Prüfbericht: Abrechnung zu spät? Musterbrief zum Zurückweisen der Nachforderung
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
C — formalZeile 153
„[Deutscher Mieterbund](https://www.mieterbund.de)“
- Grund:
- Quellenlink verweist nur auf die generische Startseite des Mieterbunds, nicht auf eine Seite, die die im Artikel getroffene Aussage (jede zweite Abrechnung fehlerhaft, Z.-Kontext) konkret belegt.
- Quelle:
- https://www.mieterbund.de
Geprüft und in Ordnung (4)
- Zeile 26: Vermieter muss Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§556 Abs.3 Satz 2 BGB) — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- Zeile 61: Nachforderungsausschluss nach Fristablauf korrekt als §556 Abs.3 Satz 3 BGB zitiert — https://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
- Zeile 36: Ausnahme gilt nur, wenn Vermieter die Verspätung nachweislich nicht zu vertreten hat — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- Zeile 32: Ein Guthaben verfällt nicht und muss auch bei verspäteter Abrechnung ausgezahlt werden — https://www.mietrechtsiegen.de/nebenkostennachforderung-faelligkeit/
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