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Wärmemengenzähler

Eichpflichtiges Messgerät, das die abgegebene Wärme in Kilowattstunden misst – aus Wassermenge und Temperaturunterschied zwischen Vor- und Rücklauf.

Fundstelle: § 5 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 HeizkostenV; Anlage 7 Nr. 7.1 MessEV

Ein Wärmemengenzähler misst, wie viel Wärme durch eine Leitung geflossen ist, und zeigt sie in Kilowattstunden (kWh) oder Megawattstunden an. Anders als ein Heizkostenverteiler liefert er also einen echten physikalischen Messwert. Die Heizkostenverordnung nennt ihn schlicht „Wärmezähler“ und lässt ihn neben dem Heizkostenverteiler zur Verbrauchserfassung zu (§ 5 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)).

So funktioniert er⁠

Ein Wärmemengenzähler besteht aus drei Teilen: einem Durchflusssensor, der misst, wie viel Heizwasser durchläuft, zwei Temperaturfühlern im Vor- und Rücklauf und einem Rechenwerk. Das Rechenwerk multipliziert die Wassermenge mit dem Temperaturunterschied und der Wärmekapazität von Wasser. Als Faustwert: Ein Kubikmeter Heizwasser, der um 10 Grad abkühlt, gibt gut 11 kWh Wärme ab.

Wo Wärmemengenzähler eingesetzt werden⁠

  • In der Wohnung: Hat jede Wohnung einen eigenen Heizkreis, kann ein Zähler den Verbrauch der ganzen Wohnung erfassen. Bei einer Fußbodenheizung gibt es keinen Heizkörper, an dem ein Heizkostenverteiler sitzen könnte.
  • Für das Warmwasser: Wird Warmwasser zentral mit derselben Anlage erzeugt, muss die Wärmemenge für das Warmwasser mit einem Wärmezähler gemessen werden. Nur wenn das einen unzumutbar hohen Aufwand bedeutet, darf sie mit einer Formel berechnet werden (§ 9 Abs. 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)).
  • Bei Wärmepumpen: Hier werden die gemeinsamen Kosten nach den Anteilen am Wärmeverbrauch auf Heizung und Warmwasser aufgeteilt (§ 9 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Wurde der Verbrauch aus Wärmepumpen am 1. Oktober 2024 noch nicht erfasst, war bis zum 30. September 2025 eine Verbrauchserfassung einzubauen (§ 12 Abs. 3 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)).

Beispiel mit Zahlen⁠

Ein Haus mit Fußbodenheizung hat in jeder Wohnung einen Wärmemengenzähler. Die Heizkosten betragen 20.000 € im Jahr, der Verteilerschlüssel ist 70/30.

  • Verbrauchskosten: 70 % von 20.000 € = 14.000 €
  • Summe aller Wohnungszähler: 164.000 kWh
  • Preis je kWh: 14.000 € ÷ 164.000 kWh = rund 0,085 €/kWh
  • Dein Zähler: 8.200 kWh × (14.000 € ÷ 164.000 kWh) = 700 €

Dazu kommt dein Anteil an den Grundkosten. Weil der Zähler echte Kilowattstunden misst, kannst du deinen Verbrauch grob mit Vergleichswerten in kWh je Quadratmeter einordnen. Mit Heizkostenverteiler-Einheiten geht das nicht, weil sie keine physikalische Größe sind.

Eichung: sechs Jahre⁠

Wärmezähler sind eichpflichtige Messgeräte. Für sie nennt die Mess- und Eichverordnung eine Eichfrist von sechs Jahren (Anlage 7 Nr. 7.1 MessEV (öffnet in neuem Tab)). Sie endet nicht auf den Tag genau, sondern am Ende des Jahres, in dem sie rechnerisch abläuft (§ 34 Abs. 2 MessEV (öffnet in neuem Tab)). Ein Zähler, dessen Frist 2021 begonnen hat, ist also bis zum 31. Dezember 2027 geeicht. Nach Ablauf der Eichfrist darf ein Messgerät nicht mehr verwendet werden (§ 37 Abs. 1 MessEG (öffnet in neuem Tab)).

Worauf du achten kannst⁠

  • Stimmt der Zählerstand? Vergleiche Anfangs- und Endstand auf der Abrechnung mit dem Stand, den du selbst abgelesen oder fotografiert hast.
  • Ist die Einheit richtig? kWh und MWh unterscheiden sich um den Faktor 1.000. Ein Kommafehler fällt schnell auf, wenn du die Differenz selbst ausrechnest.
  • Wie wird das Warmwasser ermittelt? Schau in der Abrechnung nach, ob die Wärmemenge für das Warmwasser mit einem Zähler gemessen oder nach der Formel aus § 9 Abs. 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) berechnet wurde.
  • Eichdatum: Die Jahreszahl steht meist auf dem Typenschild oder auf einer Plombe am Zähler.

Eichdatum am Zähler gefunden? Lies, was es für deine Abrechnung bedeutet.

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Verwandte Begriffe

  • HeizkostenverteilerRatgeber

    Gerät am Heizkörper, das keine Kilowattstunden misst, sondern Verbrauchswerte erfasst, nach denen die Heizkosten im Haus verteilt werden.

  • FernablesungRatgeber

    Ablesung von Zählern und Heizkostenverteilern aus der Ferne, meist per Funk, ohne Zutritt zur Wohnung. Die Heizkostenverordnung schreibt sie schrittweise vor.

  • Grundkosten

    Der Teil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der nicht nach Verbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt wird – meist 30 bis 50 Prozent.

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