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Prüfberichte

Prüfbericht: Hydraulischer Abgleich: Pflicht, Kosten & Vorteile für Mieter (2026)

Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 3 B / 1 C · Zum Artikel

Befunde

B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 68
Das [Gebäudeenergiegesetz (GEG)](https://www.gesetze-im-internet.de/geg/) schreibt den hydraulischen Abgleich für bestimmte Gebäude vor:
Grund:
Die Fristen (30.9.2023 für ≥10 WE, 30.9.2024 für ≥6 WE, Bestands-Gasheizungen) stammen aus der inzwischen ausgelaufenen EnSimiMaV (2022), nicht primär aus dem GEG. Das GEG regelt seit 1.10.2024 in §60c einen engeren, dauerhaften Tatbestand (nur neu installierte Heizungen, ≥6 WE). Rechtsgrundlage im Artikel unvollständig zugeordnet.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 91
Bußgeld möglich (bis zu 5.000 €)
Grund:
Bußgeldhöhe ohne jede Quellenangabe im Artikel, nicht verifiziert.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 116
begrenzt auf 0,50–1,00 €/m² monatlich
Grund:
Recherche zu §559 BGB bestätigt für heizungsbezogene Modernisierungen nur 0,50 €/m² monatlich als Kappungsgrenze; Beleg für die obere Grenze '1,00 €/m²' fehlt.
C — formalZeile 68
https://www.gesetze-im-internet.de/geg/
Grund:
Link verweist nur auf die allgemeine GEG-Übersichtsseite, nicht auf die konkrete Fundstelle (§60c GEG), die die Aussage stützen würde.

Geprüft und in Ordnung (2)

Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.