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Prüfberichte

Prüfbericht: Heizkostenabrechnung kürzen: Dein 15%-Recht (2025)

Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 1 A / 0 B / 2 C · Zum Artikel

Befunde

A — objektiv falschZeile 70✓ Korrigiert am 3. August 2026
Bei Zweifamilienhäusern, in denen der Vermieter selbst wohnt (Ausnahme nach § 11 HeizkostenV).
Grund:
§ 11 HeizkostenV regelt etwas anderes: Ausnahmen für niedrigen Heizwärmebedarf, hohe Installationskosten, Alten-/Pflegeheime, KWK-versorgte Gebäude, behördliche Einzelfall-Befreiung (Abs.1 Nr.1-5). Keine Zweifamilienhaus-Ausnahme darin. Die richtige Fundstelle ist § 2 HeizkostenV. Fehler wiederholt sich Zeile 154.
Korrektur:
Zweifamilienhaus-Ausnahme korrekt § 2 HeizkostenV statt § 11 HeizkostenV zugeordnet (2 Fundstellen im Artikel).
C — formalZeile 56
fernablesbare Zähler sind seit Ende 2026 Pflicht, aber die Übergangsfristen werden oft nicht eingehalten
Grund:
Missverständliche Formulierung ('seit Ende 2026' statt 'ab/bis Ende 2026'): Fernablesbare Geräte sind bereits seit 1.12.2021 bei Neuinstallation Pflicht, nur die Nachrüstungsfrist für Bestandsgeräte endet 31.12.2026. Späterer Abschnitt (Zeile 76) stellt es korrekt dar.
C — formalZeile 187
Ansprüche aus Betriebskostenabrechnungen verjähren erst nach drei Jahren.
Grund:
Zutreffende Aussage zur Regelverjährung, aber ohne Verweis auf § 195 BGB als Primärquelle.

Geprüft und in Ordnung (5)

Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.