Zwei Grad weniger im Wohnzimmer. Stoßlüften statt Kippfenster. Und dann steht in der neuen Abrechnung: Verbrauch plus zehn Prozent.
Das fühlt sich an wie ein Fehler. Manchmal ist es auch einer. Oft steckt aber etwas ganz anderes dahinter: Der Winter war schlicht kälter als im Vorjahr. Und gegen einen kalten Februar spart niemand an.
Genau dafür gibt es den Klimafaktor. Er rechnet das Wetter aus deinem Verbrauch heraus, damit du zwei Jahre fair vergleichen kannst. Und du kannst in fünf Minuten selbst nachrechnen, ob du wirklich mehr geheizt hast.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Klimafaktor gleicht Wetterunterschiede aus. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) veröffentlicht ihn für jede Postleitzahl, Bezugsort ist Potsdam.
- Die Rechnung ist einfach: Heizverbrauch × Klimafaktor = witterungsbereinigter Verbrauch. Ein kalter Winter hat einen kleinen Faktor, ein milder einen großen.
- Zusammen mit deiner Abrechnung muss ein witterungsbereinigter Vorjahresvergleich als Grafik kommen (§ 6a Abs. 3 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)).
- Der Klimafaktor ist ein Vergleichswerkzeug. An der Verteilung deiner Kosten ändert er nichts.
- Bleibt nach Bereinigung, Preis und CO2-Kosten ein Rest, den du dir nicht erklären kannst, lohnt ein genauer Blick auf die Abrechnung.
Warum ein kalter Winter deinen Verbrauch hochtreibt
Deine Heizung arbeitet gegen die Außentemperatur. Je kälter es draußen ist, desto mehr Wärme verliert die Wohnung über Wände und Fenster. Ein Januar mit minus fünf Grad kostet deutlich mehr Energie als einer mit plus fünf, auch wenn du beide Male dieselben 20 Grad eingestellt hast.
Das Jahr 2024 zeigt, wie groß der Effekt sein kann. Der DWD hat es mit 10,9 Grad als wärmstes Jahr seit Messbeginn eingestuft, der Februar brachte Temperaturen wie sonst im April (DWD, Dezember 2024 (öffnet in neuem Tab)). Wer 2024 als Vergleichsjahr hat, vergleicht sich also mit einem außergewöhnlich milden Winter. Fast jedes Folgejahr sieht daneben verschwenderisch aus.
Ein Detail dabei: Die Jahresmitteltemperatur allein sagt wenig über deine Heizkosten. Ein heißer Juli senkt deinen Heizbedarf nicht, er treibt nur den Jahresdurchschnitt nach oben. Entscheidend sind die Heizmonate. Genau deshalb arbeitet der Klimafaktor nicht mit Durchschnittstemperaturen, sondern mit Gradtagzahlen.
Gradtagzahlen: Wie das Wetter messbar wird
Gradtagzahlen klingen technisch, die Idee ist aber einfach. Für jeden Tag, an dem es draußen im Tagesmittel kälter als 15 Grad ist, gilt der Tag als Heiztag. Für diesen Tag wird notiert, wie weit die Außentemperatur unter 20 Grad Raumtemperatur liegt. So ist es in der Richtlinie VDI 3807 festgelegt, und nach diesem Verfahren veröffentlicht der DWD auch Gradtage (DWD, Gradtage nach VDI 3807 (öffnet in neuem Tab)).
Ein Tag mit 2 Grad Tagesmittel bringt also 18 Gradtage (20 minus 2). Ein Tag mit 12 Grad bringt 8. Ein Tag mit 16 Grad bringt null, weil an diesem Tag rechnerisch nicht geheizt wird. Addierst du alle Tage eines Jahres, bekommst du die Jahresgradtage. Sie sind ein Maß dafür, wie viel Heizarbeit das Wetter an deinem Wohnort verlangt hat.
Mehr Gradtage heißt: kälteres Heizjahr, mehr Verbrauch bei gleichem Verhalten. Weniger Gradtage heißt: milderes Heizjahr.
