Prüfbericht: Nebenkostennachzahlung zu hoch? Das kannst du jetzt tun
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 2 B / 2 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 72
„Wichtig: Du musst nicht sofort zahlen. Du hast in der Regel 30 Tage Zeit, die Nachzahlung zu überweisen.“
- Grund:
- Feste Zahlungsfrist von 30 Tagen wird als Fakt dargestellt, ist aber nicht gesetzlich fixiert (§ 556 BGB regelt nur die 12-Monats-Abrechnungs-/Einwendungsfrist, keine Zahlungsfrist). In der Praxis hängt die Fälligkeit vom Einzelfall/Mietvertrag ab. Wiederholt in Zeile 78.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 154
„Wichtig: Bei Abweichungen über 10% kannst du definitiv beanstanden.“
- Grund:
- Konkreter Prozent-Schwellenwert für Wohnflächenabweichung als feste Regel dargestellt, ohne Beleg. Die 10%-Grenze ist aus der BGH-Rechtsprechung zur Mietminderung bekannt, wird hier aber unbelegt auf die Nebenkostenabrechnung übertragen.
C — formalZeile 375
„[Deutscher Mieterbund – Betriebskostenspiegel](https://www.mieterbund.de/service/betriebskostenspiegel.html)“
- Grund:
- Toter Link: Die im Quellenblock verlinkte Seite liefert HTTP 404.
C — formalZeile 148
„Bei Heizkosten gilt: Mindestens 50% müssen nach Verbrauch abgerechnet werden!“
- Grund:
- Sammel-Befund: §-Erwähnungen im Fließtext (§ 7 HeizkostenV hier, § 12 HeizkostenV Zeile 174) ohne direkten Quellenlink; im Quellenblock fehlt die HeizkostenV komplett.
Geprüft und in Ordnung (3)
- Zeile 33: CO2-Preis 2025 lag bei 55 Euro pro Tonne — https://www.praeg.de/ueber-praeg/aktuelles/co2-bespreisung-fuer-das-jahr-2025
- Zeile 108: Bei Fristüberschreitung nach § 556 Abs. 3 BGB muss keine Nachzahlung geleistet werden — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- Zeile 174: Fehlt die Verbrauchserfassung bei Heizkosten, besteht ein 15%-Kürzungsrecht — https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.