Prüfbericht: Welche Nebenkosten darfst du als Vermieter umlegen? Die komplette Liste
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 84
„Fehlt diese konkrete Benennung, ist die Position typischerweise nicht durchsetzbar (§ 2 Nr. 17 BetrKV).“
- Grund:
- Die Pflicht zur konkreten Benennung "sonstiger Betriebskosten" ergibt sich aus BGH-Rechtsprechung (u.a. VIII ZR 167/17), nicht unmittelbar aus dem Wortlaut von § 2 Nr. 17 BetrKV, der nur lautet "sonstige Betriebskosten, hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind". Die Zuschreibung an den Normtext ist ungenau.
C — formalZeile 33
„§ 2 BetrKV übersetzt dieses Prinzip in eine abschließende Liste von 17 Kostenarten.“
- Grund:
- Sammel-Eintrag: mehrere §-Erwähnungen (§1 Abs.2 BetrKV, §2 BetrKV, §556 BGB, §559 BGB, §2 Nr.17 BetrKV) im Fließtext ohne Hyperlink zur Primärquelle; kein Quellen-Abschnitt vorhanden.
Geprüft und in Ordnung (5)
- Zeile 104: TKG-Reform: Kabel-TV seit 1. Juli 2024 nicht mehr über Nebenkosten umlegbar — https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/novelle-des-telekommunikationsgesetzes_84342_523396.html
- Zeile 33: Umlage von Betriebskosten muss im Mietvertrag vereinbart sein (§ 556 BGB) — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- Zeile 33: § 2 BetrKV listet abschließend 17 umlagefähige Kostenarten — https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
- Zeile 76: Modernisierungskosten laufen über § 559 BGB, nicht über die Betriebskostenabrechnung — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html
- Zeile 120: CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter gilt seit 2023 — https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/
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