Prüfbericht: LEG-Nebenkostenabrechnung verstehen: Aufbau und Fristen
Agentencheck vom 24. September 2026 · 0 A / 0 B / 4 C · Zum Artikel
Befunde
C — formalZeile 63
„Umgelegt werden darf davon nur, was im Mietvertrag vereinbart ist ([§ 556 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html)).“
- Grund:
- § 556 Abs. 1 BGB erlaubt die Vereinbarung der Umlage; das „nur" ist ein (allgemein anerkannter) Umkehrschluss, steht so nicht im Wortlaut.
- Geprüft gegen:
- „Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt." Aussage inhaltlich gedeckt, Formulierung leicht zugespitzt.
C — formalZeile 104
„Bist du im Laufe des Jahres ein- oder ausgezogen, sollte dein persönlicher Nutzungszeitraum entsprechend kürzer sein.“
- Grund:
- Zeitanteilige Abrechnung bei Mieterwechsel ohne Beleg; unkritisch, da Praxisstandard und als Prüfhinweis („sollte") formuliert.
- Geprüft gegen:
- § 556a BGB regelt den Maßstab (Wohnflächenanteil), den Zeitanteil nicht ausdrücklich.
C — formalZeile 178
„Abrechnungsfrist: Kommt die Abrechnung später, ist eine Nachforderung nach dem Gesetz ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben ist davon nicht betroffen.“
- Grund:
- „Guthaben nicht betroffen" ist Umkehrschluss aus dem Wortlaut (nur „Nachforderung" ausgeschlossen); kein eigener Beleg.
- Geprüft gegen:
- § 556 Abs. 3 S. 3 BGB schließt nur die „Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter" aus. Deckt die Aussage.
C — formalZeile 222 (Sammel-Eintrag Quellenlink-Standard)
„Kommt sie später, ist eine Nachforderung nach § 556 Abs. 3 BGB in der Regel ausgeschlossen, außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.“
- Grund:
- §-Erwähnung in FAQ-Prop ohne Link (in JSX-Props sind keine Links möglich); Norm ist im Fließtext mehrfach verlinkt.
- Geprüft gegen:
- Inhalt deckungsgleich mit § 556 Abs. 3 S. 3 BGB.
Geprüft und in Ordnung (16)
- Zeile 31, 43, 200: LEG „rund 171.000 Mietwohnungen", „rund 80 % Nordrhein-Westfalen", weitere Bestände u. a. Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, börsennotiert, Sitz Düsseldorf, Marke LEG Wohnen — deckungsgleich mit https://www.leg-wohnen.de/fakten (abgerufen 2026-09-24).
- Zeile 34, 171–180, 222, 226: § 556 Abs. 3 BGB — Abrechnung spätestens bis Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums, Nachforderungsausschluss mit Vertretenmüssen-Ausnahme, Einwendungen bis Ablauf des 12. Monats nach Zugang — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html. Beispieldaten (Zeitraum 2025 → 31.12.2026; Zugang 14.10.2026 → „bis in den Oktober 2027") konsistent, exaktes Fristende bewusst nicht beziffert.
- Zeile 55: BGH, 23.11.1981 – VIII ZR 298/80 — Mindestangaben (Zusammenstellung Gesamtkosten, Verteilerschlüssel mit Erläuterung, Anteilsberechnung, Abzug Vorauszahlungen) — über dejure.org-Eintrag und Sekundärquellen (Haufe, BMGEV) bestätigt.
- Zeile 59: „Über Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen" — Wortlaut § 556 Abs. 3 S. 1 BGB.
- Zeile 63–76: Tabelle Kostenarten mit Nummern aus § 2 BetrKV (1 Grundsteuer, 2/3 Wasser/Entwässerung, 4–6 Heizung/Warmwasser, 7 Aufzug, 8 Straßenreinigung/Müll, 9 Gebäudereinigung, 10 Gartenpflege, 11 Beleuchtung, 13 Versicherung, 14 Hauswart) — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html.
- Zeile 78: § 1 Abs. 2 BetrKV — Verwaltungs- und Instandhaltungskosten keine Betriebskosten — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__1.html.
- Zeile 84: § 556a Abs. 1 BGB — Wohnflächenanteil mangels Vereinbarung, verbrauchsabhängige Kosten nach Verbrauchsmaßstab — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html.
- Zeile 86: LEG-FAQ („kalten Betriebskosten … richtet sich in der Regel nach der Größe Ihrer Wohnung"; „Anteil der Verbrauchskosten kann zwischen 50 und 70 Prozent") — wörtlich auf https://www.leg-wohnen.de/mieterservice/haeufige-fragen; § 7 Abs. 1 HeizkostenV (mind. 50, höchstens 70 %) — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html.
- Zeile 108, FAQ Zeile ~214: Mietbescheinigung mit genauer Wohnfläche, anforderbar oder in der LEG-Mieter-App — wörtlich auf https://www.leg-wohnen.de/mieterservice/haeufige-fragen.
- Zeile 126, 157: DMB Betriebskostenspiegel 2024: 2,67 €/m²/Monat, bis 3,68 €/m²/Monat — deckungsgleich mit https://www.mieterbund.de/service/checks-formulare/betriebskosten/betriebskostenspiegel/.
- Zeile 138–157: Beispielrechnung arithmetisch nachgerechnet (Anteile, Summe 2.686,04 €, Vorauszahlungen 2.520,00 €, Nachzahlung 166,04 €, 3,11 €/m²/Monat, 223,84 €/Monat). Als ausgedachtes Beispiel gekennzeichnet, keine LEG-Aussage.
- Zeile 190: Kontaktwege (Telefon, E-Mail, Brief, LEG-Mieterportal/-Kundenportal, LEG-Mieter-App), Vertragsnummer „auf jedem unserer Briefe" — wörtlich auf https://www.leg-wohnen.de/mieterservice/kontakt.
- Zeile 192, FAQ: § 259 BGB als Grundlage der Belegeinsicht; BGH, 07.02.2018 – VIII ZR 189/17: kein besonderes Interesse erforderlich, allgemeines Kontrollinteresse genügt — über bundesgerichtshof.de-Terminhinweis, dejure.org und Urteilsbesprechungen bestätigt; § 259 Abs. 1 BGB (Belegvorlage) deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__259.html.
- Zeile 218: LEG-FAQ nennt als Gründe für Guthaben beim Nachbarn höhere Vorauszahlungen, kleinere Wohnung, weniger Verbrauch — wörtlich auf https://www.leg-wohnen.de/mieterservice/haeufige-fragen.
- Externe Links (HTTP 200 am 2026-09-24): leg-wohnen.de/fakten, /mieterservice/haeufige-fragen, /mieterservice/kontakt, mieterbund.de Betriebskostenspiegel, mieterbund.de/mieterverein-vor-ort/.
- RDG: keine Einzelfall-Rechtsaussagen an den Leser; Rechtslage allgemein („Mieter haben …", „nach dem Gesetz …"); CTA wortgleich mit Serienvorgabe; Verweis auf Mieterverein/Fachanwalt für Durchsetzung.
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