Grundkosten Warmwasser
Der Teil der Warmwasserkosten, der nicht nach dem gemessenen Warmwasserverbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt wird – meist 30 bis 50 Prozent.
Fundstelle: § 8 Abs. 1 HeizkostenV
Wird dein Warmwasser zentral im Keller erwärmt, steht es auf der Heizkostenabrechnung in einem eigenen Block. Auch dieser Block ist zweigeteilt: in Verbrauchskosten nach deinem Warmwasserzähler und in Grundkosten Warmwasser. Die Grundkosten zahlst du für deine Fläche, egal ob du täglich duschst oder drei Monate verreist warst.
So funktioniert es
Von den Kosten der zentralen Warmwasserversorgung werden mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach dem erfassten Warmwasserverbrauch verteilt, die übrigen Kosten nach der Wohn- oder Nutzfläche (§ 8 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Nach der Verordnung liegen die Grundkosten Warmwasser damit zwischen 30 und 50 Prozent.
Drei Unterschiede zu den Grundkosten der Heizung:
- Nur Fläche. Bei der Heizung kann auch der umbaute Raum der Maßstab sein (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Beim Warmwasser nennt § 8 Abs. 1 nur die Wohn- oder Nutzfläche.
- Kein fester Pflichtsatz. Die Regel, dass in bestimmten Öl- und Gasgebäuden genau 70 Prozent nach Verbrauch verteilt werden, steht in § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) und betrifft nur die Heizkosten. § 8 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) kennt sie nicht.
- Eigener Schlüssel möglich. Die Wahl der Abrechnungsmaßstäbe nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und nach § 8 überlässt die Verordnung jeweils dem Gebäudeeigentümer (§ 6 Abs. 4 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Bei der Heizung kann 70/30 gelten und beim Warmwasser 50/50.
Bevor die Grundkosten überhaupt berechnet werden, steht ein Schritt davor: Heizung und Warmwasser laufen oft über dieselbe Anlage, zum Beispiel einen gemeinsamen Kessel. Dann werden die gemeinsamen Kosten zuerst auf Heizung und Warmwasser aufgeteilt, gemessen mit einem Wärmezähler oder in Ausnahmefällen über die Warmwasser-Formel (§ 9 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Zu den Warmwasserkosten können außerdem die Kosten der Wasserversorgung gehören, soweit sie nicht gesondert abgerechnet werden (§ 8 Abs. 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)).
Beispiel mit Zahlen
Auf das Warmwasser eines Hauses entfallen 6.400 € im Jahr. Die Wohnfläche aller Wohnungen beträgt 1.600 m², deine Wohnung hat 65 m².
Bei einem Schlüssel von 70/30:
- Grundkosten Warmwasser gesamt: 30 % von 6.400 € = 1.920 €
- Je m²: 1.920 € ÷ 1.600 m² = 1,20 €/m²
- Dein Anteil: 1,20 €/m² × 65 m² = 78 €
Bei einem Schlüssel von 50/50:
- Grundkosten Warmwasser gesamt: 50 % von 6.400 € = 3.200 €
- Je m²: 3.200 € ÷ 1.600 m² = 2,00 €/m²
- Dein Anteil: 2,00 €/m² × 65 m² = 130 €
Beim Schlüssel 50/50 ist der feste Anteil größer, der Verbrauchsanteil entsprechend kleiner. Wer im Verhältnis zu seiner Fläche wenig Warmwasser verbraucht, zahlt dann insgesamt mehr als bei 70/30. Wer viel verbraucht, zahlt weniger.
Worauf du achten kannst
- Liegt der Anteil zwischen 30 und 50 Prozent? Das ist der Rahmen aus § 8 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab). Ein höherer Verbrauchsanteil als 70 Prozent ist möglich, wenn er vertraglich vereinbart ist (§ 10 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)).
- Wird nach Fläche verteilt? Steht bei den Grundkosten Warmwasser „nach Personen“ oder „nach Wohneinheiten“, entspricht das nicht dem Maßstab aus § 8 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab).
- Stimmt die Fläche? Maßgeblich ist die Wohn- oder Nutzfläche. Eine zu groß angesetzte Fläche deiner Wohnung erhöht deinen Anteil.
- Ist die Aufteilung auf Warmwasser nachvollziehbar? Wie viel vom Gesamtbetrag auf das Warmwasser entfällt, ergibt sich aus der Aufteilung nach § 9 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab). Schau, ob auf der Abrechnung steht, ob ein Wärmezähler gemessen hat oder die Formel verwendet wurde.
Wie sich die Warmwasserkosten insgesamt zusammensetzen, erklärt der Ratgeber zu Warmwasserkosten in der Abrechnung.
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