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Warmwasser-Formel

Ersatzrechnung aus § 9 Abs. 2 HeizkostenV für die Wärme, die aufs Warmwasser entfällt: Q = 2,5 × V × (tw − 10). Regelfall ist ein Wärmezähler.

Fundstelle: § 9 Abs. 2 und 3 HeizkostenV

In vielen Häusern erzeugt ein einziger Kessel die Wärme für die Heizkörper und für das Warmwasser. Auf der Rechnung des Versorgers steht dann nur eine Summe. Bevor irgendetwas auf die Wohnungen verteilt wird, muss diese Summe in zwei Töpfe getrennt werden: Heizung und Warmwasser (§ 9 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Dafür gibt es einen Wärmezähler oder, als Ausnahme, die Warmwasser-Formel.

Wann die Formel verwendet wird⁠

Die Wärmemenge, die auf das Warmwasser entfällt, ist mit einem Wärmezähler zu messen. Nur wenn das mit einem unzumutbar hohen Aufwand verbunden wäre, darf sie mit der Formel bestimmt werden (§ 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Die Formel ist also die Ausnahme, nicht der Normalfall.

Wichtig für dein Verständnis: Die Formel bestimmt nicht deinen persönlichen Warmwasserverbrauch. Sie klärt nur, welcher Teil der Energie des ganzen Hauses auf das Warmwasser entfällt. Wie viel davon du trägst, ergibt sich danach aus deinem Warmwasserzähler und den Grundkosten Warmwasser nach § 8 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab).

So funktioniert die Formel⁠

Q = 2,5 × V × (tw − 10), Ergebnis in Kilowattstunden pro Jahr.

  • Q ist die Wärmemenge für das Warmwasser.
  • 2,5 ist ein fester Wert. Er fasst unter anderem die Wärmekapazität des Wassers, den Aufwand des Wärmeerzeugers und die Verluste von Speicher und Leitungen samt Zirkulation zusammen.
  • V ist das gemessene Volumen des verbrauchten Warmwassers in Kubikmetern.
  • tw ist die gemessene oder geschätzte mittlere Temperatur des Warmwassers in Grad Celsius.
  • 10 steht für die übliche Temperatur, mit der das kalte Wasser in die Anlage fließt.

Das Ergebnis wird angepasst (§ 9 Abs. 2 Satz 6 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)): bei brennwertbezogener Abrechnung von Erdgas mal 1,11, bei eigenständiger gewerblicher Wärmelieferung geteilt durch 1,15 und bei einer monovalenten Wärmepumpe mal 0,30.

Lässt sich in Ausnahmefällen weder die Wärmemenge noch das Warmwasservolumen messen, gilt eine zweite Formel: Q = 32 × A. A ist die Wohn- oder Nutzfläche in Quadratmetern, die von der zentralen Anlage mit Warmwasser versorgt wird.

Bei Anlagen mit Heizkessel wird Q anschließend in Brennstoff umgerechnet: Wärmemenge geteilt durch den Heizwert des Brennstoffs (§ 9 Abs. 3 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Maßgeblich ist der Heizwert aus den Unterlagen des Lieferanten. Fehlt er, nennt die Verordnung Ersatzwerte, zum Beispiel 10 Kilowattstunden je Liter leichtes Heizöl.

Beispiel mit Zahlen⁠

Ein Haus mit Ölheizung hat im Jahr 30.000 Liter Heizöl für 30.000 € verbraucht. Gemessen wurden 600 m³ verbrauchtes Warmwasser, die mittlere Warmwassertemperatur liegt bei 60 °C. Ein Wärmezähler für das Warmwasser fehlt und ließe sich nur mit unzumutbar hohem Aufwand einbauen.

  • Wärmemenge: 2,5 × 600 × (60 − 10) = 75.000 kWh
  • Heizöl fürs Warmwasser: 75.000 kWh ÷ 10 kWh/Liter = 7.500 Liter
  • Anteil am Gesamtverbrauch: 7.500 ÷ 30.000 = 25 %
  • Brennstoffkosten Warmwasser: 25 % von 30.000 € = 7.500 €

Die übrigen 22.500 € sind der Anteil der Heizung. Nach denselben 25 Prozent werden auch die übrigen gemeinsam entstandenen Kosten aufgeteilt, etwa Wartung oder Betriebsstrom (§ 9 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Beide Beträge werden danach getrennt verteilt: die Heizung nach § 7, das Warmwasser nach § 8 (§ 9 Abs. 4 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)).

Zum Vergleich die Flächenformel für dasselbe Haus mit 1.600 m²: 32 × 1.600 = 51.200 kWh.

Worauf du achten kannst⁠

  • Steht die Formel auf der Abrechnung? Such nach den Werten für V und tw. Mit ihnen kannst du die Wärmemenge selbst nachrechnen.
  • Gibt es einen Wärmezähler? Hängt im Heizraum ein Zähler für das Warmwasser: Die Messung ist nach § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) der Regelfall. Frag nach, warum trotzdem gerechnet wurde.
  • Passt der Faktor? Bei Erdgas mit Brennwertabrechnung, Wärmelieferung oder Wärmepumpe wird das Ergebnis angepasst. Fehlt die Anpassung, entspricht der Warmwasseranteil nicht der Rechnung nach § 9 Abs. 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab).
  • Ist die Temperatur plausibel? Ein höherer Wert für tw erhöht den Warmwasseranteil und senkt den Heizungsanteil – und umgekehrt.

Mehr zur gesamten Warmwasser-Abrechnung findest du im Ratgeber zu Warmwasserkosten in der Abrechnung.

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Grundkosten Warmwasser

Verwandte Begriffe

  • Grundkosten Warmwasser

    Der Teil der Warmwasserkosten, der nicht nach dem gemessenen Warmwasserverbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt wird – meist 30 bis 50 Prozent.

  • WarmwasserkostenRatgeber

    Kosten der zentralen Warmwasserversorgung: Wassererwärmung und Betrieb der Anlage, dazu die Wasserkosten, soweit nicht gesondert abgerechnet (§ 8 HeizkostenV).

  • Verbrauchskosten

    Der Teil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der nach dem gemessenen Verbrauch verteilt wird – in der Regel 50 bis 70 Prozent.

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