Prüfbericht: Kabel-TV Nebenkosten: Was sich 2024/2025 geändert hat
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 2 C · Zum Artikel
Befunde
C — formalZeile 52
„Mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) wurde das Nebenkostenprivileg zum 30. Juni 2024 abgeschafft.“
- Grund:
- Verlinkt nur auf die generische TKG-Startseite statt auf die konkrete Übergangsvorschrift; die einschlägige Fristregelung (30.06.2024) steht wörtlich in § 2 Nr. 15 BetrKV, nicht im verlinkten TKG-Text.
C — formalZeile 30
„Das Nebenkostenprivileg (§ 2 Nr. 15 BetrKV) erlaubte Vermietern, die Kosten für einen Kabelanschluss als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen“
- Grund:
- §-Erwähnung ohne Link auf die Primärquelle gesetze-im-internet.de.
Geprüft und in Ordnung (2)
- Zeile 30: § 2 Nr. 15 BetrKV erlaubte Umlage von Kabelanschluss-Kosten unabhängig von Nutzung — https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
- Zeile 52: Nebenkostenprivileg für Kabel-TV entfällt exakt zum 30. Juni 2024 — https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
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