Prüfbericht: Nebenkostenabrechnung nach Auszug: das musst du prüfen
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 65
„Ein pauschaler Einbehalt der gesamten Kaution über Monate ist dagegen unzulässig.“
- Grund:
- Rechtsaussage ohne konkrete Quellenangabe (kein Urteil oder § genannt); allgemein anerkannter, aber im Artikel unbelegter Grundsatz.
C — formalZeile 55
„Nach der Rechtsprechung des BGH (Az. VIII ZR 19/07) sind Nutzerwechselkosten Verwaltungskosten des Vermieters“
- Grund:
- Sammel-Eintrag: § 556 BGB und BGH-Aktenzeichen VIII ZR 19/07 im Artikeltext ohne Hyperlink zur Primärquelle.
Geprüft und in Ordnung (3)
- Zeile 55: BGH VIII ZR 19/07: Nutzerwechselkosten/Zwischenablesung sind Verwaltungskosten des Vermieters — https://openjur.de/u/76636.html
- Zeile 103: 12-Monats-Frist läuft ab Ende des Abrechnungszeitraums, nicht ab Auszug — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- Zeile 45: Verbrauchsunabhängige Kosten zeitanteilig, verbrauchsabhängige Kosten nach Zwischenablesung verteilen — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
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