Prüfbericht: Hydraulischer Abgleich: Pflicht, Kosten & Vorteile für Mieter (2026)
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 3 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 68
„Das [Gebäudeenergiegesetz (GEG)](https://www.gesetze-im-internet.de/geg/) schreibt den hydraulischen Abgleich für bestimmte Gebäude vor:“
- Grund:
- Die Fristen (30.9.2023 für ≥10 WE, 30.9.2024 für ≥6 WE, Bestands-Gasheizungen) stammen aus der inzwischen ausgelaufenen EnSimiMaV (2022), nicht primär aus dem GEG. Das GEG regelt seit 1.10.2024 in §60c einen engeren, dauerhaften Tatbestand (nur neu installierte Heizungen, ≥6 WE). Rechtsgrundlage im Artikel unvollständig zugeordnet.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 91
„Bußgeld möglich (bis zu 5.000 €)“
- Grund:
- Bußgeldhöhe ohne jede Quellenangabe im Artikel, nicht verifiziert.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 116
„begrenzt auf 0,50–1,00 €/m² monatlich“
- Grund:
- Recherche zu §559 BGB bestätigt für heizungsbezogene Modernisierungen nur 0,50 €/m² monatlich als Kappungsgrenze; Beleg für die obere Grenze '1,00 €/m²' fehlt.
C — formalZeile 68
„https://www.gesetze-im-internet.de/geg/“
- Grund:
- Link verweist nur auf die allgemeine GEG-Übersichtsseite, nicht auf die konkrete Fundstelle (§60c GEG), die die Aussage stützen würde.
Geprüft und in Ordnung (2)
- Zeile 173: §555c BGB: 3-Monats-Ankündigungsfrist für Modernisierungsmaßnahmen korrekt — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__555c.html
- Zeile 116: §559 BGB: 8% der Modernisierungskosten pro Jahr umlagefähig, korrekt (Kappungsgrenzen-Detail siehe B-Befund) — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.