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Messdienst

Ein Unternehmen wie Techem oder ista, das im Auftrag des Vermieters die Verbrauchsgeräte stellt, abliest und die Heizkostenabrechnung berechnet.

Fundstelle: § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 HeizkostenV

Oben auf deiner Heizkostenabrechnung steht oft ein Firmenlogo: Techem, ista, Minol, Brunata-Metrona oder KALO. Das sind Messdienste. Sie stellen die Geräte, die deinen Verbrauch erfassen, lesen sie ab und rechnen aus, welcher Anteil der Heizkosten des Hauses auf deine Wohnung entfällt. Beauftragt werden sie in der Regel vom Vermieter oder Hauseigentümer, nicht von dir.

Wer was macht⁠

Die Heizkostenverordnung verpflichtet den Gebäudeeigentümer, die Kosten für Wärme und Warmwasser nach dem erfassten Verbrauch auf die Nutzer zu verteilen (§ 6 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Einen Messdienst schreibt sie nicht vor. Häufig beauftragen Eigentümer aber einen damit.

Daraus entsteht ein Dreieck mit nur zwei Verträgen: Du hast einen Mietvertrag mit deinem Vermieter, dein Vermieter einen Vertrag mit dem Messdienst. Das Bundeskartellamt beschreibt es in seiner Sektoruntersuchung Submetering (öffnet in neuem Tab) so: Die Nutzer tragen überwiegend die Kosten, „ohne selbst Vertragspartner der Ablesedienste zu sein“. Für 2014 hat das Amt ermittelt, dass Techem und ista zusammen über 50 Prozent des Marktes hatten und die fünf größten Anbieter über 70 Prozent.

Die Abrechnung schuldet dir trotzdem der Vermieter: Nach § 556 Abs. 3 BGB (öffnet in neuem Tab) ist sie „dem Mieter“ mitzuteilen, und Einwendungen hat der Mieter „dem Vermieter“ mitzuteilen. Einsicht in die Belege gewährt ebenfalls der Vermieter (§ 556 Abs. 4 BGB (öffnet in neuem Tab)), auch wenn die Unterlagen beim Messdienst liegen.

Was der Messdienst kostet⁠

Die Kosten des Messdienstes sind Teil deiner Heizkosten. Zu den Kosten des Betriebs der Heizungsanlage zählen ausdrücklich die Miete der Geräte zur Verbrauchserfassung und die Kosten ihrer Verwendung, „einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung, Aufteilung“ und der Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen (§ 7 Abs. 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Für Warmwasser gilt das entsprechend (§ 8 Abs. 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Auf der Abrechnung heißen diese Posten zum Beispiel „Gerätemiete“, „Verbrauchserfassung“ oder „Abrechnungsservice“.

Beispiel mit Zahlen⁠

Ein Haus hat 24.000 € Heizkosten im Jahr. Darin stecken 900 € Gerätemiete und 540 € für die Abrechnung durch den Messdienst.

  • Messdienstkosten gesamt: 900 € + 540 € = 1.440 €
  • Anteil an den Heizkosten: 1.440 € ÷ 24.000 € = 6 %
  • Dein Anteil an den Heizkosten beträgt 780 €. Werden die Messdienstkosten wie die übrigen Heizkosten verteilt, entfallen davon 6 % × 780 € = 46,80 € auf den Messdienst.

Deine Einzelabrechnung weist diesen Betrag meist nicht gesondert aus. Aus der Kostenaufstellung des Hauses kannst du ihn aber selbst ausrechnen.

Worauf du achten kannst⁠

  • Welche Posten gehören zum Messdienst? Such in der Gesamtkostenaufstellung nach Gerätemiete, Eichkosten und Abrechnungskosten und rechne sie zusammen.
  • Wofür ist der Messdienst der richtige Kontakt? Für Ablesetermine, defekte Geräte und die Frage, wie ein einzelner Wert entstanden ist, weiß der Messdienst oft am meisten. Für Einwendungen und Belegeinsicht nennt § 556 BGB (öffnet in neuem Tab) den Vermieter.
  • Ableseergebnis aufheben. Bei Geräten, die vor Ort abgelesen werden, soll dir das Ergebnis in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden (§ 6 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Das Protokoll ist später dein Vergleichswert.
  • Wechsel des Messdienstes: Den Anbieter wählt der Vermieter aus. Warum das so ist, erklärt unser Artikel Messdienst wechseln als Mieter. Wie die Abrechnungen einzelner Anbieter aufgebaut sind, zeigen wir für Techem und ista.

Die großen Messdienste im Überblick: So unterscheiden sich ihre Abrechnungen.

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Verwandte Begriffe

  • NutzerwechselgebührRatgeber

    Gebühr des Messdienstes für die Zwischenablesung und die Aufteilung der Jahreskosten, wenn ein Mieter während des Jahres aus- oder einzieht.

  • VerteilerschlüsselRatgeber

    Das Verhältnis, nach dem die Heizkosten auf Verbrauch und Fläche aufgeteilt werden, zum Beispiel 70/30. Die Heizkostenverordnung sieht 50/50 bis 70/30 vor.

  • Grundkosten

    Der Teil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der nicht nach Verbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt wird – meist 30 bis 50 Prozent.

Ratgeber zu diesem Begriff