Prüfbericht: CO2-Kostenaufteilung: So holst du Geld vom Vermieter zurück
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 1 A / 1 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
A — objektiv falschZeile 219✓ Korrigiert am 3. August 2026
„Nach § 5 Abs. 4 CO2KostAufG darfst du den Erstattungsanspruch mit deiner Miete verrechnen, wenn der Vermieter nicht innerhalb von 12 Monaten zahlt.“
- Grund:
- § 5 CO2KostAufG hat nur drei Absätze, kein Absatz 4 existiert. Die tatsächlich einschlägige Norm (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG) regelt zudem das Gegenteil: nicht der Mieter darf mit der Miete verrechnen, sondern der Vermieter darf den Erstattungsbetrag mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen. Paragraf existiert nicht und Norm sagt inhaltlich etwas anderes.
- Korrektur:
- Falsche Rechtsgrundlage für die Verrechnung mit der Miete (§ 5 Abs. 4 CO2KostAufG, existiert nicht) durch die korrekte Regelung ersetzt: § 6 Abs. 2 CO2KostAufG sieht die Verrechnung durch den Vermieter mit der nächsten Betriebskostenabrechnung vor, keine eigenmächtige Mieter-Aufrechnung.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 148
„Betreff: Erstattung meines Anteils an den CO2-Kosten gemäß § 5 Abs. 3 CO2KostAufG“
- Grund:
- § 5 Abs. 3 CO2KostAufG regelt nur, dass Selbstversorger ihren CO2-Ausstoß selbst ermitteln und der Tabelle zuordnen (Einstufung). Der eigentliche Erstattungsanspruch inkl. 12-Monats-Frist und Verrechnungsmechanismus steht in § 6 Abs. 2 CO2KostAufG. Der zitierte Paragraf trägt die geltend gemachte Forderung nicht vollständig.
C — formalZeile 236
„Experten rechnen bis 2030 mit Preisen von 100-150€ pro Tonne.“
- Grund:
- Prognose ohne Quellenangabe im Artikel; nicht falsifizierbar, aber unbelegt.
Geprüft und in Ordnung (7)
- Zeile 32: CO2KostAufG gilt seit 1. Januar 2023 — https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/
- Zeile 42: 10-Stufen-Modell (kg CO2/m²/Jahr zu Vermieteranteil-%) stimmt exakt mit Anlage zu § 5 CO2KostAufG überein — https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/anlage.html
- Zeile 23: CO2-Preis 2025: 55€/Tonne fix, 2026: Korridor 55-65€/Tonne — https://www.gesetze-im-internet.de/behg/
- Zeile 73: ista-Studie: 2,8 Mio. Haushalte mit Gasetagenheizung, 38% kennen Erstattungsanspruch nicht — https://www.co2portal.de/gesetze/co2-kostenaufteilung/co2-kosten-gasetagenheizung-erstattung-vermieter
- Zeile 232: Bei Denkmalschutz-Auflagen kann Vermieteranteil um 50% reduziert werden (§ 9 CO2KostAufG) — https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/__9.html
- Zeile 236: Europäischer Emissionshandel ETS 2 startet 2028 (verschoben von 2027) — https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/EU-ETS-2/eu-ets-2-ausblick/eu-ets-2-ausblick_node.html
- Zeile 244: Gasherd am selben Zähler: Erstattungsanspruch pauschal um 5% gekürzt (§ 6 Abs. 3 CO2KostAufG) — https://www.buzer.de/6_CO2KostAufG.htm
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