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Prüfberichte

Prüfbericht: Heizung geht nicht an im Oktober: Deine Rechte zum Heizperioden-Start

Agentencheck vom 29. September 2026 · 0 A / 2 B / 1 C · Zum Artikel

Befunde

B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 69
„Sinkt die Raumtemperatur an zwei aufeinanderfolgenden Tagen unter 18 Grad oder auch nur kurzzeitig unter 16 Grad, muss der Vermieter die Heizung in Betrieb nehmen – unabhängig vom Datum.“
Grund:
Die 18/16-Grad-Faustregel wird als gefestigte Rechtsprechung dargestellt, ohne Aktenzeichen belegt. Es handelt sich um Instanzrechtsprechung und Literaturmeinung, nicht um eine höchstrichterliche Regel.
Geprüft gegen:
Die Werte werden in der Literatur häufig genannt, ein tragendes Urteil ist im Artikel nicht zitiert.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 42
„Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April muss die Heizungsanlage betriebsbereit sein und die Wohnung auf Temperatur bringen können.“
Grund:
Der Zeitraum wird als gefestigte Linie der Rechtsprechung dargestellt, ohne Beleg außer dem LG Berlin (Zeile 57, das die Temperaturen betrifft).
Geprüft gegen:
LG Berlin nennt 1. Oktober bis 30. April; ob das allgemein gilt, ist Einzelfallfrage.
C — formalSammelbefund

Geprüft und in Ordnung (5)

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