Zum Hauptinhalt springen

Prüfberichte

Prüfbericht: Heizungsausfall im Winter: Deine Rechte als Mieter (2026)

Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 2 A / 1 B / 1 C · Zum Artikel

Befunde

A — objektiv falschZeile 126✓ Korrigiert am 3. August 2026
AG Hamburg: 70% Minderung bei 15°C Raumtemperatur (Az. 46 C 108/04)
Grund:
Das tatsächliche Urteil AG Hamburg, 10.05.2006, Az. 46 C 108/04 behandelt eine Mietminderung wegen SOMMERLICHER ÜBERHITZUNG einer Dachgeschosswohnung, mit 20% Minderung – nicht winterliche Kälte mit 70%. Aktenzeichen/Gericht stimmen, Sachverhalt und Tenor widersprechen der Artikel-Behauptung komplett.
Korrektur:
Falsches Urteilszitat AG Hamburg 46 C 108/04 (angeblich 70% Minderung bei 15°C) entfernt – das Urteil betrifft sommerliche Überhitzung, nicht winterliche Kälte; Aussage ohne Aktenzeichen als Faustregel formuliert.
A — objektiv falschZeile 127✓ Korrigiert am 3. August 2026
LG Berlin: 50% Minderung bei Heizungsausfall im November (Az. 65 S 70/92)
Grund:
Das tatsächliche Urteil LG Berlin, 20.10.1992, Az. 65 S 70/92 sprach 100% Minderung zu (Wohnung als unbewohnbar bei Heizungs-/Warmwasserausfall im Winter eingestuft) – nicht 50%.
Korrektur:
LG Berlin Az. 65 S 70/92: Minderungsquote von fälschlich 50% auf die tatsächlich zugesprochenen 100% korrigiert.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 39
| Badezimmer | 22–24°C | 18°C |
Grund:
Raumspezifische Mindesttemperaturtabelle (Wohnzimmer/Schlafzimmer/Bad/Küche/Flur mit unterschiedlichen Werten) ohne jede Quellenangabe im Artikel.
C — formalZeile 116
| Wohnung unbewohnbar (unter 10°C Raumtemperatur) | 75–100% |
Grund:
Minderungstabelle ohne Einzelquellenbelege pro Zeile (sammelt übliche Werte aus verschiedenen, nicht genannten Urteilen).

Geprüft und in Ordnung (3)

Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.