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Heizkostenabrechnung 2025: Warum die Nachzahlung höher ist

Heizkostenabrechnung 2025 mit hoher Nachzahlung? CO2-Preis, Netzentgelte und Wetter erklären nur einen Teil. Diese 7 Punkte musst du jetzt prüfen.

HeizkostenChecker Team
Aktualisiert am 18 Min. Lesezeit

690 Euro Nachzahlung für 2025. Im Jahr davor waren es 120.

Dein Verbrauch? Fast gleich. Dein Heizverhalten? Unverändert. Und trotzdem steht da eine Zahl, die sich anfühlt wie ein Rechenfehler. Genau diese Abrechnungen landen seit ein paar Wochen in den Briefkästen: Die Abrechnungen für das Jahr 2025 kommen jetzt, viele erst im Herbst und Winter. Und sie fallen bei vielen Mietern spürbar höher aus als die für 2024.

Ein Teil davon hat echte Gründe. Der CO2-Preis ist gestiegen, die Gasnetzentgelte auch, und 2025 war kühler als das Rekordjahr 2024. Nur: Diese Effekte erklären einen Anstieg im Bereich von 10 bis 20 Prozent. Nicht 60. Nicht 100. Wenn deine Nachzahlung deutlich stärker gestiegen ist als dein Verbrauch, ist der Rest prüfwürdig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Legitime Treiber 2025: CO2-Preis 55 statt 45 €/Tonne, höhere Gasnetzentgelte, ein kühleres Jahr als 2024. co2online prognostiziert für Gas rund 15 % höhere Kosten als 2024.
  • Der Vermieter muss mitzahlen: Je nach Gebäude trägt er 0 bis 95 % der CO2-Kosten. Fehlt diese Aufteilung, sieht das Gesetz für Mieter ein Kürzungsrecht von 3 % vor.
  • Faustregel: Preiseffekte erklären etwa 10–20 % mehr. Alles darüber, was nicht dein Verbrauch ist, solltest du prüfen.
  • Deine Frist: 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung für Einwendungen.

Was 2025 wirklich teurer geworden ist: die fünf legitimen Treiber⁠

Bevor du nach Fehlern suchst, lohnt ein ehrlicher Blick auf das, was tatsächlich gestiegen ist. Denn wer weiß, welcher Anstieg normal ist, erkennt den unnormalen sofort.

Treiber 1: Der CO2-Preis stieg von 45 auf 55 Euro pro Tonne

Seit 2021 kostet jede Tonne CO2, die beim Heizen mit Gas oder Öl entsteht, einen festen Preis. Für 2024 lag er bei 45 Euro, für 2025 bei 55 Euro pro Tonne. So steht es in § 10 Abs. 2 BEHG (öffnet in neuem Tab). Für 2026 gilt kein Festpreis mehr, sondern ein Korridor von 55 bis 65 Euro.

Was heißt das für deine Abrechnung? Erdgas verursacht rund 0,18 Kilogramm CO2 pro Kilowattstunde, wie sie auf der Gasrechnung steht (Brennwert; heizwertbezogen sind es 0,2009 kg nach Anlage 2 EBeV 2030 (öffnet in neuem Tab)). Rechnerisch macht der CO2-Preis 2025 damit etwa 1,0 Cent pro Kilowattstunde aus (netto), 2024 waren es rund 0,8 Cent. Bei 10.000 Kilowattstunden Anteil für eine 70-Quadratmeter-Wohnung sind das mit Umsatzsteuer etwa 20 Euro mehr als im Vorjahr. Spürbar, aber kein Grund für einen dreistelligen Sprung.

Der wichtigere Punkt: Diese CO2-Kosten trägst du nicht allein. Nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (öffnet in neuem Tab) muss dein Vermieter einen Anteil übernehmen, gestaffelt nach dem CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter. Zehn Stufen, von 0 Prozent bei sehr effizienten Gebäuden bis 95 Prozent bei unsanierten Altbauten. Ein typischer unsanierter Bau aus den 1960ern landet oft in Stufe 6 bis 8, dein Vermieter trägt dann 50 bis 70 Prozent.