Gradtage begegnen dir übrigens auch beim Umzug: Bei einem Nutzerwechsel werden Kosten nach § 9b HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) oft nach Gradtagszahlen aufgeteilt. Das ist eine eigene Regel, mehr dazu in der Heizkostenabrechnung bei Ein- und Auszug.
Was der Klimafaktor ist und woher er kommt
Der Klimafaktor setzt die Gradtage deines Ortes in ein Verhältnis zu einem festen Bezugswert. Der DWD veröffentlicht diese Faktoren kostenlos, und zwar für jede Zustell-Postleitzahl in Deutschland, über 8.200 Stück (DWD, Klimafaktoren (öffnet in neuem Tab)). Ursprünglich sind sie für Energieverbrauchsausweise gedacht. Für deinen Vorjahresvergleich taugen sie genauso.
Bezugsort ist Potsdam. Genauer: die mittleren Jahresgradtage, die der DWD aus einem Testreferenzjahr für die Station Potsdam berechnet hat, nämlich 3.666,8. Die Formel des DWD lautet:
Klimafaktor = 3.666,8 ÷ Gradtage an deinem Ort im betrachteten Zeitraum
Die Faktoren gibt es für gleitende Zwölf-Monats-Zeiträume, also nicht nur für Kalenderjahre. Das passt gut zu Abrechnungszeiträumen, die etwa vom 1. Juli bis 30. Juni laufen. Der DWD aktualisiert die Werte etwa sechs Wochen nach jedem Monatsende.
Was die Formel für dich bedeutet, zeigt diese Übersicht:
| Winter an deinem Ort | Gradtage (Beispiel) | Klimafaktor | Was er mit dem Verbrauch macht |
|---|---|---|---|
| wie im Potsdamer Referenzklima | 3.667 | 1,00 | bleibt gleich |
| milder als die Referenz | 3.300 | 1,11 | rechnet ihn hoch |
| kälter als die Referenz | 4.000 | 0,92 | rechnet ihn herunter |
Klimafaktor = 3.666,8 ÷ Gradtage, gerundet. Gradtage sind Beispielwerte zur Veranschaulichung.
Die Faustregel des DWD: Ein Jahr ist umso wärmer, je größer der Klimafaktor ist. Das wirkt im ersten Moment verdreht, ist aber logisch. In einem milden Jahr hast du weniger verbraucht, als du bei Normalwetter gebraucht hättest. Der Faktor rechnet deinen Verbrauch deshalb auf Normalwetter hoch. In einem kalten Jahr rechnet er ihn herunter.
Wo du den Klimafaktor in deiner Abrechnung findest
Hier hilft dir die Heizkostenverordnung. Seit Abrechnungszeiträumen, die ab dem 1. Dezember 2021 beginnen, muss der Gebäudeeigentümer dir zusammen mit der Abrechnung einen „Vergleich des witterungsbereinigten Energieverbrauchs" deines aktuellen Abrechnungszeitraums mit dem Vorjahr zugänglich machen, und zwar „in grafischer Form" (§ 6a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab)). Das gilt, wenn die Abrechnung auf gemessenem Verbrauch oder auf Heizkostenverteilern beruht, also im Normalfall.
In der Praxis steht dieser Vergleich meist auf einem Beiblatt oder einer eigenen Seite der Abrechnung. Das Layout unterscheidet sich je nach Messdienst. Typisch sind Balken für das aktuelle Jahr und das Vorjahr, manchmal auch für mehrere Jahre. Einige Abrechnungen drucken den Klimafaktor als Zahl dazu, andere zeigen nur das Ergebnis.
Drei Dinge lohnen beim Lesen einen zweiten Blick. Erstens die Legende: Manche Grafiken zeigen gemessenen und bereinigten Verbrauch nebeneinander, etwa in zwei Farbtönen. Wer die beiden verwechselt, zieht den falschen Schluss. Zweitens die Einheit: Die Grafik zeigt meist Kilowattstunden, die eigentliche Abrechnung bei Heizkostenverteilern dagegen Einheiten oder Striche. Drittens das Warmwasser. Laut Verordnung umfasst der Vergleich Heizung und Warmwasser, bereinigt wird aber nur der Wärmeverbrauch für die Heizung. Das ist richtig so, denn geduscht wird im kalten Winter nicht mehr als im milden.
