Zum Hauptinhalt springen

Prüfberichte

Prüfbericht: Treppenhausreinigung als Nebenkosten: Was zulässig ist

Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 1 B / 1 C · Zum Artikel

Befunde

B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 53
Dein Vermieter darf die Treppenhausreinigung beauftragen — er muss dabei aber das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot beachten.
Grund:
Normative Aussage ohne Nennung der Rechtsgrundlage. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ergibt sich aus § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB ('dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten'), wird im Artikel aber nirgends mit einem § belegt.
C — formalZeile 61
Die Rechtsprechung erlaubt grundsätzlich, dass er sich an den Sätzen orientiert, die eine externe Reinigungsfirma für eine vergleichbare Leistung berechnen würde.
Grund:
Pauschaler Verweis auf 'die Rechtsprechung' ohne Aktenzeichen. Einschlägig und inhaltlich passend ist BGH, Urt. v. 14.11.2012, VIII ZR 41/12 (fiktive Kosten bei Eigenleistung des Vermieters), wird aber nicht genannt.

Geprüft und in Ordnung (1)

Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.