Prüfbericht: Heizperiode: Definition, Regeln & Pflichten (2025)
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 2 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 65
„| 6:00–23:00 Uhr | 20–22°C |“
- Grund:
- Mindesttemperatur-Tabelle ohne jede Quellenangabe im Artikel – normative Aussage ohne Beleg (übliche Werte aus der Rechtsprechung, aber kein konkretes Urteil/keine konkrete Quelle genannt).
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 73
„Die Außentemperatur unter 16°C fällt“
- Grund:
- Schwellenwert für Heizpflicht außerhalb der Heizperiode ohne Quellenbeleg im Artikel.
C — formalZeile 38
„Dieser Zeitraum hat sich aus der Rechtsprechung entwickelt und wird von den meisten Gerichten anerkannt.“
- Grund:
- Heizperiode 1.10.-30.4. wird als 'Rechtsprechung' bezeichnet, ohne eine einzige konkrete Gerichtsentscheidung zu benennen.
Geprüft und in Ordnung (1)
- Zeile 121: §536a BGB (Selbstvornahme) korrekt referenziert und verlinkt — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536a.html
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.