1.240 € Nachzahlung, und oben links steht Techem. Du hast nicht mehr geheizt als letztes Jahr. Liegt es an der Firma, am Vermieter, am Gaspreis, oder an dir? Meistens an keinem davon allein. So findest du es in einer Viertelstunde heraus.
Der Name auf dem Briefkopf sagt wenig über die Höhe des Betrags. Ob er plausibel ist, zeigt der Vergleich mit dem Heizspiegel. Ob er korrekt ist, zeigt der Blick auf sechs Stellen, an denen Abrechnungen schiefgehen, egal welcher Messdienst sie erstellt hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Hohe Heizkosten haben meist drei Quellen: Energiepreis und Verbrauch, die Verteilung im Haus, oder ein Fehler in der Abrechnung. Der Heizspiegel-Vergleich zeigt, wo du suchen musst.
- Für Gas gilt laut Heizspiegel 2026 (Abrechnungsjahr 2025): bis 16,70 €/m² ist mittel, ab 25,51 €/m² zu hoch.
- Dein Ansprechpartner ist immer der Vermieter, nicht Techem. Belegeinsicht und Einwendungen laufen über ihn.
- Einwendungen sind bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung möglich (§ 556 Abs. 3 BGB (öffnet in neuem Tab)).
Warum steht Techem auf der Abrechnung, und wer ist für die Höhe verantwortlich?
Kurz gesagt: Techem misst und rechnet, dein Vermieter bestellt und haftet. Der Messdienst liest die Heizkostenverteiler ab und verteilt die Gesamtkosten des Hauses nach dem Schlüssel, den der Vermieter vorgibt. Welche Rechnungen in diese Gesamtkosten fließen, entscheidet der Vermieter. Wie eine Messdienst-Abrechnung aufgebaut ist, liest du in Techem-Heizkostenabrechnung prüfen: So gehst du vor.
Eine zu hohe Nachzahlung ist deshalb selten „Schuld der Firma“. Sie entsteht an einer von drei Stellen: Energiepreis oder Verbrauch sind gestiegen, dann ist der Betrag hoch, aber richtig. Die Kosten werden ungünstig auf die Wohnungen verteilt. Oder es steckt ein Fehler drin, etwa eine Schätzung ohne Grund. Nur die letzten beiden Punkte kannst du angreifen.
Dass du den Messdienst nicht aussuchst, ist ein Merkmal des Marktes. Das Bundeskartellamt hat in seiner Sektoruntersuchung Submetering (öffnet in neuem Tab) (Abschlussbericht vom 4. Mai 2017) festgestellt, dass wenige große Anbieter den Markt beherrschen und die Kosten in der Regel der Mieter trägt, während der Vermieter den Dienst auswählt. Marktdruck von unten gibt es also kaum. Prüfen musst du selbst.
Deine Kosten liegen über dem Durchschnitt? Ein Experte prüft deine Abrechnung für 9,99 € und schreibt dir, ob die Kosten korrekt abgerechnet sind – oder wo es hakt.
Ursache klären lassenIst deine Nachzahlung normal? Der Vergleich mit dem Heizspiegel
Bevor du nach Fehlern suchst, brauchst du einen Maßstab. Der Heizspiegel 2026 (öffnet in neuem Tab) von co2online wertet die Abrechnungen von rund 67.000 Haushalten aus dem Abrechnungsjahr 2025 aus. Der Rechenweg: Nimm die Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser, also den Betrag vor Abzug der Vorauszahlungen, nicht die Nachzahlung. Teile ihn durch deine Wohnfläche. Vergleiche das Ergebnis mit der Tabelle für deinen Energieträger, hier Gas:
| Bewertung | Kosten pro m² und Jahr | Verbrauch pro m² und Jahr |
|---|---|---|
| Niedrig | bis 10,10 € | bis 64 kWh |
| Mittel | 10,11 bis 16,70 € | 65 bis 120 kWh |
| Erhöht | 16,71 bis 25,50 € | 121 bis 194 kWh |
| Zu hoch | ab 25,51 € | ab 195 kWh |
Quelle: Heizspiegel 2026, co2online, Abrechnungsjahr 2025, Erdgas, Gebäudeklasse 250 bis 500 m², Heizung inklusive Warmwasser. Werte für Öl, Fernwärme, Wärmepumpe und Pellets sowie andere Gebäudegrößen findest du unter Vergleichswerte.
