Zum Hauptinhalt springen

Prüfberichte

Prüfbericht: Unterjährige Verbrauchsinformation: So liest du sie richtig

Agentencheck vom 24. September 2026 · 0 A / 0 B / 3 C · Zum Artikel

Befunde

C — formalZeile 79
„Heizkostenverteiler zählen keine kWh, sondern Einheiten. Das Gesetz verlangt aber kWh. Der Messdienst muss die Einheiten also umrechnen.“
Grund:
Technische Aussage ohne Beleg (unkritisch). Die kWh-Pflicht selbst ist belegt (§ 6a Abs. 2 Nr. 1), die Umrechnungspraxis nicht; gleiche Aussage in FAQ Z. 196.
Geprüft gegen:
§ 6a Abs. 2 Nr. 1 verlangt den „Verbrauch des Nutzers im letzten Monat in Kilowattstunden". Dass Heizkostenverteiler Verbrauchseinheiten anzeigen, ist Fachwissen, aber im Artikel nicht verlinkt.
C — formalZeile 85
„Oft steht das auf einer eigenen Seite, zum Beispiel überschrieben mit „Informationen gemäß § 6a HeizkostenV".“
Grund:
Praxisbeobachtung (Messdienst-Layouts), nicht öffentlich belegt; unkritisch, da mit „oft"/„zum Beispiel" relativiert.
Geprüft gegen:
Gesetz verlangt nur „zusammen mit den Abrechnungen … zugänglich machen", keine bestimmte Gestaltung.
C — formalSammelbefund Quellenlink-Standard (Zeilen 32, 97, 146)
„Pflichtinhalt: dein Verbrauch im letzten Monat in kWh ... (§ 6a Abs. 2).“
Grund:
Einzelne §-Erwähnungen (§ 6a Abs. 2 in der Kurzbox, § 6a Abs. 5 in der Tabellen-Fußnote, § 6a Abs. 3 in der Checkliste) ohne eigenen Link; der jeweilige Absatz/Abschnitt verlinkt § 6a aber an anderer Stelle.
Geprüft gegen:
Inhaltlich deckungsgleich, nur Link fehlt.

Geprüft und in Ordnung (15)

  • Z. 31 / 58 / 192 / 204: Monatliche Pflicht ab 1.1.2022 bei fernablesbarer Ausstattung (ohne Sommerausnahme) — deckungsgleich mit § 6a Abs. 1 Nr. 2, https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__6a.html
  • Z. 57: Abrechnungszeiträume ab 1.12.2021: mind. vierteljährlich auf Verlangen oder bei elektronischer Abrechnung, sonst mind. zweimal jährlich — deckungsgleich mit § 6a Abs. 1 Nr. 1 a/b.
  • Z. 32, 69–74, 188: Mindestinhalt (kWh Vormonat; Vergleich Vormonat und Vorjahresmonat „soweit diese Daten erhoben worden sind"; Vergleich normierter/Vergleichstest-Durchschnittsnutzer derselben Nutzerkategorie) — deckungsgleich mit § 6a Abs. 2 Nr. 1–3.
  • Z. 33, 59, 85–97: Zusatzangaben mit der Abrechnung für Zeiträume ab 1.12.2021, Bedingung nur „Abrechnungen auf dem tatsächlichen Verbrauch oder Ablesewerten von HKV" (also unabhängig von Fernablesung); Nr. 1a–c, 2, 3, 4 (online mit Verweis bei elektronischer Abrechnung), 5 (witterungsbereinigt, grafisch; Witterungsbereinigung nur für Wärmeverbrauch) — deckungsgleich mit § 6a Abs. 3.
  • Z. 97: Nicht verbrauchsbasierte Abrechnungen nur Abs. 3 Nr. 2 und 3 — deckungsgleich mit § 6a Abs. 5.
  • Z. 103 / 200: Keine Formvorgabe („mitzuteilen") — Wortlaut § 6a Abs. 1 enthält keine Formvorschrift.
  • Z. 103: Brunata-Metrona stellt UVI i. d. R. im Portal/App BRUdirekt bereit; bei Nicht-Registrierung PDF per E-Mail oder Post — deckungsgleich mit https://www.brunata-metrona.de/infocenter/know-how/haeufige-fragen-faqs/unterjaehrige-verbrauchsinformationen/ (HTTP 200).
  • Z. 65, 144, 192: Verdunster nicht fernablesbar — Brunata-FAQ („Bei Liegenschaften mit 'Verdunstern' (nicht fernablesbar) können keine monatlichen Daten erhoben werden"); Nachrüstfrist 31.12.2026 — deckungsgleich mit § 5 Abs. 3, https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__5.html
  • Z. 51: Definition fernablesbar („ohne Zugang zu einzelnen Nutzeinheiten") — wörtlich § 5 Abs. 2 S. 2.
  • Z. 47: Vermietete ETW: Wohnungseigentümer ist ggü. Mieter Gebäudeeigentümer — deckungsgleich mit § 1 Abs. 2 Nr. 3, https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__1.html
  • Z. 35, 179, 212: 3-%-Kürzungsrecht bei Informationen nach § 6a „nicht oder nicht vollständig" mitgeteilt; eigenes 3-%-Recht nach S. 2 bei fehlender fernablesbarer Ausstattung entgegen § 5 Abs. 2/3; WEG-Ausnahme S. 4 nur Eigentümer ↔ Gemeinschaft — deckungsgleich mit § 12 Abs. 1 S. 2–4, https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html. Darstellung allgemein, kein Einzelfallbezug, Verweis auf Mieterverein/Fachanwalt (RDG-konform).
  • Z. 45: Novelle 2021 — Änderungsverordnung v. 24.11.2021 (BGBl. I S. 4964) laut Standangabe gesetze-im-internet.de; § 5 Abs. 2 und § 6a knüpfen beide an 1.12.2021 an.
  • Z. 43: Kürzel „UVI" branchenüblich (ista, Kalo, Brunata-Metrona verwenden es auf ihren Seiten).
  • Z. 124–130: Beispielrechnung nachgerechnet: 690−520 = 170 kWh (+32,7 % ≈ „rund ein Drittel"); 690/480 = +43,8 % („gut 40 %"); 150–200 kWh × 4 Monate × 0,12 €/kWh = 72–96 € („rund 70 bis 95 Euro"). Beispiel als illustrativ und Preis als Annahme gekennzeichnet.
  • Externe Links: alle gesetze-im-internet.de-Links (§§ 1, 5, 6a, 12) und Brunata-FAQ HTTP 200 am 2026-09-24.

Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.