Prüfbericht: Grundsteuer in Nebenkosten 2025: Was Mieter wissen müssen
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 0 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 48
„Bundesmodell | Berlin, Brandenburg, Bremen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Bodenrichtwert, Gebäudefläche, Miete“
- Grund:
- Aufzählung der Bundesmodell-Länder ist unvollständig: Mecklenburg-Vorpommern wendet ebenfalls unverändert das Bundesmodell an, fehlt aber komplett in der gesamten Länder-Übersicht der Tabelle.
Geprüft und in Ordnung (4)
- Zeile 32: § 2 Nr. 1 BetrKV: Grundsteuer ist als laufende öffentliche Last umlagefähig — https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
- Zeile 40: BVerfG erklärte 2018 alte Grundsteuerberechnung (Einheitswerte 1964 West / 1935 Ost) für verfassungswidrig — https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2021/11/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-2-grundsteuerreform.htm
- Zeile 50: Baden-Württemberg nutzt ein Bodenwertmodell, das primär den Bodenrichtwert heranzieht — https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/grundsteuer-in-den-verschiedenen-bundeslaendern_164_626100.html
- Zeile 50: Bayern nutzt ein wertunabhängiges Flächenmodell (Grundstücks-/Gebäudefläche) — https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/grundsteuer-in-den-verschiedenen-bundeslaendern_164_626100.html
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