Prüfbericht: Heizkosten im Zweifamilienhaus: Wann die Ausnahme gilt
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 1 A / 1 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
A — objektiv falschZeile 30✓ Korrigiert am 3. August 2026
„§ 11 Abs. 1 Nr. 1 HeizkostenV nimmt eine bestimmte Gebäudekonstellation von der Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung aus: Häuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt.“
- Grund:
- § 11 Abs. 1 Nr. 1 HeizkostenV regelt nachweislich etwas anderes (Gebäude mit Heizwärmebedarf <15 kWh/(m²·a), unverhältnismäßige Erfassungskosten, oder Bezugsfertigkeit vor 1.7.1981) – nicht die Zweifamilienhaus-Ausnahme. Richtige Rechtsgrundlage: § 2 HeizkostenV. Der Fehler durchzieht den gesamten Artikel (auch Zeilen 3, 24, 80, 103).
- Korrektur:
- Zweifamilienhaus-Ausnahme durchgängig korrekt § 2 HeizkostenV statt § 11 Abs. 1 Nr. 1 HeizkostenV zugeordnet (Titel-Description, Kurzfassung, Überschrift, Fließtext, Praxisbeispiel und 2 FAQ-Antworten).
- Quelle:
- https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__2.html (korrekt) vs. https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__11.html (zitiert, regelt anderes)
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 58
„Wird dabei aber grob unbillig verteilt – etwa wenn deine kleine Einliegerwohnung anteilig genauso viel zahlt wie die große Hauptwohnung mit doppelter Fläche – kannst du das angreifen.“
- Grund:
- Normative Aussage ('kannst du das angreifen') ohne Nennung einer konkreten Rechtsgrundlage oder Rechtsprechung (z.B. billiges Ermessen § 315 BGB).
C — formalZeile 30
„§ 11 Abs. 1 Nr. 1 HeizkostenV“
- Grund:
- Sammel-Eintrag: Im gesamten Artikel fehlt ein Direktlink zur Primärquelle für die zentrale zitierte (hier zudem falsche) Norm.
Geprüft und in Ordnung (1)
- Zeile 34: Kürzungsrecht von 15 Prozent existiert grundsätzlich bei fehlender verbrauchsabhängiger Abrechnung (unabhängig von der falschen §11-Zuordnung im Artikel) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html
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