Ein Beispiel: Für eine 70-m²-Wohnung mit Gasheizung nennt der Heizspiegel 2026 im Schnitt 1.170 € im Jahr, rund 16,71 €/m². Zahlst du für 70 m² 1.900 €, liegst du bei 27,14 €/m², also „zu hoch“. Das ist kein Beweis für einen Fehler, ein ungedämmtes Haus aus den Sechzigern erreicht diesen Wert regulär. Aber ab hier lohnt die genaue Prüfung.
Zwei Stolperfallen: Der Heizspiegel enthält Warmwasser, also zähle beide Posten zusammen. Und nimm die Ausgabe, die zu deinem Abrechnungsjahr passt. Mehr zum Rechenweg: Heizkosten pro m².
Sechs Gründe, warum eine Techem-Abrechnung zu hoch ausfällt
Keiner dieser Punkte ist typisch für Techem. Es sind die Stellen, an denen Abrechnungen aller Messdienste am häufigsten von der Heizkostenverordnung abweichen oder zu deinen Ungunsten ausfallen. Hak sie mit der Abrechnung in der Hand ab:
- Geschätzter Verbrauch. Steht neben einem Heizkörper „geschätzt“? Eine Schätzung ist nach § 9a HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) nur bei Geräteausfall oder aus anderen zwingenden Gründen zulässig und muss sich an vergleichbaren Zeiträumen, vergleichbaren Räumen oder dem Gebäudedurchschnitt orientieren. Fehlt der Grund, ist das dein erster Prüfpunkt. Details: Heizkosten geschätzt statt gemessen.
- Verteilerschlüssel. Nach § 7 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) sind mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heizkosten nach dem erfassten Verbrauch zu verteilen, der Rest nach Fläche, mehr als 70 Prozent nur mit vertraglicher Vereinbarung nach § 10 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab); für Warmwasser gilt dasselbe nach § 8 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab). Steht „100 % Fläche“ drin oder hat sich der Schlüssel ohne Erklärung geändert? Nachfragen. Hintergrund: Verteilerschlüssel bei Heizkosten.
- Fehlende Warmwasser-Trennung. Hängt Warmwasser an der Zentralheizung, muss der Wärmeanteil fürs Warmwasser nach § 9 Abs. 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) mit einem Wärmezähler gemessen werden. Nur bei unzumutbar hohem Aufwand erlaubt die Verordnung eine Berechnung nach Formel. Ein pauschaler Prozentsatz ohne Herleitung gehört nicht dazu. Mehr: Warmwasserkosten in der Abrechnung.
- Gerätemiete und Servicekosten. Miete der Heizkostenverteiler, Eichung, Ablesung und Abrechnung sind nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) umlagefähig. Prüfe, ob sie nur einmal auftauchen und nicht zusätzlich in den Nebenkosten stecken. Einordnung: Gerätemiete zu hoch?
- Nutzerwechsel. Bist du im Abrechnungsjahr ein- oder ausgezogen, muss die Abrechnung den Zeitraum nach § 9b HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) korrekt aufteilen, am besten mit Zwischenablesung; eine Aufteilung nach Tagen trifft Wintermonate anders als Sommermonate. Details: Heizkosten bei Einzug und Auszug, Nutzerwechselgebühr.
- Abrechnungszeitraum. Umfasst er zwölf Monate und stimmt er mit dem Vorjahr überein? Ein verschobener Zeitraum verzerrt jeden Vergleich. Weicht er vom Mietvertrag ab, frag nach dem Grund.