Und diese Aufteilung muss in deiner Heizkostenabrechnung stehen. § 7 Abs. 3 CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab) verpflichtet den Vermieter, deinen Anteil an den CO2-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen auszuweisen. Fehlt das, haben Mieter nach Abs. 4 derselben Vorschrift das Recht, ihren Heizkostenanteil um 3 Prozent zu kürzen. Wie du die Stufe selbst nachrechnest, zeigt unser Artikel zur CO2-Kostenaufteilung.

Treiber 2: Gaspreis, Netzentgelte und Gasspeicherumlage

Hier kommt die Überraschung: Der reine Gaspreis ist 2025 kaum gestiegen. Das Statistische Bundesamt weist für private Haushalte im zweiten Halbjahr 2025 durchschnittlich 12,23 Cent pro Kilowattstunde aus, ein Jahr zuvor waren es 12,28 Cent. Im Jahresschnitt lag 2025 also praktisch auf dem Niveau von 2024, wenn auch fast 80 Prozent über dem Stand vor der Energiekrise.

HalbjahrØ Erdgaspreis Haushalte (ct/kWh, inkl. Steuern und Umlagen)
2. Hj. 202412,28
1. Hj. 202512,13
2. Hj. 202512,23

Quelle: Destatis, Erdgas- und Stromdurchschnittspreise, Pressemitteilungen März 2025 (öffnet in neuem Tab), September 2025 (öffnet in neuem Tab) und März 2026 (öffnet in neuem Tab). Durchschnitt aller Verbrauchsklassen, nicht der Preis deines Hauses.

Innerhalb dieses Durchschnitts hat sich aber etwas verschoben. Die Beschaffungskosten sanken, dafür stiegen zum 1. Januar 2025 die Gasnetzentgelte deutlich: laut einer Verivox-Auswertung im Schnitt um rund 25 Prozent, in Einzelfällen um mehr als 60 Prozent (ZfK, Oktober 2024 (öffnet in neuem Tab)). Hintergrund sind neue Abschreibungsregeln der Bundesnetzagentur, mit denen Netzbetreiber den absehbaren Rückgang der Gasnutzung einpreisen dürfen. Dazu kam 2025 die Gasspeicherumlage mit knapp 0,3 Cent pro Kilowattstunde, die seit dem 1. Januar 2026 entfallen ist (Verbraucherzentrale Niedersachsen (öffnet in neuem Tab)).

Für dich zählt eine einzige Zahl: der Preis pro Kilowattstunde in deiner Abrechnung, verglichen mit dem Vorjahr. Liegt er 2025 mehr als 10 bis 15 Prozent über 2024, obwohl der Marktdurchschnitt stabil blieb, ist das kein Beweis für einen Fehler, aber ein Grund nachzufragen. Vermieter dürfen nur die Kosten weitergeben, die tatsächlich angefallen sind, und müssen dabei den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten (§ 556 Abs. 3 BGB (öffnet in neuem Tab)).

Treiber 3: Fernwärme und ihre Preisgleitklauseln

Fernwärmekunden erlebten den großen Sprung schon in der Abrechnung für 2024: Der Messdienstleister ista ermittelte für dieses Jahr einen Anstieg von rund 27 Prozent (ZfK, Mai 2025 (öffnet in neuem Tab)). Für 2025 prognostiziert co2online nur noch plus 2 Prozent. Die Preise laufen bei Fernwärme über sogenannte Preisgleitklauseln den Marktpreisen oft um Monate hinterher, und sie sind je nach Anbieter sehr unterschiedlich.

Diese Klauseln müssen nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV (öffnet in neuem Tab) sowohl die Kostenentwicklung des Versorgers als auch die Verhältnisse am Wärmemarkt angemessen berücksichtigen und ihre Berechnungsfaktoren vollständig offenlegen. Als Mieter siehst du diese Klausel meist nicht, weil der Vertrag zwischen Vermieter und Versorger läuft. Mieter können aber Einsicht in die Belege verlangen, die der Abrechnung zugrunde liegen (§ 556 Abs. 4 BGB (öffnet in neuem Tab)), und so nachvollziehen, welcher Preis pro Kilowattstunde und welche Grundpreise angesetzt wurden. Was du bei explodierenden Fernwärmekosten konkret tun kannst, steht in unserem Ratgeber zur Fernwärme-Abrechnung.

