Prüfbericht: Musterbrief: Nebenkosten-Guthaben vom Vermieter einfordern
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
C — formalZeile 30
„Das regelt § 556 BGB, der die Abrechnung über die Betriebskosten zwischen dir und deinem Vermieter regelt. Fällig wird das Guthaben grundsätzlich mit Zugang der Abrechnung“
- Grund:
- Sammel-Befund: Der Artikel enthält mehrere Rechtsaussagen (Fälligkeit mit Zugang Z.30, Verjährung drei Jahre Z.102, jede-zweite-Abrechnung-fehlerhaft Z.34/145), aber keinen einzigen externen Quellenlink im gesamten Artikel.
Geprüft und in Ordnung (2)
- Zeile 30: Guthaben wird mit Zugang einer ordnungsgemäßen Abrechnung fällig (BGH NZM 2005, 342) — https://deutschesmietrecht.de/betriebskosten/363-betriebskostenabrechnung-nachzahlung-guthaben-faelligkeit.html
- Zeile 102: Regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre ab Ende des Jahres des Abrechnungszugangs (§195, §199 BGB) — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html
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