Prüfbericht: Heizkostenabrechnung verstehen: Zeile für Zeile erklärt
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
C — formalZeile 25
„Pflicht ist ein Verbrauchsanteil von mindestens 50, höchstens 70 Prozent.“
- Grund:
- Sammel-Eintrag: Mehrere §-bezogene Aussagen (Zeilen 25-26, 47, 86-90) verweisen inhaltlich auf die HeizkostenV, ohne dass im Fließtext ein direkter Link zur Primärquelle gesetzt wird. Nur am Artikelende (Zeile 163) gibt es einen generellen Link.
Geprüft und in Ordnung (4)
- Zeile 25: Verbrauchsanteil-Pflicht mind. 50%, max. 70% korrekt wiedergegeben — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
- Zeile 26: 15%-Kürzungsrecht bei fehlender/geschätzter Verbrauchsabrechnung korrekt — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html
- Zeile 68: Warmwasser getrennt erfasst 'seit Ende 2013' – Übergangsfrist endete 31.12.2013, seit 1.1.2014 Pflicht, Aussage konsistent — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9.html
- Zeile 90: Verbrauchsanteil unter 50% = unzulässiger Schlüssel, korrekt — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
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