Treiber 4: 2025 war kühler als das Rekordjahr 2024

Der Deutsche Wetterdienst hat 2024 mit 10,9 Grad Jahresmittel als wärmstes Jahr seit Messbeginn eingestuft (DWD, Dezember 2024 (öffnet in neuem Tab)). 2025 lag mit rund 10,0 Grad zwar immer noch unter den zehn wärmsten Jahren, aber ein knappes Grad darunter. Januar und Februar 2025 waren deutlich kälter als der rekordmilde Jahresauftakt 2024, im langjährigen Vergleich aber immer noch mild (DWD, Dezember 2025 (öffnet in neuem Tab)).

Für deine Abrechnung bedeutet das: Selbst bei identischem Heizverhalten dürfte dein Verbrauch 2025 etwas höher liegen als 2024. Wie viel genau, hängt von deiner Region ab. Ein guter Anhaltspunkt steht in deiner Abrechnung selbst. Nach § 6a Abs. 3 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) muss sie einen witterungsbereinigten Vergleich deines Verbrauchs mit dem Vorjahr enthalten, meist als kleine Grafik. Dort siehst du, ob dein Mehrverbrauch am Wetter lag oder an etwas anderem.

Treiber 5: Was der Heizspiegel 2026 für 2025 gemessen hat

Am 22. September 2026 hat co2online den Heizspiegel 2026 veröffentlicht. Er wertet die Abrechnungen des Jahres 2025 aus, also genau das Jahr deiner aktuellen Abrechnung.

EnergieträgerKosten 70 m² 2024Kosten 70 m² 2025VeränderungPrognose 2026
Erdgas1.030 €1.170 €+14 %1.120 €(−4 %)
Heizöl1.030 €1.030 €0 %1.275 €(+24 %)
Fernwärme1.225 €1.295 €+6 %1.310 €(+1 %)
Wärmepumpe680 €715 €+5 %735 €(+3 %)
Holzpellets615 €735 €+20 %860 €(+17 %)

Quelle: Heizspiegel 2026, co2online / Deutscher Mieterbund (öffnet in neuem Tab), veröffentlicht 22.09.2026; Werte für 2024 aus dem Heizspiegel 2025. 70-m²-Wohnung im Mehrfamilienhaus, inkl. Warmwasser. Die Werte für 2026 sind eine co2online-Prognose.

Als Hauptursachen für den Anstieg nennt co2online die gestiegenen Preise einzelner Energieträger und den kälteren Winter. Welche Ausgabe für deine Abrechnung gilt und warum das Jahr im Namen verwirrt, erklärt unser Artikel Welcher Heizspiegel gilt für meine Abrechnung?. Teile deine Gesamtkosten durch deine Quadratmeter und vergleiche mit den Heizkosten pro qm. Liegst du bei Gas über 16,70 Euro pro Quadratmeter, der Obergrenze des mittleren Bereichs im Heizspiegel 2026, lohnt sich der genaue Blick.

Nachzahlungs-Check

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Wie viel Anstieg ist erklärbar? Die ehrliche Rechnung⁠

Nimm alle fünf Treiber zusammen, dann ergibt sich für eine Gaswohnung ungefähr das, was der Heizspiegel 2026 gemessen hat: rund 14 Prozent mehr Gesamtkosten als 2024. Bei Fernwärme (plus 6 Prozent) und Öl (unverändert) deutlich weniger. Diese Größenordnung, sagen wir 10 bis 20 Prozent, ist normal und für sich genommen kein Hinweis auf einen Fehler.

