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Verbundene Anlagen

Eine zentrale Anlage für Heizung und Warmwasser, deren gemeinsame Kosten vor der Verteilung auf beide Bereiche aufgeteilt werden (§ 9 HeizkostenV).

Fundstelle: § 9 HeizkostenV

In vielen Mehrfamilienhäusern erzeugt ein einziger Kessel die Wärme für die Heizkörper und das warme Wasser aus dem Hahn. Die Heizkostenverordnung nennt das eine verbundene Anlage. Auf der Gasrechnung des Hauses steht dann nur ein Betrag. Bevor nach Verbrauch abgerechnet werden kann, muss dieser Betrag in einen Heizungs- und einen Warmwasseranteil getrennt werden. Wie das geht, regelt § 9 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab).

So funktioniert die Aufteilung⁠

1. Wärmemenge für das Warmwasser bestimmen. Grundsätzlich misst ein Wärmezähler, wie viel Wärme in die Warmwasserbereitung fließt (§ 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Nur wenn das „mit einem unzumutbar hohen Aufwand“ möglich ist, kann die Wärmemenge Q rechnerisch bestimmt werden: Q = 2,5 × V × (tw − 10). V ist das gemessene Warmwasservolumen in Kubikmetern, tw die mittlere Warmwassertemperatur in Grad Celsius, das Ergebnis sind Kilowattstunden pro Jahr. Können in Ausnahmefällen weder Wärmemenge noch Volumen gemessen werden, gilt Q = 32 × versorgte Wohn- oder Nutzfläche. Das Ergebnis einer dieser Formeln wird bei brennwertbezogener Gasabrechnung mit 1,11 multipliziert, bei gewerblicher Wärmelieferung durch 1,15 geteilt und bei einer monovalenten Wärmepumpe mit 0,30 multipliziert.

2. Anteil am Gesamtverbrauch ermitteln. Bei Heizkesseln richtet sich die Aufteilung nach dem Anteil am Brennstoff- oder Energieverbrauch, bei Wärmepumpen und bei Fernwärme oder anderer gewerblicher Wärmelieferung nach dem Anteil am Wärmeverbrauch (§ 9 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Für Heizkessel wird die Wärmemenge über den Heizwert in Brennstoff umgerechnet (B = Q ÷ Hi, § 9 Abs. 3 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Rechnet der Versorger ohnehin in Kilowattstunden ab, ist diese Umrechnung nicht nötig.

3. Rest ist Heizung. Der Anteil der Heizung ist der Gesamtverbrauch minus dem Warmwasseranteil (§ 9 Abs. 1 Satz 4 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Kosten, die nicht gemeinsam entstanden sind, werden dem jeweiligen Anteil hinzugerechnet (§ 9 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)).

4. Jeder Topf wird für sich verteilt. Die Heizkosten gehen nach § 7 Abs. 1 (öffnet in neuem Tab), die Warmwasserkosten nach § 8 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) an die Nutzer, jeweils mit eigenem Verteilerschlüssel (§ 9 Abs. 4 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)).

Beispiel mit Zahlen⁠

Ein Haus mit Gas-Zentralheizung verbraucht im Jahr 180.000 kWh Gas. Der Versorger rechnet in Kilowattstunden ab. Die gemeinsamen Kosten der Anlage (Gas, Wartung, Betriebsstrom) betragen 24.000 €.

Variante A – mit Wärmezähler: Der Zähler zeigt 36.000 kWh für das Warmwasser.

  • Warmwasseranteil: 36.000 ÷ 180.000 = 20 %
  • Warmwasserkosten: 20 % von 24.000 € = 4.800 €
  • Heizkosten: 24.000 € − 4.800 € = 19.200 €

Variante B – mit Formel: Im Haus wurden 250 m³ Warmwasser mit im Mittel 55 °C verbraucht, das Gas wird brennwertbezogen abgerechnet.

  • Q = 2,5 × 250 × (55 − 10) = 28.125 kWh
  • Korrektur für Erdgas: 28.125 × 1,11 = 31.218,75 kWh
  • Warmwasseranteil: 31.218,75 ÷ 180.000 = rund 17,3 %, also 4.162,50 € Warmwasser- und 19.837,50 € Heizkosten

Mit diesen Beispielwerten liegen die beiden Varianten bei gleichen Gesamtkosten rund 640 € auseinander. Weil Heiz- und Warmwasserkosten getrennt verteilt werden, ändert sich dadurch auch dein Anteil, sobald dein Verhältnis von Heizung zu Warmwasser vom Hausdurchschnitt abweicht.

Worauf du achten kannst⁠

  • Wie wurde getrennt? Schau nach, ob deine Abrechnung angibt, ob die Wärmemenge für das Warmwasser gemessen oder mit einer Formel berechnet wurde, und mit welchen Werten.
  • Passt die Rechnung? Teile die Warmwasser-Wärmemenge (bei der Formel inklusive Korrekturfaktor) durch den Gesamtverbrauch. Das Ergebnis sollte zum ausgewiesenen Warmwasseranteil der Kosten passen.
  • Stimmt der Korrekturfaktor? Wurde die Formel verwendet, prüf, ob der Faktor zur Energieart passt: 1,11 bei brennwertbezogenem Erdgas, ÷ 1,15 bei gewerblicher Wärmelieferung, 0,30 bei einer monovalenten Wärmepumpe.
  • Mehr zum Warmwasser: Wie die Warmwasserkosten danach auf die Wohnungen verteilt werden, erklärt unser Artikel zu Warmwasserkosten in der Abrechnung.

Lade deine Abrechnung hoch – wir rechnen nach, wie die Kosten auf Heizung und Warmwasser verteilt wurden.

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Verwandte Begriffe

  • Grundkosten

    Der Teil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der nicht nach Verbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt wird – meist 30 bis 50 Prozent.

  • VerteilerschlüsselRatgeber

    Das Verhältnis, nach dem die Heizkosten auf Verbrauch und Fläche aufgeteilt werden, zum Beispiel 70/30. Die Heizkostenverordnung sieht 50/50 bis 70/30 vor.

  • FernwärmeRatgeber

    Wärme, die ein Versorger außerhalb des Hauses erzeugt und über ein Leitungsnetz liefert; abgerechnet wird sie als Kosten der Wärmelieferung.

  • WärmepumpeRatgeber

    Eine Heizung, die mit Strom Wärme aus Luft, Erdreich oder Wasser nutzbar macht; der Strom für die Wärmeerzeugung zählt zu den Heizkosten.

Ratgeber zu diesem Begriff