Prüfbericht: Fernwärme-Abrechnung prüfen: Was tun bei explodierenden Kosten?
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 36
„| 2024 | ca. 15-17 Cent/kWh | +15-30% |“
- Grund:
- Historische Preisreihe 2020-2024 wird pauschal "BDEW, Verbraucherzentrale Bundesverband (April 2025)" zugeschrieben; die verifizierbare vzbv-Auswertung von April 2025 bestätigt nur den Stand 2025 (Median 17 Cent, 27% ≥20 Cent, 9% ≥25 Cent), nicht die einzelnen historischen Jahreswerte 2020-2023.
C — formalZeile 137
„Bei Heizkosten gilt: Mindestens 50% müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Das gilt auch für die Wärme aus Fernwärme.“
- Grund:
- Sammel-Befund: §-Bezüge (HeizkostenV, AVBFernwärmeV) im Fließtext teils ohne direkten Primärquellenlink; Verlinkung erfolgt nur gesammelt am Artikelende.
Geprüft und in Ordnung (4)
- Zeile 151: BGH-Urteil vom 13.07.2011, Az. VIII ZR 339/10: Mieter kann Einsicht in Fernwärme-Liefervertrag verlangen — https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=13.07.2011&Aktenzeichen=VIII+ZR+339/10
- Zeile 163: Bundeskartellamt eröffnete Ende 2023 Verfahren gegen sieben Fernwärmeversorger, bei vier Netzen Verdacht erhärtet — https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2025/03_20_2025_Fernw%C3%A4rme.html
- Zeile 20: Fernwärmepreise 2025: Median 17 Cent/kWh, in 27% der Netze ≥20 Cent, in 9% ≥25 Cent — https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/vzbv-studie-fernwaermepreise-bleiben-auf-hohem-niveau
- Zeile 237: § 24 AVBFernwärmeV regelt zulässige Preisänderungsklauseln bei Fernwärme — https://www.gesetze-im-internet.de/avbfernw_rmev/__24.html
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.