Deine Nachzahlung kann trotzdem stärker steigen, ohne dass etwas falsch ist. Denn die Nachzahlung ist eine Differenz: Gesamtkosten minus Vorauszahlungen. Wenn deine Vorauszahlungen seit Jahren gleich sind und die Kosten um 15 Prozent steigen, kann sich die Nachzahlung leicht verdoppeln. Der eigentliche Vergleichswert sind deshalb immer die Gesamtkosten und der Preis pro Kilowattstunde, nicht der Nachzahlungsbetrag.

Rechne es einmal durch: Waren deine Gesamtkosten 2024 bei 1.000 Euro und 2025 bei 1.150 Euro, passt das ins Bild. Liegen sie bei 1.500 Euro, obwohl dein Verbrauch nur 4 Prozent höher war, erklären Preise und Wetter vielleicht 150 bis 200 Euro davon. Die restlichen 300 Euro haben eine andere Ursache. Und die steht irgendwo in der Abrechnung.


Vorjahr vs. 2025: So liest du den Vergleich⁠

Leg beide Abrechnungen nebeneinander. Die für 2024 und die neue für 2025. Zeit dafür hast du: Einwendungen sind zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung möglich (§ 556 Abs. 3 BGB (öffnet in neuem Tab)). Dann geh diese Zeilen durch. Die Tabelle zeigt dir, welche Veränderung plausibel ist und welche nicht.

PositionErwartbar 2025 vs. 2024Prüfwürdig, wenn
Dein Verbrauch (kWh oder Einheiten)+0 bis +10 % (kühleres Jahr)+20 % oder mehr ohne geändertes Heizverhalten
Preis pro kWh Brennstoffetwa gleich bis +10 % (Netzentgelte, CO2)mehr als +15 % oder gar nicht ausgewiesen
CO2-Kosten und Vermieteranteilausgewiesen mit Stufe und ProzentsatzPosition fehlt, Stufe fehlt oder Vermieteranteil 0 % im Altbau
Verteilerschlüssel (Verbrauch/Grundkosten)identisch mit 2024Schlüssel hat sich ohne Ankündigung geändert
Gerätemiete, Ablesung, Abrechnungetwa gleich bis leichte ErhöhungSprung von 30 % oder mehr bei gleicher Geräteanzahl
Wohnfläche und Gesamtfläche des HausesidentischZahlen abweichend vom Vorjahr oder Mietvertrag
Angerechnete Vorauszahlungen12 × dein MonatsbetragSumme niedriger als tatsächlich gezahlt

Wenn in der rechten Spalte auch nur ein Punkt zutrifft, hast du einen konkreten Ansatzpunkt. Und mehr als eine allgemeine Vermutung, dass etwas nicht stimmt.


7 Punkte, die bei der Abrechnung für 2025 besonders oft falsch sind⁠

Rund die Hälfte aller Abrechnungen enthält Fehler, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale (öffnet in neuem Tab). Bei den Abrechnungen für 2025 sehen wir sieben Muster besonders häufig. Nicht, weil Vermieter böse Absichten hätten, sondern weil die Regeln in den letzten Jahren dichter geworden sind und Abrechnungssoftware nicht immer mitzieht.

1. Die CO2-Kostenaufteilung fehlt oder die Stufe ist falsch

Der häufigste Fehler mit dem klarsten Hebel. Entweder taucht die CO2-Aufteilung gar nicht auf, oder das Gebäude ist in eine zu niedrige Stufe eingeordnet. Ein unsanierter Altbau in Stufe 2 ist unplausibel. Rechne selbst nach: Gesamtverbrauch des Hauses in kWh mal 0,1814 (Gas, kWh laut Rechnung) oder 0,2664 (Öl) ergibt Kilogramm CO2, geteilt durch die Gesamtwohnfläche ergibt die Stufe. Schneller geht es mit unserem CO2-Kosten-Rechner. Fehlt die Angabe komplett, greift das 3-Prozent-Kürzungsrecht aus § 7 Abs. 4 CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab).

