Prüfbericht: Schimmel in der Wohnung: Heizkosten & Verantwortung (2025)
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 3 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 96
„Heizkosten von mehr als 2,50 €/m²/Monat zu tragen, nur um Schimmel zu vermeiden“
- Grund:
- Spezifische Zahlenangabe ohne Quellenangabe im Artikel; trotz Recherche keine passende Gerichtsentscheidung oder Quelle mit diesem konkreten Wert auffindbar.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 74
„Mindesttemperatur: ca. 14–16°C in allen Räumen“
- Grund:
- Normative Temperaturangabe ohne Quellenbeleg; gängige Rechtsprechung nennt meist 16-18°C tagsüber als Richtwert, die im Artikel genannte Spanne ist unbelegt.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 154
„Leicht (kleine Flecken) | 5–10% ... Unbewohnbar (Gesundheitsgefahr) | 50–100%“
- Grund:
- Prozentspannen zur Mietminderung sind eine verbreitete Einordnung aus Urteilssammlungen, im Artikel aber als feste Tabelle ohne Einzelfall-Beleg dargestellt.
C — formalZeile 103
„muss der Vermieter die Wohnung gemäß § 535 BGB in einem Zustand überlassen und erhalten“
- Grund:
- Sammel-Eintrag: § 535 BGB ist verlinkt, weitere normative Aussagen im Abschnitt (Beweislast, Lüftungsverhalten) sind aber ohne zusätzliche Quellenlinks.
Geprüft und in Ordnung (3)
- Zeile 103: § 535 BGB verpflichtet Vermieter zu Gebrauchsüberlassung und Erhaltung der Mietsache — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html
- Zeile 125: Gestufte Beweislast: erst muss Vermieter baulichen Mangel ausschließen, dann Mieter eigenes Heiz-/Lüftungsverhalten belegen (BGH VIII ZR 271/17) — https://www.kgk-kanzlei.de/news-wissenswertes/schimmel-und-beweislast-was-sagt-das-mietrecht/
- Zeile 89: 3-4 mal tägliches Stoßlüften gilt als zumutbar (BGH VIII ZR 182/06) — https://www.mietrechtkreuztal.de/schimmel-neue-fenster-erfordern-neues-lueftungsverhalten/
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.