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Grundkosten Warmwasser

Der Teil der Warmwasserkosten, der nicht nach dem gemessenen Warmwasserverbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt wird – meist 30 bis 50 Prozent.

Fundstelle: § 8 Abs. 1 HeizkostenV

Wird dein Warmwasser zentral im Keller erwärmt, steht es auf der Heizkostenabrechnung in einem eigenen Block. Auch dieser Block ist zweigeteilt: in Verbrauchskosten nach deinem Warmwasserzähler und in Grundkosten Warmwasser. Die Grundkosten zahlst du für deine Fläche, egal ob du täglich duschst oder drei Monate verreist warst.

So funktioniert es⁠

Von den Kosten der zentralen Warmwasserversorgung werden mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach dem erfassten Warmwasserverbrauch verteilt, die übrigen Kosten nach der Wohn- oder Nutzfläche (§ 8 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Nach der Verordnung liegen die Grundkosten Warmwasser damit zwischen 30 und 50 Prozent.

Drei Unterschiede zu den Grundkosten der Heizung:

Bevor die Grundkosten überhaupt berechnet werden, steht ein Schritt davor: Heizung und Warmwasser laufen oft über dieselbe Anlage, zum Beispiel einen gemeinsamen Kessel. Dann werden die gemeinsamen Kosten zuerst auf Heizung und Warmwasser aufgeteilt, gemessen mit einem Wärmezähler oder in Ausnahmefällen über die Warmwasser-Formel (§ 9 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Zu den Warmwasserkosten können außerdem die Kosten der Wasserversorgung gehören, soweit sie nicht gesondert abgerechnet werden (§ 8 Abs. 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)).

Beispiel mit Zahlen⁠

Auf das Warmwasser eines Hauses entfallen 6.400 € im Jahr. Die Wohnfläche aller Wohnungen beträgt 1.600 m², deine Wohnung hat 65 m².

Bei einem Schlüssel von 70/30:

  • Grundkosten Warmwasser gesamt: 30 % von 6.400 € = 1.920 €
  • Je m²: 1.920 € ÷ 1.600 m² = 1,20 €/m²
  • Dein Anteil: 1,20 €/m² × 65 m² = 78 €

Bei einem Schlüssel von 50/50:

  • Grundkosten Warmwasser gesamt: 50 % von 6.400 € = 3.200 €
  • Je m²: 3.200 € ÷ 1.600 m² = 2,00 €/m²
  • Dein Anteil: 2,00 €/m² × 65 m² = 130 €

Beim Schlüssel 50/50 ist der feste Anteil größer, der Verbrauchsanteil entsprechend kleiner. Wer im Verhältnis zu seiner Fläche wenig Warmwasser verbraucht, zahlt dann insgesamt mehr als bei 70/30. Wer viel verbraucht, zahlt weniger.

Worauf du achten kannst⁠

Wie sich die Warmwasserkosten insgesamt zusammensetzen, erklärt der Ratgeber zu Warmwasserkosten in der Abrechnung.

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Nächster Begriff in „Warmwasser“:

Warmwasser-Formel

Verwandte Begriffe

  • Grundkosten

    Der Teil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der nicht nach Verbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt wird – meist 30 bis 50 Prozent.

  • WarmwasserkostenRatgeber

    Kosten der zentralen Warmwasserversorgung: Wassererwärmung und Betrieb der Anlage, dazu die Wasserkosten, soweit nicht gesondert abgerechnet (§ 8 HeizkostenV).

  • Warmwasser-Formel

    Ersatzrechnung aus § 9 Abs. 2 HeizkostenV für die Wärme, die aufs Warmwasser entfällt: Q = 2,5 × V × (tw − 10). Regelfall ist ein Wärmezähler.

  • Verbrauchskosten

    Der Teil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der nach dem gemessenen Verbrauch verteilt wird – in der Regel 50 bis 70 Prozent.

Ratgeber zu diesem Begriff