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Prüfberichte

Prüfbericht: Nebenkosten im Mietvertrag: Was ist erlaubt, was nicht?

Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 2 C · Zum Artikel

Befunde

B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 46
Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt (BGH VIII ZR 137/15).
Grund:
Nur ein Aktenzeichen für "mehrfach bestätigt" genannt (Verallgemeinerung). Zudem entschied dieses konkrete Urteil primär, dass eine pauschale Bezugnahme auf "die Betriebskosten" als wirksame Klausel genügt – nicht primär das allgemeine Vereinbarungserfordernis selbst.
C — formalZeile 46
§ 556 BGB regelt klar... Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt (BGH VIII ZR 137/15).
Grund:
Sammel-Eintrag: §-Erwähnungen (§ 556 BGB, BGH-Aktenzeichen VIII ZR 137/15 und VIII ZR 167/17) im Fließtext ohne Hyperlink zur Primärquelle.
C — formalZeile 277
Für Rückforderungen gilt die normale Verjährung von 3 Jahren.
Grund:
Rechtsaussage (§ 195 BGB, regelmäßige Verjährungsfrist) ohne §-Angabe oder Link im Text.

Geprüft und in Ordnung (5)

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