Vier der sechs Punkte prüfst du direkt auf der Abrechnung, für Gerätemiete und Nutzerwechsel brauchst du die Belegeinsicht. Noch ein Hebel: Hängen in deinem Haus fernablesbare Geräte, muss dein Vermieter dir nach § 6a HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) monatlich Verbrauchsinformationen mitteilen. Mit diesen Monatswerten rechnest du den Jahresverbrauch gegen (Unterjährige Verbrauchsinformation).
Was du jetzt tun kannst, je nachdem wie viel Zeit und Geld du hast
Entscheide nach deinem Fall, nicht nach Anbieter:
| Dein Fall | Erster Schritt | Kosten | Dauer |
|---|---|---|---|
| Ich verstehe die Abrechnung nicht | Lese-Anleitung, dann kostenloser Schnellcheck | 0 € | 30 Minuten |
| Betrag auffällig, stimmt er? | Experten-Check oder Verbraucherzentrale | 9,99 € bzw. Beratungsgebühr | meist 24 Stunden bzw. Wartezeit |
| Verdacht, ich will Einwendungen erheben | Erstbefund, dann Belegeinsicht und Mieterverein | 9,99 € plus Mitgliedsbeitrag | 1 bis 4 Wochen |
| Dauerstreit oder Klageabsicht | Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht | Beitrag bzw. Honorar | Monate |
Fall 1: Erst lesen, dann prüfen. Der Lese-Artikel erklärt die Posten, der Schnellcheck gibt dir in 30 Sekunden eine erste Ampel.
Fall 2: Hier zählt Geschwindigkeit, weil die Zahlungsfrist läuft. Beim Experten-Check rechnen wir deine Abrechnung für 9,99 € Position für Position nach, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, und sagen dir, welche Zahlen auffallen und welche Belege du anfordern solltest. Bist du mit dem Ergebnis nicht zufrieden, bekommst du innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Reports dein Geld zurück. Was wir nicht tun: Rechtsfragen beantworten oder dich gegenüber dem Vermieter vertreten. Die Verbraucherzentrale hilft ebenfalls: Die Energieberatung am Servicetelefon ist kostenlos, eine schriftliche Prüfung gibt es je nach Bundesland gegen eine kleine Gebühr und mit Wartezeit. Zahlst du in der Zwischenzeit, dann unter Vorbehalt.
Fall 3: Hol dir einen Erstbefund, fordere Belegeinsicht an und bring beides zum Mieterverein. Der formuliert die Einwendung und bleibt dran, wenn der Vermieter nicht reagiert. Beiträge liegen meist zwischen 60 und 120 € im Jahr.
Fall 4: Der Online-Check ist hier der falsche Weg. Mieterverein oder Fachanwalt, von Anfang an.
Alle Anlaufstellen mit Kosten, Dauer und Vorbereitung vergleicht der Überblick Heizkostenabrechnung prüfen lassen: Mieterverein, Verbraucherzentrale, Anwalt oder Online-Check.
Belegeinsicht und Widerspruch: deine Rechte gegenüber dem Vermieter
Beides richtet sich an den Vermieter, nie an Techem. Dein Mietvertrag besteht mit ihm, der Messdienst arbeitet in seinem Auftrag.
Belegeinsicht. Nach § 556 Abs. 4 BGB (öffnet in neuem Tab) hat der Vermieter dir auf Verlangen Einsicht in die Belege zu gewähren, die der Abrechnung zugrunde liegen: Rechnung des Gasversorgers, Rechnung des Messdienstes, Ableseprotokoll, Gesamtabrechnung des Hauses. Dahinter steht der Grundsatz aus § 259 Abs. 1 BGB (öffnet in neuem Tab): Wer Rechenschaft ablegt, legt Belege vor. Fordere die Einsicht schriftlich an und nenne konkret, was du sehen willst. Vorlage: Musterbrief Belegeinsicht, Ablauf: Belegeinsicht bei der Nebenkostenabrechnung.
Einwendungen. Konkrete Beanstandungen teilst du dem Vermieter schriftlich mit: welche Position, welcher Betrag, was du nachgerechnet hast, und die Bitte um Prüfung und Korrektur. Dafür hast du nach § 556 Abs. 3 BGB (öffnet in neuem Tab) bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung Zeit. Vorlage: Musterbrief Widerspruch.
