Prüfbericht: Wärmecontracting: Was Mieter über die Kosten wissen müssen
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 0 A / 0 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
C — formalZeile 46
„§ 556c BGB ist die zentrale Vorschrift, wenn dein Vermieter von Eigenversorgung auf gewerbliche Wärmelieferung umstellt.“
- Grund:
- Sammel-Befund: § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) werden mehrfach genannt (Zeilen 24, 44–50, 82, 89, 101, 111), aber nirgends im Artikel mit einem Link zur Primärquelle versehen.
Geprüft und in Ordnung (1)
- Zeile 48: § 556c BGB: Kostenneutralität – Wärmelieferkosten dürfen bisherige Eigenversorgungskosten nicht übersteigen — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556c.html
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