Prüfbericht: Hausmeister Nebenkosten: Was darf abgerechnet werden? (2025)
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 0 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 66
„Reparaturen sind Instandhaltungskosten – und die muss der Vermieter selbst tragen. Sie dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.“
- Grund:
- Normative Rechtsaussage ('muss', 'dürfen nicht') ohne Verweis auf § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV oder eine sonstige Quelle.
Geprüft und in Ordnung (1)
- Zeile 32: § 2 Nr. 14 BetrKV: Kosten für den Hauswart (Vergütung, Sozialbeiträge, geldwerte Leistungen) sind umlagefähig — https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.