Das 15-Prozent-Kürzungsrecht. Soweit Heiz- oder Warmwasserkosten entgegen der Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, sieht § 12 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) für den Nutzer das Recht vor, seinen Anteil um 15 Prozent zu kürzen. Eine zulässige Schätzung nach § 9a fällt nicht darunter, eine reine Flächenverteilung ohne Ausnahmefall schon. Ob die Vorschrift in deinem Fall greift, ist eine Rechtsfrage für Mieterverein oder Fachanwalt. Was der BGH dazu sagt: 15 % Heizkosten kürzen.
Dieser Artikel erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung.
Praxisbeispiel: Wie Tobias 630 € weniger nachzahlte
Fiktives Beispiel. Name und Zahlen sind erfunden, der Ablauf ist typisch.
Tobias aus Nürnberg wohnt auf 58 m² im Dachgeschoss eines Sechsparteienhauses mit Gaszentralheizung. Techem liest die vier Heizkostenverteiler ab. Seine Abrechnung für 2025: 1.840 € Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser, 600 € Vorauszahlungen, 1.240 € Nachzahlung. Im Vorjahr: 980 € Gesamtkosten, 380 € Nachzahlung.
Was ihm auffiel: 1.840 € ÷ 58 m² = 31,72 €/m², also „zu hoch“; der Gas-Mittelwert liegt bei 16,71 €/m². Im Vorjahr waren es 16,90 €/m², knapp über mittel. Ein Sprung von 88 Prozent bei gleichem Heizverhalten. Dann die sechs Punkte: Zwei der vier Heizkostenverteiler trugen den Vermerk „geschätzt“, ohne Angabe eines Grundes. Und der Warmwasseranteil war mit pauschal 18 Prozent angesetzt, obwohl im Keller ein Wärmezähler für Warmwasser hängt.
Was er tat: Tobias holte sich einen Erstbefund über den Online-Check, der beide Punkte bestätigte und bezifferte. Dann forderte er Belegeinsicht an. Das Ableseprotokoll zeigte, dass beide „geschätzten“ Geräte am Ablesetag normale Werte angezeigt hatten; das Protokoll nannte keinen Grund für die Schätzung. Mit Befund und Belegen ging er zum Mieterverein. Der formulierte die Einwendung mit Verweis auf § 9a HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) für die Schätzung ohne zwingenden Grund und § 9 Abs. 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) für das pauschale Warmwasser, und ordnete ein, ob § 12 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) hier eine Rolle spielt.
Das Ergebnis: Die Hausverwaltung ließ neu abrechnen, mit den tatsächlichen Ablesewerten und dem gemessenen Warmwasseranteil. Neue Gesamtkosten: 1.210 €, also 20,86 €/m², „erhöht“ und für ein Dachgeschoss im älteren Haus plausibel. Nachzahlung: 610 € statt 1.240 €. Ersparnis: 630 €. Kosten: 9,99 € für den Erstbefund plus Mieterverein-Beitrag.
Häufige Fragen zur Techem-Nachzahlung
Muss ich die Nachzahlung trotzdem fristgerecht zahlen, obwohl ich prüfe?
Kann ich Belegeinsicht direkt bei Techem verlangen?
Was ist das 15-Prozent-Kürzungsrecht, und gilt es bei geschätzten Werten?
Wie lange habe ich Zeit, die Abrechnung zu beanstanden?
Rechnet Techem häufiger falsch ab als andere Messdienste?
HeizkostenChecker steht in keiner Verbindung zu Techem. Genannte Marken gehören ihren Inhabern. Dieser Artikel hilft dir, deine Abrechnung zu verstehen und zu prüfen. Er ist keine Rechtsberatung.
Über dem Durchschnitt? Finde heraus, woran es liegt.
Ein hoher €/m²-Wert ist ein Warnsignal, aber noch kein Beweis. Ein Experte prüft deine Abrechnung Position für Position und schreibt dir, ob die Kosten korrekt abgerechnet sind – oder wo genau es hakt.
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