Prüfbericht: Nachtspeicherheizung: Kosten, Abrechnung und deine Rechte als Mieter
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 1 A / 1 B / 2 C · Zum Artikel
Befunde
A — objektiv falschZeile 184✓ Korrigiert am 3. August 2026
„darf er 11% der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen (§ 559 BGB)“
- Grund:
- Falsch: § 559 Abs. 1 BGB legt seit der Mietrechtsreform zum 1.1.2019 einen Satz von 8% fest, nicht 11% (der alte, bis 2018 geltende Satz). Die Zahl widerspricht dem aktuell geltenden Gesetzeswortlaut. Das Rechenbeispiel direkt darunter (Z.186-190: 15.000€ → 1.650€/Jahr → 137,50€/Monat) ist als direkte Folge ebenfalls falsch; bei korrekten 8% wären es 1.200€/Jahr bzw. 100€/Monat.
- Korrektur:
- Modernisierungsumlage nach § 559 Abs. 1 BGB von 11% auf die seit der Mietrechtsreform 2019 geltenden 8% korrigiert, inklusive neu berechnetem Rechenbeispiel (15.000 € → 1.200 €/Jahr → 100 €/Monat statt 1.650 €/137,50 €).
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 123
„Die Heizkostenverordnung gilt nur für zentrale Heizungsanlagen, bei denen mehrere Wohnungen von einer gemeinsamen Wärmequelle versorgt werden.“
- Grund:
- Verengung: §1 Abs.1 HeizkostenV erfasst neben zentralen Anlagen (Nr.1) auch die eigenständig gewerbliche Lieferung von Wärme/Warmwasser (Nr.2) sowie nach Abs.3 Fälle direkter Wärmelieferanten-Abrechnung. Für die im Artikel behandelte Nachtspeicher-Konstellation ist die Kernaussage praktisch zutreffend, das 'nur' ist aber zu absolut formuliert.
C — formalZeile 56
„Trotzdem heizen noch ca. 1,5 Millionen Haushalte in Deutschland mit Nachtspeicher.“
- Grund:
- Zahl ohne Quellenangabe im Artikel; verfügbare Schätzungen schwanken zwischen 1,25 Mio. (Bundesnetzagentur-Monitoringbericht 2023) und rund 1,6 Mio. (private Schätzungen) - 1,5 Mio. liegt im Rahmen, ist aber nicht eindeutig belegt.
C — formalZeile 184
„(§ 559 BGB)“
- Grund:
- Sammel-Befund: Der Artikel zitiert §559 BGB und behandelt die HeizkostenV ausführlich, verlinkt aber an keiner Stelle eine Primärquelle - kein Quellen-Abschnitt vorhanden.
Geprüft und in Ordnung (2)
- Zeile 130: Gasetagenheizung fällt nicht unter die HeizkostenV (keine zentrale Anlage) — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__1.html
- Zeile 160: Vermieter muss Heizung funktionsfähig halten, ist aber nicht zur Modernisierung verpflichtet — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.