Prüfbericht: Techem-Abrechnung zu hoch? Prüfen, Gründe, was tun
Agentencheck vom 3. Oktober 2026 · 0 A / 0 B / 4 C · Zum Artikel
Befunde
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 63
„Bist du im Abrechnungsjahr ein- oder ausgezogen, muss die Abrechnung den Zeitraum korrekt aufteilen, am besten mit Zwischenablesung; eine Aufteilung nach Tagen trifft Wintermonate anders als Sommermonate.“
- Grund:
- Normative Aussage („muss") ohne Quellenangabe. Die einschlägige Norm ist § 9b HeizkostenV (Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel: Zwischenablesung, hilfsweise Gradtagszahlen bzw. Zeitanteile), die im Artikel nicht genannt wird.
- Geprüft gegen:
- § 9b Abs. 1 HeizkostenV verlangt bei Nutzerwechsel die Verteilung „auf Grund einer Ablesung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung"; Abs. 2 erlaubt ersatzweise Gradtagszahlen oder Zeitanteile. Die Aussage ist inhaltlich gedeckt, trägt aber keinen Beleg.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 81
„Die Verbraucherzentrale prüft ebenfalls, meist gegen Gebühr und mit Wartezeit.“
- Grund:
- Verallgemeinerung. Die Verbraucherzentralen bieten die Energieberatung (Basischeck, Telefon, Energie-Rechtsberatung) kostenlos an; nur die schriftliche Komplettprüfung kostet z. B. bei der VZ Rheinland-Pfalz 25 €. „Meist gegen Gebühr" ist damit nicht gedeckt. Gleiche Formulierung in der Tabelle Zeile 75 („Beratungsgebühr").
- Geprüft gegen:
- VZ RLP: Verständnis- und Plausibilitätsfragen kostenlos (Servicetelefon, Energieberatung vor Ort), schriftliche Überprüfung der kompletten Abrechnung 25 €. Die zentrale Seite verbraucherzentrale-energieberatung.de nennt den Basischeck zu Hause als kostenfrei.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 116
„Einwendungen schieben die Fälligkeit nicht auf. Viele Mieter zahlen deshalb 'unter Vorbehalt' und vermerken das auf der Überweisung, damit sie später zurückfordern können.“
- Grund:
- Rechtsaussage ohne Beleg. Dass eine Einwendung die Fälligkeit der Nachforderung nicht hemmt, ist herrschende Linie, wird im Artikel aber ohne Norm oder Entscheidung behauptet. Der Satz steht im FAQ, das Schema.org-FAQ ausgibt und damit besonders sichtbar ist.
- Geprüft gegen:
- § 556 Abs. 3 BGB regelt Abrechnungs- und Einwendungsfrist, sagt aber nichts zur Fälligkeit; die Fälligkeit folgt aus § 271 BGB mit Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung (BGH-Rechtsprechung, z. B. VIII ZR 190/06). Im Artikel wird dafür kein Beleg genannt.
C — formalZeile 40
„Der [Heizspiegel 2026](https://www.co2online.de/energie-sparen/heizspiegel/) von co2online wertet die Abrechnungen von rund 67.000 Haushalten aus dem Abrechnungsjahr 2025 aus.“
- Grund:
- Link erreichbar (HTTP 200), die verlinkte Hub-Seite nennt aber weder Ausgabe 2026, Abrechnungsjahr noch die 67.000 Haushalte. Die Zahl stammt laut `src/data/heizspiegel/2026.json` (Feld `quellenHinweise.datensaetze`) von der co2online-Ratgeberseite „Heizkosten pro m²: Vergleich" (22.09.2026), nicht aus der Pressemitteilung.
- Geprüft gegen:
- Hub-Seite ohne Zahlen; Repo-Datei bestätigt 67.000 mit Quellenhinweis auf die Ratgeberseite.
C — formalZeile 83
„Beiträge liegen meist zwischen 60 und 120 € im Jahr.“
- Grund:
- Preisangabe ohne Quelle. Deckungsgleich mit dem Bestandsartikel `heizkostenabrechnung-pruefen-lassen-kosten` (Zeile 76–78, Beispiel München 62 €), aber dort ebenfalls ohne Primärquelle.
- Geprüft gegen:
- Plausibel (Mietervereine nennen Jahresbeiträge in dieser Spanne), aber kein belastbarer bundesweiter Beleg verlinkt.
C — formalZeile 132
„Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass rund jede zweite Betriebskostenabrechnung Fehler enthält, unabhängig vom Anbieter.“
- Grund:
- Vielzitierte Schätzung, aber im Artikel ohne Link; auf mieterbund.de (Betriebskosten-Seiten) nicht direkt auffindbar, nur bei regionalen Mietervereinen und Dritten. Unkritisch, da als „Schätzung" gekennzeichnet und identisch im Bestandsartikel `techem-heizkostenabrechnung` verwendet.
- Geprüft gegen:
- Mieterverein-Seiten zitieren den DMB mit „mindestens/etwa jede zweite Abrechnung fehlerhaft"; eine Primärfundstelle beim DMB selbst wurde nicht gefunden.
C — formalSammelbefund (Zeilen 97, 120, 124, 128)
„Eine zulässige Schätzung nach § 9a fällt nicht darunter, eine reine Flächenverteilung ohne Ausnahmefall schon.“
- Grund:
- §-Erwähnungen ohne Link auf die Primärquelle: Zeile 97 („§ 9a" ohne Link, § 12 ist verlinkt), FAQ-Antworten Zeile 120 (§ 556 Abs. 4 BGB), 124 (§ 12 Abs. 1 und § 9a HeizkostenV), 128 (§ 556 Abs. 3 BGB). Im Fließtext sind dieselben Normen verlinkt, im FAQ-JSON nicht.
