Prüfbericht: Wärmepumpe: Kosten & Abrechnung für Mieter (2025)
Agentencheck vom 3. August 2026 (Bestandslauf) · 1 A / 1 B / 1 C · Zum Artikel
Befunde
A — objektiv falschZeile 216✓ Korrigiert am 3. August 2026
„Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 schreibt vor, dass neue Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen müssen.“
- Grund:
- Seit Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 29.07.2026 ist das GEG in dieser Form abgelöst; die pauschale 65%-EE-Vorgabe für neue Heizungen wurde abgeschafft und durch eine steigende Biokraftstoffquote ersetzt. Die Aussage ist zum Prüfzeitpunkt (August 2026) nicht mehr zutreffend.
- Korrektur:
- Veraltete 65%-EE-Pflicht des GEG 2024 als seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (in Kraft seit 29.07.2026) nicht mehr geltend korrigiert; Eigentümer wählen die Heizungsart seither wieder frei.
B — Quelle trägt Aussage nicht vollständigZeile 127
„Bei der Ermittlung der Heizkosten wird nur der Stromverbrauch angesetzt – nicht die gesamte erzeugte Wärme.“
- Grund:
- Rechtsaussage zu spezifischen HeizkostenV-Neuregelungen für Wärmepumpen ohne Nennung der konkreten Vorschrift; im Artikel nicht mit einer Primärquelle belegt.
C — formalZeile 114
„Nach der Heizkostenverordnung müssen mindestens 50% der Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden.“
- Grund:
- Sammel-Befund: Der gesamte Artikel enthält keinen einzigen Link zu einer Primärquelle (HeizkostenV, GEG, BGB), obwohl mehrfach auf gesetzliche Vorgaben verwiesen wird (50%-Regel, GEG-65%-Vorgabe, § 559 Modernisierungsumlage 8%).
Geprüft und in Ordnung (1)
- Zeile 222: Modernisierungsumlage: Vermieter kann 8% der Kosten pro Jahr auf die Miete umlegen (§ 559 BGB) — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html
Was die Klassen A, B und C bedeuten und wie der Prüfprozess funktioniert, steht auf der Redaktionsseite. Fehler gefunden? Schreib uns über das Kontaktformular.