Prüfbericht: Gartenpflege in Nebenkosten: Was ist erlaubt? (2025)
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 0 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 78
„Erbringt der Vermieter die Leistung selbst, darf er nur ortsübliche Kosten ansetzen – nicht mehr als ein professioneller Anbieter verlangen würde.“
- Grund:
- Normative Rechtsaussage ('darf nur') zur Eigenleistung ohne Quellen-/Urteilsangabe. Der Grundsatz ist in der Rechtsprechung anerkannt, wird hier aber unbelegt behauptet.
Geprüft und in Ordnung (1)
- Zeile 30: § 2 Nr. 10 BetrKV: Gartenpflege (laufende Pflege gärtnerisch angelegter Flächen) ist umlagefähig — https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.