Und wenn der Klimafaktor nirgends steht? Dann lässt er sich oft näherungsweise aus der Grafik ableiten: bereinigter Wert geteilt durch gemessenen Wert. Steckt in den Balken auch das Warmwasser, ist das Ergebnis nur ein grober Anhaltspunkt. Fehlt der ganze witterungsbereinigte Vergleich, ist das mehr als ein Schönheitsfehler. Werden die Informationen nach § 6a „nicht oder nicht vollständig" mitgeteilt, sieht § 12 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) für Mieter ein Kürzungsrecht von 3 Prozent vor.
Selbst nachrechnen: Hast du wirklich mehr verbraucht?
Ein Beispiel. Lena wohnt in einer 65-m²-Wohnung mit Gaszentralheizung. Ihre Abrechnung zeigt für die Heizung 6.600 kWh, im Vorjahr waren es 6.000 kWh. Plus zehn Prozent, obwohl sie sparsamer geheizt hat als je zuvor. Das Vorjahr war mild, ihr Klimafaktor lag bei 1,20. Das aktuelle Jahr war kälter, Klimafaktor 1,05.
So rechnet sie nach:
| Vorjahr | Aktuelles Jahr | |
|---|---|---|
| Gemessener Heizverbrauch | 6.000 kWh | 6.600 kWh |
| Klimafaktor | 1,20 | 1,05 |
| Witterungsbereinigter Verbrauch | 7.200 kWh | 6.930 kWh |
| Veränderung bereinigt | −270 kWh (−3,75 %) |
Beispielrechnung mit gerundeten Werten. Nur Heizung, ohne Warmwasser.
Aus plus zehn Prozent werden minus knapp vier Prozent. Lena hat also tatsächlich gespart. Andersherum gerechnet: Hätte sie genauso geheizt wie im Vorjahr, wären bei diesem Winter rund 6.860 kWh zu erwarten gewesen (7.200 ÷ 1,05). Tatsächlich waren es 6.600. Ihr Sparen hat rund 260 kWh gebracht, der kalte Winter hat es nur überdeckt.
Für deine eigene Rechnung brauchst du drei Dinge:
- Deinen Heizverbrauch beider Jahre. Kilowattstunden aus der Grafik oder Einheiten aus der Abrechnung, nur den Heizanteil, nicht das Warmwasser. Für den Vergleich reicht es, wenn beide Jahre in derselben Einheit vorliegen.
- Die beiden Klimafaktoren. Aus deiner Abrechnung oder aus der Excel-Datei des DWD für deine Postleitzahl. Achte darauf, den Zwölf-Monats-Zeitraum zu wählen, der zu deinem Abrechnungszeitraum passt.
- Einen Taschenrechner. Verbrauch mal Faktor, für beide Jahre. Dann vergleichen.
Eine Grenze hat die Rechnung: Wurden deine Heizkostenverteiler getauscht, sind die Einheiten beider Jahre oft nicht direkt vergleichbar.
Was der Klimafaktor nicht macht: deine Kosten verteilen
Dieser Punkt sorgt oft für Verwirrung. Der Klimafaktor ist ein reines Vergleichswerkzeug. Er taucht in der Verteilung deiner Kosten nicht auf.
Nach § 7 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) werden die Heizkosten des Hauses zu 50 bis 70 Prozent nach dem erfassten Wärmeverbrauch verteilt, der Rest nach Fläche oder umbautem Raum. Verteilt wird also der tatsächlich gemessene Verbrauch, nicht der bereinigte. Das ist fair, denn der kalte Winter trifft alle im Haus gleichzeitig. Die Gesamtkosten steigen, und dein Anteil daran bemisst sich an deinem Verbrauch im Verhältnis zu den anderen.
Für dich heißt das: Ein kalter Winter macht deine Heizkosten teurer, und das ist kein Abrechnungsfehler. Der Klimafaktor senkt deine Rechnung nicht. Er beantwortet eine andere Frage: Liegt der Mehrverbrauch am Wetter oder an etwas anderem? Und genau diese Frage ist oft die wichtigste, bevor du dich über eine Nachzahlung ärgerst oder dich selbst für dein Heizverhalten verdächtigst.