2. Der Preis pro Kilowattstunde springt ohne Erklärung

Teile die Brennstoffkosten des Hauses durch die verbrauchten Kilowattstunden. Für 2024 und für 2025. Liegt der Wert 2025 deutlich über 14 Cent bei Gas, obwohl der Haushaltsdurchschnitt bei rund 12 Cent lag, ist eine Nachfrage zum Liefervertrag naheliegend. Mieter können dafür Einsicht in die Gasrechnungen verlangen. Möglich sind auch Abgrenzungsfehler: Rechnungen aus 2024 rutschen in die Abrechnung 2025.

3. Der Verteilerschlüssel hat sich geändert

Nach § 7 Abs. 1 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) müssen 50 bis 70 Prozent der Heizkosten nach Verbrauch verteilt werden, der Rest nach Fläche. Innerhalb dieses Rahmens darf dein Vermieter wählen. Ändern darf er den Schlüssel aber nur aus sachgerechten Gründen, nur mit Wirkung zum Beginn eines Abrechnungszeitraums und nur durch Erklärung gegenüber den Mietern, so § 6 Abs. 4 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab). Steht 2024 noch 70/30 und 2025 plötzlich 50/50, ohne dass du davon gehört hast, fehlt eine Voraussetzung, die die Verordnung für eine Änderung nennt. Details im Artikel zum Verteilerschlüssel.

4. Grundkosten 50/50 statt 30/70 in einem sparsamen Haushalt

Das ist die stille Variante von Punkt 3. Ein Schlüssel von 50/50 ist in vielen Häusern zulässig – nicht aber in älteren, schlecht gedämmten Gebäuden mit Öl- oder Gasheizung, für die § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) 70 Prozent Verbrauchsanteil vorschreibt. Aber wenn du wenig heizst und der Grundkostenanteil von 30 auf 50 Prozent steigt, zahlst du plötzlich für den Verbrauch deiner Nachbarn mit. Für eine 70-Quadratmeter-Wohnung mit niedrigem Verbrauch kann das schnell 100 bis 250 Euro im Jahr ausmachen. Prüfe, ob die Umstellung angekündigt wurde und ob es überhaupt einen sachgerechten Grund gab.

5. Gerätemiete und Ablesekosten sind gestiegen

Miete für Heizkostenverteiler, Eichung und Ablesung gehören nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) zu den umlagefähigen Kosten. Aber nicht in beliebiger Höhe. Viele Messdienste haben ihre Preise 2025 angehoben, teils mit Verweis auf fernablesbare Geräte. Ein Anstieg von 20 oder 30 Prozent bei gleicher Geräteanzahl ist erklärungsbedürftig. Wie du die Position bewertest, zeigt unser Artikel zur Gerätemiete in der Heizkostenabrechnung.

6. Vorauszahlungen sind falsch angerechnet

Klingt banal, passiert ständig. Nach einer Erhöhung der Vorauszahlung im Laufe des Jahres rechnet die Software noch mit dem alten Betrag. Oder eine Sonderzahlung fehlt. Addiere deine tatsächlichen Überweisungen des Jahres 2025 anhand der Kontoauszüge und vergleiche mit der Zeile „geleistete Vorauszahlungen". Jede Differenz ist bares Geld.

7. Kabel-TV taucht noch in den Nebenkosten auf

Das betrifft die Betriebskostenseite, aber sie steckt oft in derselben Abrechnung. Seit dem 1. Juli 2024 sind die laufenden Gebühren für Kabelanschlüsse nicht mehr umlagefähig, die Übergangsfrist in § 2 Nr. 15 BetrKV (öffnet in neuem Tab) ist ausgelaufen. In der Abrechnung für 2025 darf also kein Kabelentgelt mehr stehen, egal wie der Posten heißt. Mehr dazu unter Kabel-TV in den Nebenkosten.

Dieser Artikel erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Einschätzung deines Falls sind Mieterverein oder Fachanwalt die richtige Adresse.


Praxisbeispiel: Was Svens Abrechnung aus Nürnberg zeigt⁠

Sven wohnt in Nürnberg, 74 Quadratmeter, Gasheizung, Baujahr 1968. Seine Nachzahlung für 2024 lag bei 120 Euro. Für 2025 kamen 690 Euro. Sein Verbrauch laut Abrechnung: plus 4 Prozent. Homeoffice hatte er schon vorher, die Wohnung war dieselbe, die Nachbarn auch.