- Geprüft gegen:
- Quellenlink-Standard des Redaktions-Checks.
Geprüft und in Ordnung (19)
- Zeile 26, 44–47, 49, 51, 107, 138: Heizspiegel 2026 Gas (Gebäudeklasse 250–500 m², inkl. Warmwasser): niedrig bis 10,10 €/64 kWh, mittel bis 16,70 €/120 kWh, erhöht bis 25,50 €/194 kWh, zu hoch ab 25,51 €/195 kWh; 70 m² = 1.170 €, abgeleitet 16,71 €/m²; Abrechnungsjahr 2025 — deckungsgleich mit `src/data/heizspiegel/2026.json` (`bereicheNachGebaeudegroesse["250-500"].gas`, `referenzKosten70qm.gas`, `durchschnitt`).
- Zeile 28, 95, 128, 147: Einwendungsfrist „bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung" — deckungsgleich mit § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- Zeile 36: Bundeskartellamt, Pressemitteilung vom 04.05.2017 zur Sektoruntersuchung Submetering (HTTP 200): „Wenige große Unternehmen beherrschen den Markt für Ablesedienste", Kosten trägt in der Regel der Mieter, Auswahl trifft der Vermieter — Zielseite trägt die Aussage, https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2017/04_05_2017_Sektoruntersuchung_Submetering.html
- Zeile 59, 109: § 9a HeizkostenV — Schätzung bei „Geräteausfall oder aus anderen zwingenden Gründen", Ersatzwerte aus vergleichbaren früheren Zeiträumen, vergleichbaren Räumen oder Gebäudedurchschnitt — deckungsgleich, https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9a.html
- Zeile 60: § 7 Abs. 1 HeizkostenV — „mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch", Rest nach Wohn-/Nutzfläche (oder umbautem Raum) — deckungsgleich, https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
- Zeile 60: § 8 Abs. 1 HeizkostenV — 50–70 % nach erfasstem Warmwasserverbrauch, Rest nach Fläche — deckungsgleich, https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__8.html
- Zeile 61, 109: § 9 Abs. 2 HeizkostenV — Wärmemenge für Warmwasser „ist mit einem Wärmezähler zu messen", Formel nur bei „unzumutbar hohem Aufwand" — deckungsgleich, https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9.html
- Zeile 62: § 7 Abs. 2 HeizkostenV — Kosten der Anmietung/Gebrauchsüberlassung der Verbrauchserfassung, Eichung, Berechnung, Aufteilung, Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen gehören zu den Kosten des Betriebs — deckungsgleich, https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
- Zeile 66: § 6a Abs. 1 Nr. 2 HeizkostenV — bei fernablesbarer Ausstattung ab 1.1.2022 monatliche Verbrauchsinformationen durch den Gebäudeeigentümer — deckungsgleich, https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__6a.html
- Zeile 93, 120: § 556 Abs. 4 BGB — „Der Vermieter hat dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege zu gewähren" — deckungsgleich, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
- Zeile 93: § 259 Abs. 1 BGB — Rechenschaftspflicht, „soweit Belege erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen" — deckungsgleich, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__259.html
- Zeile 97, 109, 124: § 12 Abs. 1 HeizkostenV — Kürzung um 15 vom Hundert, „soweit … entgegen den Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet" — deckungsgleich, https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html
- Zeile 75, 81, 111, 145: Experten-Check 9,99 €, Report „in der Regel innerhalb von 24 Stunden", Erstattung „innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Reports" — deckungsgleich mit `src/lib/concierge.ts` (`introDisplay`, Zeile 91, Zeile 301–327) und `src/app/experten-check/page.tsx` Zeile 99.
- Zeile 105–111: Rechenbeispiel — 1.840 € ÷ 58 m² = 31,72 €/m², 980 € ÷ 58 = 16,90 €/m², Anstieg 88 %, 1.210 € ÷ 58 = 20,86 €/m², Ersparnis 630 €, Nachzahlung 610 € — rechnerisch korrekt; Beispiel als fiktiv gekennzeichnet (Zeile 103).
- Zeile 51: 1.900 € ÷ 70 m² = 27,14 €/m² — korrekt.
- Externe Links: alle acht gesetze-im-internet.de-Links, Bundeskartellamt und co2online antworten mit HTTP 200.
- Leitplanken Firmen-Seiten: kein Betrugsvorwurf (Zeile 34, 57, 132 betonen ausdrücklich „keiner dieser Punkte ist typisch für Techem"); keine erfundenen Techem-Spezifika (keine Portalnamen, Gerätemodelle, Gebührenhöhen; Praxisbeispiel fiktiv gekennzeichnet); Neutralitäts-Disclaimer vorhanden (Zeile 151); Rechtsberatungs-Hinweis vorhanden (Zeile 99, 151).
- RDG-Muster (`RDG_MUSTER`): keine Treffer. Rechtsfolgen werden durchgehend an Mieterverein/Fachanwalt verwiesen (Zeile 97, 116, 124).
- Interne Konsistenz: Einwendungsfrist (Zeile 28, 95, 128, 147), Heizspiegel-Grenzwerte (Zeile 26, 45–47, 138) und Experten-Check-Angaben (Zeile 75, 81, 145) widerspruchsfrei.
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.