Drei Monate nach deinem Auszug flattert plötzlich eine Nachzahlung in den Briefkasten.
Genau das verunsichert viele: Die alte Wohnung ist längst Geschichte, trotzdem kommt noch eine Abrechnung. Das ist völlig normal — dein früherer Vermieter rechnet anteilig für deine Mietzeit ab. Genauso normal sind allerdings Fehler bei dieser anteiligen Abrechnung. Und die kosten dich Geld, wenn du sie nicht erkennst.
Das Wichtigste in Kürze
- Du bekommst auch nach dem Auszug eine Abrechnung — anteilig für deine Mietmonate.
- Dein Vermieter hat dafür weiter 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit.
- Zwischenablesekosten darf er nur umlegen, wenn das vereinbart ist.
- Aus der Kaution darf nur ein angemessener Teil für die erwartete Nachzahlung einbehalten werden.
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Prüfen lassenWarum die Abrechnung erst nach dem Auszug kommt
Eine Nebenkostenabrechnung wird immer rückwirkend erstellt — für ein ganzes Abrechnungsjahr. Ziehst du mittendrin aus, kann dein Vermieter erst abrechnen, wenn ihm am Jahresende alle Kosten vorliegen. Deshalb erreicht dich die Abrechnung oft viele Monate nach der Schlüsselübergabe.
Wichtig für dich: Hinterlasse deine neue Adresse. Die 12-Monats-Frist läuft nämlich weiter — nach Ablauf kann dein Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr fordern. Wie diese Frist genau funktioniert, erklärt der Artikel zur verspäteten Abrechnung.
Anteilig abrechnen: Du zahlst nur für deine Zeit
Das ist der Kern jeder Auszugs-Abrechnung. Warst du nur einen Teil des Jahres in der Wohnung, darf dir auch nur dieser Teil berechnet werden.
Bei den verbrauchsunabhängigen Kosten — also Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister und den Grundkosten der Heizung — wird dein Anteil zeitanteilig berechnet. Wohntest du drei von zwölf Monaten dort, zahlst du ein Viertel. Bei den verbrauchsabhängigen Kosten wie Heizung und Wasser zählt dagegen dein tatsächlicher Verbrauch in dieser Zeit — gemessen per Zwischenablesung.
Genau hier passiert ein häufiger Fehler: Die zeitanteilige Verteilung wird vergessen, und dir werden Grundkosten fürs ganze Jahr berechnet. Prüfe deshalb immer, ob nur deine Mietmonate angesetzt sind. Wie die Verteilung im Detail funktioniert, zeigt der Ratgeber zum Verteilerschlüssel.
Die Zwischenablesung — und wer sie bezahlt
Damit dein Verbrauch sauber von dem deines Nachmieters getrennt wird, werden beim Auszug die Zähler abgelesen. Diese Zwischenablesung ist sinnvoll und üblich.
Strittig ist nur, wer sie zahlt. Die Kosten dafür darf dein Vermieter dir nur dann aufbürden, wenn das im Mietvertrag oder einer Vereinbarung steht. Taucht auf deiner Abrechnung ein Posten "Zwischenablesung" oder "Nutzerwechselgebühr" auf, ohne dass du dem zugestimmt hast, kannst du ihn beanstanden. Ein Blick in deinen Mietvertrag lohnt sich also.
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Prüfen lassenKaution: Was dein Vermieter einbehalten darf
Viele Vermieter zahlen die Kaution nicht sofort komplett zurück, sondern behalten einen Teil für die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung ein. Das ist erlaubt — aber nur in angemessener Höhe und nur für eine realistisch zu erwartende Nachzahlung.
Ein pauschaler Einbehalt der gesamten Kaution über Monate ist dagegen unzulässig. Orientierung bietet meist die letzte Abrechnung: Daran lässt sich abschätzen, welche Nachzahlung überhaupt realistisch ist. Liegt der einbehaltene Betrag deutlich darüber, kannst du die Auszahlung des Rests verlangen.
Praxisbeispiel: Wie Lukas 175 Euro zurückholte
Lukas aus Hannover zog Ende März aus seiner 65-Quadratmeter-Wohnung aus. Im Herbst kam die Abrechnung: 280 Euro Nachzahlung.
Was ihm auffiel: Beim Nachrechnen merkte er, dass die Grundkosten — Hausmeister, Versicherung, Grundsteuer — fürs komplette Jahr angesetzt waren. Dabei hatte er nur drei Monate dort gewohnt.
Was Lukas tat: Er forderte eine zeitanteilige Korrektur: Statt zwölf Monaten dürften nur seine drei Mietmonate berechnet werden.
Das Ergebnis: Die Verwaltung rechnete die Grundkosten auf ein Viertel herunter. Ersparnis: 175 Euro — nur weil Lukas auf die anteilige Verteilung geachtet hat.
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Worauf du nach dem Auszug besonders achten solltest
Drei Dinge entscheiden, ob deine Auszugs-Abrechnung stimmt. Sind die verbrauchsunabhängigen Kosten wirklich nur für deine Mietzeit angesetzt? Passt der Zählerstand der Zwischenablesung zu deinem Auszugsdatum? Und wurde dir eine Zwischenablesegebühr berechnet, obwohl sie nicht vereinbart war?
Stimmt einer dieser Punkte nicht, lohnt sich der Widerspruch. Wie du ihn aufsetzt, zeigt der Ratgeber zum Widerspruch.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplizierten Fällen helfen ein Fachanwalt oder der Mieterverein weiter.
Häufige Fragen zur Abrechnung nach dem Auszug
Bekomme ich nach dem Auszug noch eine Nebenkostenabrechnung?
Wie lange hat der Vermieter nach dem Auszug Zeit?
Muss ich die Kosten der Zwischenablesung zahlen?
Darf der Vermieter die Kaution wegen der Abrechnung einbehalten?
Die Angaben in diesem Artikel dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Weitere Informationen findest du beim Deutschen Mieterbund (öffnet in neuem Tab). In komplexen Fällen empfehlen wir, einen Fachanwalt oder den Mieterverein zu kontaktieren.
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