So prüfen wir unsere Artikel: das Video
64 Sekunden, ohne Sprache: wie ein Artikel gegen seine Quellen geprüft wird.

Ein Satz aus unserem Ratgeber zur Heizkostenverordnung, in der Fassung vor der Korrektur: Die Ausnahme für das Zweifamilienhaus mit Vermieter steht dort unter § 11 Abs. 1 Nr. 1 HeizkostenV. Klingt richtig. Aber stimmt es auch? Unser Prüfagent zerlegt jeden Artikel in die Aussagen, die man nachprüfen kann: Paragrafen, Urteile, Fristen, Prozentsätze. Jede Aussage wird Wort für Wort mit ihrer Quelle abgeglichen: „50 bis 70 % nach Verbrauch“ mit § 7 HeizkostenV auf gesetze-im-internet.de, das BGH-Urteil vom 16.01.2019 (VIII ZR 113/17) mit dejure.org, „15 % Kürzung“ mit § 12 HeizkostenV. Alle drei halten. § 11 HeizkostenV regelt Passivhäuser, unverhältnismäßig hohe Kosten und Altbauten. Vom Zweifamilienhaus steht dort nichts. Die Ausnahme steht in § 2 HeizkostenV. Ein echter Befund aus unserem Prüfbericht, korrigiert am 3. August 2026, mit Hinweis am Artikel. A heißt objektiv falsch: Die Veröffentlichung stoppt. B heißt nicht ganz belegt: Die Frage geht an die Redaktion. C ist formal, etwa ein Paragraf ohne Link zur Quelle: Er kommt auf die Liste. Mit einem A-Befund geht kein Artikel live. Der Build bricht ab („Redaktions-Gate: Build blockiert“), bis der Fehler korrigiert ist. Kein guter Vorsatz, sondern Software. Was die Quelle nicht eindeutig trägt, prüft ein Mensch: Die Frage geht mit Frist an die Redaktion (im Video ein Beispiel). Verantwortet von einer benannten Person, nicht von „der KI“. Jeder Punkt ein Artikel, jeder Faden ein Fakt, geprüft an seiner Quelle. KI ersetzt bei uns keine Sorgfalt. Sie macht eine Sorgfalt möglich, die es von Hand nicht gibt. Du musst uns nicht glauben. Du kannst nachlesen: Zu jedem geprüften Artikel gibt es einen öffentlichen Prüfbericht.
Was im Video passiert
Tipp auf eine Zeit, um im Video dorthin zu springen.
- 0:00Klingt richtigEin Satz aus unserem Ratgeber zur Heizkostenverordnung, in der Fassung vor der Korrektur: Die Ausnahme für das Zweifamilienhaus mit Vermieter steht dort unter § 11 Abs. 1 Nr. 1 HeizkostenV. Klingt richtig. Aber stimmt es auch?
- 0:06ZerlegenUnser Prüfagent zerlegt jeden Artikel in die Aussagen, die man nachprüfen kann: Paragrafen, Urteile, Fristen, Prozentsätze.
- 0:12An die Quelle gehaltenJede Aussage wird Wort für Wort mit ihrer Quelle abgeglichen: „50 bis 70 % nach Verbrauch“ mit § 7 HeizkostenV auf gesetze-im-internet.de, das BGH-Urteil vom 16.01.2019 (VIII ZR 113/17) mit dejure.org, „15 % Kürzung“ mit § 12 HeizkostenV. Alle drei halten.
- 0:21Hier hält sie nicht§ 11 HeizkostenV regelt Passivhäuser, unverhältnismäßig hohe Kosten und Altbauten. Vom Zweifamilienhaus steht dort nichts. Die Ausnahme steht in § 2 HeizkostenV. Ein echter Befund aus unserem Prüfbericht, korrigiert am 3. August 2026, mit Hinweis am Artikel.
- 0:32Jeder Befund bekommt eine KlasseA heißt objektiv falsch: Die Veröffentlichung stoppt. B heißt nicht ganz belegt: Die Frage geht an die Redaktion. C ist formal, etwa ein Paragraf ohne Link zur Quelle: Er kommt auf die Liste.
- 0:38Das GateMit einem A-Befund geht kein Artikel live. Der Build bricht ab („Redaktions-Gate: Build blockiert“), bis der Fehler korrigiert ist. Kein guter Vorsatz, sondern Software.
- 0:47Ein Mensch prüftWas die Quelle nicht eindeutig trägt, prüft ein Mensch: Die Frage geht mit Frist an die Redaktion (im Video ein Beispiel). Verantwortet von einer benannten Person, nicht von „der KI“.
- 0:52Alle ArtikelJeder Punkt ein Artikel, jeder Faden ein Fakt, geprüft an seiner Quelle. KI ersetzt bei uns keine Sorgfalt. Sie macht eine Sorgfalt möglich, die es von Hand nicht gibt.
- 1:00NachlesenDu musst uns nicht glauben. Du kannst nachlesen: Zu jedem geprüften Artikel gibt es einen öffentlichen Prüfbericht.