Prüfbericht: Heizkostenabrechnung kürzen: Dein 15%-Recht (2025)
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 1 A / 0 B / 2 C · Zum Artikel
Befunde
A — objektiv falschZeile 70✓ Korrigiert am 3. August 2026
„Bei Zweifamilienhäusern, in denen der Vermieter selbst wohnt (Ausnahme nach § 11 HeizkostenV).“
- Grund:
- § 11 HeizkostenV regelt etwas anderes: Ausnahmen für niedrigen Heizwärmebedarf, hohe Installationskosten, Alten-/Pflegeheime, KWK-versorgte Gebäude, behördliche Einzelfall-Befreiung (Abs.1 Nr.1-5). Keine Zweifamilienhaus-Ausnahme darin. Die richtige Fundstelle ist § 2 HeizkostenV. Fehler wiederholt sich Zeile 154.
- Korrektur:
- Zweifamilienhaus-Ausnahme korrekt § 2 HeizkostenV statt § 11 HeizkostenV zugeordnet (2 Fundstellen im Artikel).
C — formalZeile 56
„fernablesbare Zähler sind seit Ende 2026 Pflicht, aber die Übergangsfristen werden oft nicht eingehalten“
- Grund:
- Missverständliche Formulierung ('seit Ende 2026' statt 'ab/bis Ende 2026'): Fernablesbare Geräte sind bereits seit 1.12.2021 bei Neuinstallation Pflicht, nur die Nachrüstungsfrist für Bestandsgeräte endet 31.12.2026. Späterer Abschnitt (Zeile 76) stellt es korrekt dar.
C — formalZeile 187
„Ansprüche aus Betriebskostenabrechnungen verjähren erst nach drei Jahren.“
- Grund:
- Zutreffende Aussage zur Regelverjährung, aber ohne Verweis auf § 195 BGB als Primärquelle.
Geprüft und in Ordnung (5)
- Zeile 50: § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV: 15% Kürzung bei fehlender verbrauchsabhängiger Abrechnung — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html
- Zeile 51: § 12 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV: 3% Kürzung bei fehlenden fernablesbaren Zählern — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html
- Zeile 52: § 12 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV: 3% Kürzung bei fehlender monatlicher Verbrauchsinformation (§ 6a) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html
- Zeile 76: Fernablesbare Zähler seit 1.12.2021 bei Neuinstallation Pflicht, Nachrüstung Bestand bis Ende 2026 (§ 5 HeizkostenV) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__5.html
- Zeile 82: Monatliche Verbrauchsinformationspflicht seit 1.1.2022 (§ 6a HeizkostenV) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__6a.html
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.