Prüfbericht: Leerstand: Wer zahlt die Nebenkosten? (2025)
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
C — formalZeile 38
„Nach der Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) trägt der Vermieter das Vermietungsrisiko.“
- Grund:
- Verlinkt nur auf die generische BGH-Startseite statt auf das konkrete, existierende Urteil (BGH VIII ZR 159/05 vom 31.05.2006), das genau diese Aussage trägt.
Geprüft und in Ordnung (1)
- Zeile 38: BGH VIII ZR 159/05: Vermieter trägt Vermietungsrisiko, muss Leerstandskosten bei Flächenschlüssel-Umlage selbst tragen — https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2005/VIII_ZR_159-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.