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Prüfberichte

Prüfbericht: Nutzerwechselgebühr: Der kleine Posten, den fast jeder übersieht

Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 2 A / 0 B / 1 C · Zum Artikel

Befunde

A — objektiv falschZeile 60✓ Korrigiert am 3. August 2026
Das Bemerkenswerte an dem Urteil: Im verhandelten Fall stand die Umlage sogar im Mietvertrag. Der BGH erklärte die Formularklausel trotzdem für unwirksam, weil sie Mieter unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB).
Grund:
Gericht/Tenor stimmen nicht: Quellen zu VIII ZR 19/07 zeigen, der BGH schloss die Umlage nur ohne ausdrückliche Vereinbarung aus und ließ individuelle Abreden zu; eine Quelle nennt explizit, dass im Fall gar keine Klausel vorlag. Die § 307-Unwirksamkeit von Formularklauseln stammt aus späteren Urteilen (AG Kassel 2018, LG Leipzig 2019). Gleiche Fehlbehauptung in Zeile 28, FAQ 130/138.
Korrektur:
BGH VIII ZR 19/07 korrekt dargestellt: Das Urteil verneinte die Umlage mangels vertraglicher Vereinbarung (im entschiedenen Fall gab es gar keine Klausel) – die Formularklausel-Unwirksamkeit nach § 307 BGB stammt aus späterer Instanzrechtsprechung (AG Kassel 453 C 539/18, LG Leipzig 8 O 1620/18), nicht aus diesem BGH-Urteil (korrigiert an 6 Stellen: Kurzfassung, Fließtext, Praxisbeispiel, Musterbrief, 2 FAQ-Antworten).
A — objektiv falschZeile 103✓ Korrigiert am 3. August 2026
Eine formularvertragliche Übertragung dieser Kosten auf den Mieter ist danach unwirksam.
Grund:
Dieselbe Falschzuschreibung wie Zeile 60, hier im Musterbrief, den Nutzer wörtlich an ihren Vermieter senden. Die Formularklausel-Unwirksamkeit steht nicht in VIII ZR 19/07, sondern in späteren unterinstanzlichen Urteilen - schwächt die Position bei Gegenprüfung.
Korrektur:
Ersetzen durch: 'Nutzerwechselkosten sind nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 14.11.2007, VIII ZR 19/07) mangels vertraglicher Regelung vom Vermieter zu tragen und stellen keine umlagefähigen Betriebskosten dar, da sie nicht periodisch wiederkehren.' Für Formularklausel-Unwirksamkeit andere Quelle zitieren, z.B. AG Kassel 453 C 539/18 oder LG Leipzig 8 O 1620/18 – nicht VIII ZR 19/07.
C — formalZeile 27
Nach dem BGH sind das Verwaltungskosten des Vermieters – nicht umlagefähig (Urteil vom 14.11.2007, Az. VIII ZR 19/07)
Grund:
Sammel-Befund: Weder das BGH-Urteil noch § 307 BGB oder § 556 Abs. 3 BGB sind im Artikel direkt verlinkt (nur als Text/Aktenzeichen genannt).

Geprüft und in Ordnung (2)

Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.