Grundkosten
Der Teil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der nicht nach Verbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt wird – meist 30 bis 50 Prozent.
Fundstelle: § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 HeizkostenV
Auf deiner Heizkostenabrechnung sind die Kosten in zwei Blöcke geteilt: Grundkosten und Verbrauchskosten. Die Grundkosten zahlst du unabhängig davon, wie viel du geheizt hast. Sie werden in aller Regel nach der Wohnfläche verteilt – wer mehr Quadratmeter hat, trägt einen größeren Anteil.
Warum es Grundkosten gibt
Ein Teil der Wärme kommt allen im Haus zugute, auch wenn niemand dafür am Heizkörper dreht: Leitungen geben Wärme ab, Wände und Decken gleichen Temperaturen zwischen Wohnungen aus, und die Anlage kostet auch im Leerlauf Geld. Deshalb wird nicht alles nach Verbrauch abgerechnet.
Wie hoch der Anteil ist
Die Heizkostenverordnung legt fest, dass mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heizkosten nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Der Rest sind die Grundkosten, also 30 bis 50 Prozent. Verteilt werden sie nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum. Für Warmwasser gilt derselbe Prozentrahmen; die Grundkosten werden dort nach der Wohn- oder Nutzfläche verteilt (§ 8 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)).
In einem Fall ist der Anteil fest vorgegeben: In Häusern, die das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erreichen, mit Öl oder Gas beheizt werden und deren frei liegende Leitungen überwiegend gedämmt sind, werden genau 70 Prozent der Heizkosten nach Verbrauch verteilt – die Grundkosten der Heizung liegen dann bei 30 Prozent (§ 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)).
Ein höherer Verbrauchsanteil als 70 Prozent – und damit weniger als 30 Prozent Grundkosten – ist möglich, wenn er vertraglich vereinbart ist (§ 10 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Welches Verhältnis bei dir gilt, zeigt der Verteilerschlüssel auf der Abrechnung, zum Beispiel „70/30“.
Beispiel mit Zahlen
Ein Haus hat 24.000 € Heizkosten im Jahr und einen Schlüssel von 70/30. Die Wohnfläche aller Wohnungen beträgt 1.600 m², deine Wohnung hat 65 m².
- Grundkosten gesamt: 30 % von 24.000 € = 7.200 €
- Grundkosten je m²: 7.200 € ÷ 1.600 m² = 4,50 €/m²
- Dein Anteil: 4,50 €/m² × 65 m² = 292,50 €
Diesen Betrag zahlst du auch dann, wenn du kaum geheizt hast. Dazu kommt dein Anteil an den Verbrauchskosten.
Worauf du achten kannst
- Stimmt die Fläche? Maßgeblich ist die tatsächliche Wohnfläche, nicht automatisch die Zahl im Mietvertrag (BGH, Urteil vom 30.05.2018, VIII ZR 220/17 (öffnet in neuem Tab)). Eine zu groß angesetzte Fläche erhöht deinen Grundkostenanteil.
- Stimmt die Gesamtfläche? Wenn die Summe aller Flächen zu klein angesetzt ist, steigt der Betrag je m² für alle.
- Passt der Prozentsatz? Liegt der Grundkostenanteil über 50 Prozent, entspricht das nicht dem Rahmen der Heizkostenverordnung. Erfüllt dein Haus die Bedingungen aus § 7 Abs. 1 Satz 2 (siehe oben), sind genau 30 Prozent vorgesehen.
Lade deine Abrechnung hoch – wir rechnen deinen Grundkostenanteil nach.
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