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Prüfberichte

Prüfbericht: Die 7 häufigsten Fehler in Heizkostenabrechnungen — und wie du sie erkennst

Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 1 A / 0 B / 1 C · Zum Artikel

Befunde

A — objektiv falschZeile 95✓ Korrigiert am 3. August 2026
Weicht die tatsächliche von der angegebenen Wohnfläche um mehr als 10% ab, kannst du rückwirkend eine Korrektur verlangen.
Grund:
Der BGH hat die frühere 10%-Toleranzregel für Betriebs-/Heizkostenabrechnungen ausdrücklich aufgegeben (BGH VIII ZR 220/17 v. 30.05.2018). Seither gilt: bei der Kostenverteilung nach Fläche zählt immer die tatsächliche Wohnfläche, unabhängig von der Abweichung in Prozent. Die im Artikel genannte 10%-Schwelle ist damit überholtes, nicht mehr geltendes Recht.
Korrektur:
10%-Bagatellgrenze bei der Kostenverteilung nach Wohnfläche gestrichen – der BGH (VIII ZR 220/17, 30.05.2018) hat sie aufgegeben, seither zählt bei der Kostenverteilung immer die tatsächliche Wohnfläche.
C — formalZeile 131
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass zwischen 50% und 70% der Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden müssen.
Grund:
Sammel-Eintrag: Mehrere §-nahe Aussagen im Artikel (u.a. 50/70-Regel, Wartung-vs-Reparatur-Abgrenzung, Umlagefähigkeit) sind inhaltlich zutreffend, aber ohne direkten Link zur Primärquelle (§ 7 HeizkostenV) im Fließtext belegt.

Geprüft und in Ordnung (4)

Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.