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Prüfberichte

Prüfbericht: Heizung nicht benutzt, trotzdem Heizkosten? Die Gründe

Agentencheck vom 24. September 2026 · 0 A / 1 B / 3 C · Zum Artikel

Befunde

B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 161
„Der Flächenanteil einer leeren Wohnung bleibt im Verteilerschlüssel bei dieser Wohnung. In der Praxis trägt ihn der Vermieter, nicht der neue Mieter und auch nicht die Nachbarn.“
Grund:
Folgt mechanisch aus der Flächenverteilung nach § 7 Abs. 1 S. 5 HeizkostenV (Fläche aller Nutzeinheiten), die Aussage „trägt der Vermieter" ist aber nicht durch eine zitierte Primärquelle (Norm oder BGH-Entscheidung) belegt. Deckt sich mit Bestandsartikel `leerstand-nebenkosten-wer-zahlt`, der ebenfalls nur allgemein auf „Rechtsprechung des BGH" verweist.
Geprüft gegen:
§ 7 Abs. 1 S. 5: „Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen" — sagt nichts ausdrücklich zu Leerstand.
C — formalZeile 126
„Bei Verdunster-Röhrchen steht die Flüssigkeit dann oft noch über der Nullmarke. … (Fachbegriff: Kaltverdunstungsvorgabe).“
Grund:
Technische Aussage ohne Quellenlink; unkritisch, deckt sich mit Fachliteratur (Überfüllung über die Nullmarke nach DIN EN 835).
Geprüft gegen:
Suchergebnisse Haufe/Messdienst-Seiten: Röhrchen werden über die Skalen-Null hinaus befüllt, um Kaltverdunstung auszugleichen.
C — formalZeile 138 (und FAQ Zeile 190)
„Ein Praxis-Hinweis: Heizkostenverteiler zeigen in der Regel ganze Einheiten. Stehen auf deiner Abrechnung Werte mit Nachkommastellen, ist das oft ein Rechenwert und kein abgelesener Wert.“
Grund:
Praxisregel aus `tools/experten-report/LEARNINGS.md` (Fall-Lehre 21.09.2026), keine externe Quelle. Unkritisch, da als Faustregel („in der Regel", „oft") formuliert.
Quelle:
— (interne Fallerfahrung)
Geprüft gegen:
LEARNINGS.md: „Elektronische HKV und Röhrchen liefern ganzzahlige Skaleneinheiten. Ein Ablesewert mit Nachkommastellen ist ein Rechenwert (Schätzung)."
C — formalZeile 155
„Beim Gradtag-Verfahren fallen die Sommermonate allerdings kaum ins Gewicht, weil dort wenig Heizbedarf angenommen wird.“
Grund:
Technische Aussage ohne eigenen Beleg (Gradtagszahlentabelle nicht verlinkt); konsistent mit Bestandsartikel `heizkostenabrechnung-einzug-auszug`.
Geprüft gegen:
§ 9b Abs. 2 nennt „Gradtagszahlen" nach anerkannten Regeln der Technik, ohne Werte.

Geprüft und in Ordnung (14)

  • Zeile 42: § 7 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV, Zitat „mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen" — wörtlich deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html; Rest nach Wohn-/Nutzfläche oder umbautem Raum (S. 5) ebenfalls korrekt.
  • Zeile 46: Grundkosten = Prozentsatz der gesamten Betriebskosten inkl. Brennstoff — deckungsgleich mit § 7 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 (Kostenbegriff umfasst Brennstoff, Betriebsstrom, Wartung, Messdienst).
  • Zeile 62: § 8 Abs. 1 HeizkostenV (Warmwasser 50–70 % nach Verbrauch, Rest nach Wohn- oder Nutzfläche) — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__8.html
  • Zeilen 74–84: Rechenbeispiel nachgerechnet: 12.000 × 0,3 ÷ 720 × 60 = 300,00 €; 3.200 × 0,3 ÷ 720 × 60 = 80,00 €; Summe 380,00 €. Variante 50/50: 500,00 € + 133,33 € = 633,33 € („etwa 633 Euro") — korrekt.
  • Zeile 84: § 6 Abs. 4 HeizkostenV (Wahl der Maßstäbe beim Gebäudeeigentümer; Änderung nur in drei Fällen und nur zum Beginn eines Abrechnungszeitraums) — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__6.html
  • Zeile 104: § 7 Abs. 1 S. 2 HeizkostenV (70 % Pflicht: WSchV 1994 nicht erfüllt, Öl/Gas, freiliegende Leitungen überwiegend gedämmt) — deckungsgleich.
  • Zeile 114: § 7 Abs. 1 S. 3 und 4 HeizkostenV (Rohrwärme: überwiegend ungedämmte Leitungen, Verbrauch „nach anerkannten Regeln der Technik" bestimmbar, gilt als erfasster Verbrauch) — Zitat wörtlich deckungsgleich.
  • Zeile 138: § 9a Abs. 1 HeizkostenV (Ermittlung bei Geräteausfall/zwingenden Gründen aus vergleichbaren Zeiträumen, vergleichbaren Räumen, Durchschnitt Gebäude/Nutzergruppe) — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9a.html
  • Zeile 140: § 9a Abs. 2 HeizkostenV (über 25 % der Fläche → ausschließlich Flächen-/Raummaßstab) — deckungsgleich.
  • Zeile 155: § 9b Abs. 1 und 2 HeizkostenV (Zwischenablesung; übrige Wärmekosten nach Gradtagszahlen oder zeitanteilig, Warmwasser-Grundkosten zeitanteilig) — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9b.html
  • Zeile 157: § 9b Abs. 4 HeizkostenV (abweichende rechtsgeschäftliche Bestimmungen bleiben unberührt) — deckungsgleich.
  • Zeile 142: Hinweis, dass eine Korrektur eines Unterzählens eher zu höheren Kosten führt — logische Folge, kein Rechtsbefund; deckt sich mit LEARNINGS („Ehrlichkeit bei Nullverbräuchen").
  • RDG: Rechtsfrage „Muss ich das zahlen?" nur allgemein beantwortet (Z. 102 ff.), Disclaimer + Verweis Mieterverein/Fachanwalt (Z. 106), CTA/Fazit nur „nachrechnen, auffällige Werte zeigen, fehlende Angaben benennen, und wenn alles stimmt, sagen wir dir das auch". Keine „du darfst/musst"-Formulierungen (Grep negativ).
  • Externe Links: gesetze-im-internet.de §§ 6, 7, 8, 9a, 9b HeizkostenV — HTTP 200.

Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.