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Prüfberichte

Prüfbericht: Nachzahlung: Wurden deine Vorauszahlungen richtig angerechnet?

Agentencheck vom 26. September 2026 · 0 A / 0 B / 2 C · Zum Artikel

Befunde

C — formalZeile 103
„Welche Schuld eine Zahlung tilgt, regelt [§ 366 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__366.html).“
Grund:
Wortlaut korrekt wiedergegeben, aber verkürzt: Bei Mietzahlungen kommt auch eine stillschweigende Tilgungsbestimmung in Betracht (etwa laufende Miete per Dauerauftrag); das stellt der Artikel nicht dar und wurde hier nicht vertieft. Der Artikel nennt § 366 nur als Fundstelle und verweist die Bewertung an Mieterverein/Fachanwalt, daher unkritisch.
Geprüft gegen:
Abs. 1: „… so wird diejenige Schuld getilgt, welche er bei der Leistung bestimmt.“ Abs. 2: Reihenfolge fällig → geringere Sicherheit → lästigere → ältere → verhältnismäßig, wenn keine Bestimmung getroffen ist.
C — formalZeile 95
„Manche Mietverträge nennen zwei Beträge, etwa „Betriebskostenvorauszahlung 120 €, Heizkostenvorauszahlung 75 €“.“
Grund:
Praxisbeschreibungen ohne Beleg (getrennte Vorauszahlungen, Heizkostenabrechnung „häufig vom Messdienst“, Abrechnungszeiträume „viele … Januar bis Dezember“ in Z. 85). Vorsichtig formuliert, keine Rechtsaussage, unkritisch.
Quelle:
—
Geprüft gegen:
Keine Primärquelle für Häufigkeiten; die Aussagen tragen nur die Rechenanleitung, nicht eine Rechtsfolge.

Geprüft und in Ordnung (14)

  • Zeile 35 / 85: § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB — „Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen“ (wörtlich zitiert); Kalenderjahr ist nicht vorgeschrieben — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
  • Zeile 47: § 556b Abs. 1 BGB — Miete zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der Zeitabschnitte, nach denen sie bemessen ist — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556b.html
  • Zeile 89: § 560 Abs. 4 BGB — nach einer Abrechnung kann jede Vertragspartei durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__560.html. Keine Aussage zum Wirksamkeitszeitpunkt (bewusst; nur „ab welchem Monat angesetzt“ als Rechenfrage).
  • Zeile 103: § 366 Abs. 1 und 2 BGB — Tilgungsbestimmung des Schuldners, sonst gesetzliche Reihenfolge — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__366.html (siehe C-Befund zur Verkürzung).
  • Zeile 107: § 9b Abs. 1, 2 HeizkostenV — Zwischenablesung bei Nutzerwechsel, Aufteilung der Kosten auf Vor- und Nachnutzer — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9b.html („sieht … vor“, Ausnahmen nach Abs. 3/4 nicht Gegenstand des Artikels).
  • Zeile 109: § 551 BGB — Kaution als Mietsicherheit (Überschrift „Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten“) — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
  • Zeile 138: § 556 Abs. 4 BGB — „Der Vermieter hat dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege zu gewähren.“ — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html. Ob das Mieterkonto dazugehört, wird ausdrücklich offen gelassen und an den Mieterverein verwiesen.
  • Zeile 140: § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB — Einwendungen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung — deckungsgleich mit https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html (Satz 5 korrekt gezählt: S. 1 jährlich, S. 2 Abrechnungsfrist, S. 3 Nachforderungsausschluss, S. 4 Teilabrechnungen, S. 5 Einwendungen).
  • Arithmetik: Einstieg 12 × 90 € = 1.080 €, angerechnet 990 €, Differenz 90 €. Z. 75: 9 × 20 € = 180 €. Rechenbeispiel (als illustrativ gekennzeichnet, Z. 119): Heizkosten 3 × 75 € + 9 × 95 € = 225 € + 855 € = 1.080 €; angerechnet 12 × 75 € = 900 €; Differenz 180 € = 9 × 20 €. Betriebskosten 12 × 120 € = 1.440 €; überwiesen 1.440 € − 45 € = 1.395 €; Differenz 45 €. Summe 225 €. Einzug 1. März → 10 Monate. Alles stimmig.
  • Beispiel ohne Ergebnis- oder Ersparnisversprechen („Ob die Hausverwaltung das genauso sieht, weiß er noch nicht.“).
  • Musterbrief: reine Nachfrage/Belegbitte (Aufstellung der verbuchten Vorauszahlungen, Mieterkonto), keine Kürzungs-, Zurückbehaltungs- oder Widerspruchsankündigung (ADR-0013, Entscheidung 2).
  • Preis/UWG: 9,99 € ohne Streichpreis, keine Zeitzusage, keine Ersparnis- oder Fehlergarantie, keine „jede zweite Abrechnung“-Aussage. Leistungsbeschreibung („gegengerechnete Vorauszahlungen“, „Fragen mitschicken“) deckungsgleich mit `src/lib/concierge.ts` (EXPERTEN_CHECK_METHOD, Checkliste „Vorauszahlungen: passt die gegengerechnete Summe zu dem, was du überwiesen hast?“, Stripe-Produkttext „persönliche Antwort auf deine Fragen“).
  • Content-Leitlinien (docs/seo/CONVERSION-TREIBER-2026-09.md): L1 Anlass (Nachzahlung passt nicht zum Kontoauszug) erfüllt; L3 € vor dem ersten H2 (1.080 € in Wort 4, 9,99 € in Wort 113) erfüllt; L5 erster Direkt-CTA (`<CTABanner variant="inline" />`) direkt nach „Die Differenz lesen“, bei 33 % des Gesamttexts bzw. unter 40 % des Texts ohne FAQ/Fazit; L7 CTABanner und `/experten-check`-Link übergeben den Slug automatisch (`ExpertenCheckCTA`: `from = articleSlug`).
  • Abgrenzung: kein inhaltlicher Überlapp mit `nachzahlung-schnellpruefung` (Kosten-Schnellprüfung), `nebenkostennachzahlung-zu-hoch` (Ursachen/Widerspruch), `nebenkostenvorauszahlung-anpassen` (Höhe der künftigen Vorauszahlung); alle drei verlinkt. Kein Thema aus `docs/seo/CONTENT-WELLE-2026-10-II.md` oder `content/planned/` berührt.

Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.