Zum Hauptinhalt springen

Prüfberichte

Prüfbericht: Nebenkostennachzahlung zu hoch? Das kannst du jetzt tun

Agentencheck vom 26. September 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 2 C · Zum Artikel

Befunde

B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 72
„Wichtig: Du musst nicht sofort zahlen. Du hast in der Regel 30 Tage Zeit, die Nachzahlung zu überweisen.“
Grund:
Feste Zahlungsfrist von 30 Tagen wird als Fakt dargestellt, ist aber nicht gesetzlich fixiert (§ 556 BGB regelt nur die 12-Monats-Abrechnungs-/Einwendungsfrist, keine Zahlungsfrist). In der Praxis hängt die Fälligkeit vom Einzelfall/Mietvertrag ab. Wiederholt in Zeile 78.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 154
„Wichtig: Bei Abweichungen über 10% kannst du definitiv beanstanden.“
Grund:
Konkreter Prozent-Schwellenwert für Wohnflächenabweichung als feste Regel dargestellt, ohne Beleg. Die 10%-Grenze ist aus der BGH-Rechtsprechung zur Mietminderung bekannt, wird hier aber unbelegt auf die Nebenkostenabrechnung übertragen.
C — formalZeile 375
„[Deutscher Mieterbund – Betriebskostenspiegel](https://www.mieterbund.de/service/betriebskostenspiegel.html)“
Grund:
Toter Link: Die im Quellenblock verlinkte Seite liefert HTTP 404.
C — formalZeile 148
„Bei Heizkosten gilt: Mindestens 50% müssen nach Verbrauch abgerechnet werden!“
Grund:
Sammel-Befund: §-Erwähnungen im Fließtext (§ 7 HeizkostenV hier, § 12 HeizkostenV Zeile 174) ohne direkten Quellenlink; im Quellenblock fehlt die HeizkostenV komplett.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 336
„Wenn du insgesamt mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand bist (Miete + Nebenkosten), kann er das Mietverhältnis kündigen.“
Grund:
Rechtsaussage ohne Beleg. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB knüpft an Verzug „mit der Entrichtung der Miete“ an (zwei aufeinanderfolgende Termine bzw. Betrag, der die Miete für zwei Monate „erreicht“). Ob eine einmalige Betriebskosten-Nachforderung in diesen Rückstand eingerechnet wird, sagt der Wortlaut nicht; außerdem „mehr als“ statt „erreicht“.
Geprüft gegen:
§ 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lit. b BGB: „… mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.“

Geprüft und in Ordnung (3)

Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.