Prüfbericht: 1 Grad weniger heizen: Was sparst du als Mieter wirklich?
Agentencheck vom 24. September 2026 · 0 A / 0 B / 2 C · Zum Artikel
Befunde
C — formalZeile 112
„*Quellen: [Umweltbundesamt, Heizen und Raumtemperatur](https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizen-raumtemperatur); …*“
- Grund:
- Der UBA-Link antwortet mit 301 und leitet auf eine Seite mit anderem Titel um („Richtiges Heizen schützt das Klima & den Geldbeutel"). Inhalt deckt die Tabelle weiterhin; Link und Linktext sollten auf die Zieladresse aktualisiert werden.
- Geprüft gegen:
- Zielseite: „die Raumtemperatur sollte im Wohnbereich möglichst nicht mehr als 20 °C betragen … in der Küche: 18 °C, im Schlafzimmer: 17 °C"; nachts/einige Stunden weg „auf etwa 18 °C", wenige Tage „15 °C".
C — formalZeile 159
„Ein günstiges Hygrometer zeigt dir, ob die Luftfeuchte im Winter unter etwa 50 % bleibt.“
- Grund:
- Verallgemeinerung. Das UBA nennt „unter 50 Prozent" nur für nicht oder schlecht gedämmte Wohnungen (so korrekt in Zeile 122); die im selben Artikel verlinkte UBA-FAQ nennt 60 % relative Feuchte als Schwelle für vermehrtes Lüften.
- Geprüft gegen:
- FAQ: „In allen Räumen spätestens oberhalb von 60 % relativer Feuchte vermehrt lüften." Heizen-Seite: „In nicht oder schlecht gedämmten Wohnungen sollte die Luftfeuchtigkeit im Winter im Normalfall unter 50 Prozent liegen."
Geprüft und in Ordnung (15)
- Zeile 20, 29: UBA-Faustregel, wörtlich: „Eine Faustregel besagt: Wird die Raumtemperatur im Winter um nur ein Grad Celsius gesenkt, spart dies etwa sechs Prozent Heizenergie." — Link 200, deckungsgleich mit https://www.umweltbundesamt.de/umweltatlas/reaktiver-stickstoff/mein-handeln/was-koennen-wir-tun/was-koennen-wir-noch-tun-um-unseren-stickstoff
- Zeile 29: Verbraucherzentrale: „Schon ein Grad weniger Raumtemperatur reduziert den Verbrauch um 6 Prozent." — Link 200, deckungsgleich mit https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/heizung-10-einfache-tipps-zum-heizkosten-sparen-13892
- Zeile 21, 37, 39, 147: § 7 Abs. 1 HeizkostenV — 50–70 % nach erfasstem Wärmeverbrauch, Rest nach Fläche — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
- Zeile 74: § 8 Abs. 1 HeizkostenV — Warmwasser 50–70 % nach Verbrauch, Rest nach Wohn-/Nutzfläche — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__8.html
- Zeile 39, 45–50 (Tabelle), 23, 54, 143: nachgerechnet — 6 % × 70 % = 4,2 %; 560 × 0,06 = 33,60 €; 480 × 0,06 = 28,80 €; 400 × 0,06 = 24,00 €; 800 × 0,06 = 48,00 €; Lücke 14,40–24,00 € („14 bis 24 Euro"); „24 bis 34 €" korrekt gerundet.
- Zeile 68: Hausbeispiel — 36.000 × 0,06 = 2.160 €; 2.160 / 40.000 = 5,4 %; 800 × 0,946 = 756,80 €; Ersparnis 43,20 €; Preis je Einheit 0,946 / 0,94 = +0,64 % („etwa 0,6 %") — korrekt.
- Zeilen 78–97 (Praxisbeispiel Jonas): 2 × 6 % = 12 % (als Vereinfachung gekennzeichnet; multiplikativ wären 11,64 %); 12 % × 900 = 108 €; 630 × 0,88 = 554,40 €; 554,40 + 270 = 824,40 €; Ersparnis 75,60 € („rund 76 €"); 108 − 75,60 = 32,40 € („etwa 32 €"); 75,60 / 900 = 8,4 % — korrekt.
- Zeile 105–110 (Tabelle): UBA Wohnbereich „möglichst nicht mehr als 20 °C", Küche 18, Schlafzimmer 17, nachts/Stunden weg ca. 18, wenige Tage 15 °C; VZ Wohnzimmer 20, Schlafzimmer 18, wenig genutzte Räume 16 °C — deckungsgleich mit den beiden Quellen (UBA-Link siehe C-Befund).
- Zeile 114: UBA „Entscheidend ist in allen Fällen die individuelle Behaglichkeitstemperatur" — deckungsgleich.
- Zeile 116: VZ „Der Abstand zwischen einer Stufe beträgt dabei etwa 4 Grad, die kleinen Striche dazwischen markieren jeweils ein Grad … Stufe 3 ≈ 20 °C" — deckungsgleich.
- Zeile 25, 120, 159: UBA-FAQ „Bei Absenkung von Innenraumlufttemperaturen in der Heizperiode unter 16-18 °C steigt das Risiko für Schimmelbildung in genutzten Wohnungen zum Teil massiv" und „tagsüber … nicht unter 19-20 °C …, nachts kann … 18 °C eingestellt werden" — Link 200, deckungsgleich mit https://www.umweltbundesamt.de/themen/faq-absenkung-der-raumtemperatur-in-herbst-winter
- Zeile 120: VZ „Heizen Sie aber nicht unter 16 °C, da sonst Schimmel droht." — wörtlich deckungsgleich.
- Zeile 122: UBA „In nicht oder schlecht gedämmten Wohnungen sollte die Luftfeuchtigkeit im Winter im Normalfall unter 50 Prozent liegen" — deckungsgleich.
- Zeile 124: § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB — Überlassung und Erhaltung im vertragsgemäßen Zustand während der Mietzeit — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html
- Fazit/CTA: „Position für Position nachrechnen lassen", Verweis auf Mieterverein/Fachanwalt — RDG-konform.
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.