Was ihm auffiel: Die Zeile „CO2-Kosten" gab es zwar, aber ohne Vermieteranteil. Keine Stufe, kein Prozentsatz, der volle Betrag bei ihm. Und weiter unten stand beim Verteilerschlüssel „50 % Verbrauch / 50 % Grundkosten". Im Vorjahr waren es 70/30 gewesen. Angekündigt hatte das niemand.

Was die Zahlen zeigten: Sven ließ beide Abrechnungen im Experten-Check nachrechnen. Der CO2-Ausstoß des Hauses lag bei rund 34 Kilogramm pro Quadratmeter. Nach der Tabelle in der Anlage zum CO2KostAufG (öffnet in neuem Tab) ist das Stufe 6 (32 bis unter 37 kg), Aufteilung 50 zu 50. Auf seine Abrechnung bezogen: 62 Euro Vermieteranteil, die in seiner Nachzahlung steckten. Der geänderte Schlüssel machte rechnerisch 223 Euro aus: So viel weniger stünde mit 70/30 auf seiner Abrechnung.

Was Sven tat: Er schickte der Hausverwaltung beide Rechenwege und fragte nach der Einstufung des Gebäudes und nach der Erklärung zur Schlüsseländerung, die § 6 Abs. 4 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab) für eine Änderung vorsieht. Die Verwaltung reichte die CO2-Einstufung nach und rechnete den Vermieteranteil heraus, die Nachzahlung sank auf 628 Euro. Ob der geänderte Schlüssel so gelten kann, ist eine Rechtsfrage, in einem Gasgebäude von 1968 auch mit Blick auf § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV (öffnet in neuem Tab). Ob das im Einzelfall greift, klären Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.

Selbst mit dem alten Schlüssel läge Sven bei 405 Euro, also deutlich über 2024. Der Grund steht in der Abrechnung: höhere Kosten und zu niedrige Vorauszahlungen. Die hat er gleich anpassen lassen.


Ausblick: Was für die Heizkosten 2026 zu erwarten ist⁠

Wenn du jetzt die Abrechnung für 2025 in der Hand hast, willst du wahrscheinlich wissen, ob es so weitergeht. Ein paar Dinge sind absehbar, andere nicht.

Der CO2-Preis liegt 2026 im Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne, die Zertifikate werden erstmals versteigert. Im schlechtesten Fall sind das rund 18 Prozent mehr CO2-Kosten als 2025, rechnerisch etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde Gas. Die Gasspeicherumlage ist seit Januar 2026 weg, das spart knapp 0,3 Cent. Dafür sind die Gasnetzentgelte zum Jahreswechsel laut Verivox erneut um rund 11 Prozent gestiegen (Handelsblatt, Oktober 2025 (öffnet in neuem Tab)). Unter dem Strich dürften sich diese Effekte für Gaskunden weitgehend ausgleichen. co2online erwartet im Heizspiegel 2026 für Gas sogar eine leichte Entlastung um 4 Prozent auf rund 1.120 Euro für 70 m², für Heizöl (plus 24 Prozent) und Holzpellets (plus 17 Prozent) dagegen deutlich höhere Kosten. Was das Wetter macht, weiß niemand.

Zwei Dinge kannst du heute schon tun. Erstens: Passe deine Vorauszahlungen an die tatsächlichen Kosten 2025 an, damit die nächste Nachzahlung nicht wieder ein Schock wird. Zweitens: Vergleiche deine Abrechnung mit dem Heizspiegel 2026. Er ist am 22.09.2026 erschienen und enthält die gemessenen Werte für 2025, du brauchst also keine Prognose mehr. Unsere Vergleichswerte zeigen ihn bereits.

