den Aufzug, die Klingel- und Gegensprechanlage“
Grund:
Aufzugsbetrieb (inkl. Betriebsstrom) ist eine eigene Kostenart nach § 2 Nr. 7 BetrKV, getrennt von 'Beleuchtung' nach § 2 Nr. 11 BetrKV, unter der Allgemeinstrom praktisch geführt wird. In der Praxis unschädliche, aber begrifflich ungenaue Vermischung zweier BetrKV-Positionen.
C — formalZeile 35
„Allgemeinstrom — manchmal auch Hausstrom genannt“
Grund:
Sammel-Eintrag: Keine konkrete §-Angabe im Fließtext, nur allgemeiner BetrKV-Link am Artikelende.

Geprüft und in Ordnung (2)

Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.