Andere legitime Gründe, warum du mehr zahlst
Wenn das Wetter nicht alles erklärt, schau dir als Nächstes die Kosten an, nicht nur den Verbrauch. Denn Verbrauch und Kosten sind zwei verschiedene Dinge. Deine Nachzahlung kann steigen, obwohl dein bereinigter Verbrauch gesunken ist.
Der Energiepreis. Rechne den Preis pro Kilowattstunde aus: Brennstoffkosten des Hauses geteilt durch den Gesamtverbrauch des Hauses, für beide Jahre. Schon ein Cent mehr pro Kilowattstunde macht bei 6.600 kWh 66 Euro aus.
Der CO2-Preis. Er steckt in Gas und Heizöl. Der gesetzliche Festpreis stieg von 45 Euro pro Tonne im Jahr 2024 auf 55 Euro im Jahr 2025, für 2026 gilt ein Korridor von 55 bis 65 Euro (§ 10 Abs. 2 BEHG (öffnet in neuem Tab)). Einen Teil dieser Kosten trägt bei Wohngebäuden der Vermieter, abhängig vom CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter (§ 5 CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab)). Wie das aufgeteilt wird, erklärt unser Artikel zur CO2-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter.
Das Warmwasser. Es wird nicht bereinigt und hängt an der Personenzahl. Ist jemand eingezogen oder bist du öfter zu Hause, steigen die Warmwasserkosten ganz ohne Wetter. Mehr dazu in Warmwasserkosten in der Abrechnung.
Ein Nutzerwechsel oder Leerstand. Stand im Haus eine Wohnung leer oder hast du selbst nur einen Teil des Jahres dort gewohnt, verschieben sich die Anteile. Auch Homeoffice zählt: tagsüber zu Hause heißt tagsüber heizen.
Wie du all diese Faktoren zu einem Gesamtbild zusammensetzt, zeigt der Artikel Heizkostenabrechnung 2025: Warum die Nachzahlung höher ist. Er zerlegt die typischen Preistreiber der aktuellen Abrechnung einzeln.
Wenn nach der Bereinigung ein Rest bleibt
Du hast gerechnet. Das Wetter erklärt einen Teil, der Preis einen weiteren. Und trotzdem bleibt eine Lücke, die du dir nicht erklären kannst. Dein bereinigter Verbrauch ist deutlich gestiegen, obwohl sich an deinem Alltag nichts geändert hat.
Dann ist der Zeitpunkt gekommen, die Abrechnung selbst anzuschauen. Typische Stellen, an denen ein unerklärlicher Rest entsteht:
- Geschätzte Werte statt Ablesung, etwa weil ein Gerät defekt war oder bei der Ablesung niemand zu Hause war. Achte auf Hinweise wie „Schätzung" in der Abrechnung.
- Getauschte Heizkostenverteiler, bei denen alte und neue Einheiten nicht zusammenpassen oder ein Gerät doppelt gezählt wurde.
- Ein unplausibler Gesamtverbrauch des Hauses, der deinen Anteil verzerrt.
- Rechenschritte, die nicht aufgehen, zum Beispiel ein Preis pro Einheit, der nicht zu Gesamtkosten und Gesamteinheiten passt.
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Für die Einwände selbst gilt eine Frist: Nach § 556 Abs. 3 BGB (öffnet in neuem Tab) müssen Mieter Einwendungen gegen die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang mitteilen. Dieser Artikel erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Geht es um die rechtliche Durchsetzung, sind Mieterverein oder Fachanwalt die richtigen Ansprechpartner.
Häufige Fragen zum Klimafaktor
Was ist der Klimafaktor in der Heizkostenabrechnung?
Warum ist mein Verbrauch gestiegen, obwohl ich gespart habe?
Senkt der Klimafaktor meine Heizkosten?
Wo finde ich den Klimafaktor für meine Postleitzahl?
Wird auch das Warmwasser witterungsbereinigt?
Was, wenn meine Abrechnung keinen witterungsbereinigten Vergleich enthält?
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