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Hinter hohen Nachzahlungen stecken oft Rechenfehler: falscher Verteilerschlüssel, geschätzte Werte, Posten, die im Katalog der Betriebskostenverordnung gar nicht auftauchen. Ein Experte prüft deine Abrechnung Position für Position, bevor du überweist. Dein Report kommt meist noch am selben Tag, ab deiner Einsendung. Was du bekommst

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Häufige Fragen zur Heizkostenabrechnung 2025

Warum ist meine Heizkostenabrechnung 2025 so viel höher als 2024?
Drei echte Gründe: Der CO2-Preis stieg von 45 auf 55 Euro pro Tonne, die Gasnetzentgelte legten zum Jahresbeginn 2025 im Schnitt um rund 25 Prozent zu, und 2025 war kühler als das Rekordjahr 2024. Zusammen erklärt das bei Gas etwa 10 bis 20 Prozent mehr Kosten. Ist deine Abrechnung deutlich stärker gestiegen, ohne dass du mehr verbraucht hast, steckt wahrscheinlich noch etwas anderes drin.
Muss der Vermieter die CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung 2025 ausweisen?
Ja. Er muss deinen Anteil an den CO2-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen angeben. Fehlt das, haben Mieter nach § 7 Abs. 4 CO2KostAufG das Recht, ihren Heizkostenanteil um 3 Prozent zu kürzen. Nachrechnen lohnt sich auch bei der Stufe: Bei einem unsanierten Altbau trägt der Vermieter oft 50 bis 70 Prozent der CO2-Kosten.
Wie viel CO2-Preis steckt 2025 in einer Kilowattstunde Gas?
Rechnerisch etwa 1,1 Cent netto, 2024 waren es rund 0,9 Cent. Bei 10.000 Kilowattstunden Anteil für eine 70-Quadratmeter-Wohnung sind das gut 110 Euro CO2-Kosten im Jahr, etwa 20 Euro mehr als 2024. Davon zahlt dein Vermieter je nach Gebäudestufe einen Teil.
Sind die Gaspreise 2025 für Mieter gestiegen?
Im Durchschnitt kaum. Destatis weist für Haushalte im zweiten Halbjahr 2025 rund 12,2 Cent pro Kilowattstunde aus, praktisch derselbe Wert wie Ende 2024. Gestiegen sind vor allem die Netzentgelte, gesunken die Beschaffungskosten. Liegt der Preis pro Kilowattstunde in deiner Abrechnung deutlich über 14 Cent, lohnt eine Nachfrage zum Liefervertrag. Mieter können Einsicht in die Belege verlangen.
Welcher Heizspiegel gilt für meine Abrechnung 2025?
Der Heizspiegel 2026, erschienen am 22.09.2026. Er nennt für das Abrechnungsjahr 2025 rund 1.170 Euro für eine 70-Quadratmeter-Gaswohnung, 1.030 Euro bei Öl und 1.295 Euro bei Fernwärme, jeweils inklusive Warmwasser.
Wie lange kann ich der Heizkostenabrechnung 2025 widersprechen?
Einwendungen müssen Mieter bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind sie in der Regel ausgeschlossen. Umgekehrt gilt: Der Vermieter muss die Abrechnung für 2025 bis zum 31. Dezember 2026 mitteilen. Kommt sie später, ist eine Nachforderung in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Was ist 2026 bei den Heizkosten zu erwarten?
Der CO2-Preis liegt 2026 zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne, die Gasnetzentgelte sind erneut um rund 11 Prozent gestiegen, dafür ist die Gasspeicherumlage weggefallen. Für Gaskunden gleicht sich das grob aus, co2online erwartet für Gas sogar ein Minus von 4 Prozent. Heizöl und Holzpellets dürften laut co2online dagegen deutlich teurer werden. Der größte Hebel bleibt dein Verbrauch und der Winter. Passe deine Vorauszahlungen an die Kosten 2025 an, dann bleibt die nächste Abrechnung berechenbar.

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Geschrieben von

HeizkostenChecker Team

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Veröffentlicht am 9. September 2026 · Aktualisiert am 27. September 2026

Verantwortlich: Redaktion HeizkostenChecker · So prüfen wir unsere Artikel · Prüfbericht

Themen:Heizkostenabrechnung 2025NachzahlungCO2-PreisGaspreisHeizkosten Prognose 2026Heizkosten prüfen

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