Heizkostenabrechnung
Heizung und Warmwasser, Gas-Zentralheizung
Fiktives Beispiel
- Liegenschaft
- Beispielhaus, 1.600 m² Wohnfläche
- Deine Wohnung
- 65 m²
So ist eine typische Heizkostenabrechnung aufgebaut: ein Mehrfamilienhaus mit Gas-Zentralheizung, Verteilung 70/30, deine Wohnung hat 65 m². Tipp auf eine Nummer, und du siehst, was die Position bedeutet und wie sie mit den Zahlen dieses Beispiels berechnet wird.
Die Abrechnung ist erfunden. Haus, Zahlen und Messdienst gibt es nicht; die Rechenwege folgen der Heizkostenverordnung.
Heizkostenabrechnung
Heizung und Warmwasser, Gas-Zentralheizung
Fiktives Beispiel
Dieselben 14 Positionen der Reihe nach, von den Kosten des Hauses bis zu deiner Nachzahlung von 61,50 €. Weitere Begriffe findest du im Glossar.
01.01.2025 – 31.12.2025
Die Abrechnung umfasst die Kosten eines Jahres, in diesem Beispiel das Kalenderjahr 2025. Über die Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet.
Mitgeteilt werden muss die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums.
So wird gerechnet
Der Zeitraum, für den Heiz- und Nebenkosten abgerechnet werden. Abgerechnet wird jährlich, daher umfasst er in aller Regel zwölf Monate.
Fundstelle: § 556 Abs. 3 BGB
20.400,00 €
Der größte Posten: das Gas, das die Heizungsanlage des Hauses im Abrechnungszeitraum verbraucht hat, laut Rechnung des Versorgers.
In der Gasrechnung stecken auch CO2-Kosten. Den Teil, den der Vermieter trägt, zieht die Abrechnung vor der Verteilung ab (Position 14).
So wird gerechnet
Bundesverordnung, die regelt, wie die Kosten zentraler Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie der Wärmelieferung verbrauchsabhängig verteilt werden.
Fundstelle: § 7 Abs. 2 HeizkostenV, § 7 Abs. 1 CO2KostAufG
1.250,00 €
Neben dem Brennstoff zählt die Heizkostenverordnung weitere Kosten zum Betrieb der Anlage auf: den Strom für Brenner, Pumpen und Regelung, die regelmäßige Prüfung und Einstellung durch eine Fachkraft und die Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Reparaturen stehen nicht in dieser Aufzählung.
So wird gerechnet
Bundesverordnung, die regelt, wie die Kosten zentraler Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie der Wärmelieferung verbrauchsabhängig verteilt werden.
Fundstelle: § 7 Abs. 2 HeizkostenV
2.350,00 €
Der Messdienst stellt die Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler, liest sie ab und erstellt die Abrechnung. Miete der Geräte sowie Berechnung und Aufteilung gehören nach der Heizkostenverordnung zu den Heizkosten.
Die Gerätemiete steht getrennt, weil die Heizkostenverteiler nur die Heizung und die Warmwasserzähler nur das Warmwasser betreffen. Solche Kosten kommen später direkt in den passenden Topf.
So wird gerechnet
Ein Unternehmen wie Techem oder ista, das im Auftrag des Vermieters die Verbrauchsgeräte stellt, abliest und die Heizkostenabrechnung berechnet.
Fundstelle: § 7 Abs. 2 HeizkostenV, § 9 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV
24.000,00 €
Alle Kosten der Heizungsanlage des Hauses zusammen. Heizung und Warmwasser kommen hier aus demselben Gaskessel, einer sogenannten verbundenen Anlage.
Deshalb unterscheidet die Abrechnung zwei Arten von Kosten: solche, die für beides gemeinsam entstanden sind, und solche, die nur einen Bereich betreffen.
So wird gerechnet
Eine zentrale Anlage für Heizung und Warmwasser, deren gemeinsame Kosten vor der Verteilung auf beide Bereiche aufgeteilt werden (§ 9 HeizkostenV).
Fundstelle: § 9 Abs. 1 HeizkostenV
20 % Warmwasser
Bevor verteilt wird, trennt die Abrechnung die gemeinsamen Kosten in einen Topf für die Heizung und einen für das Warmwasser. Maßgeblich ist der Anteil am Energieverbrauch.
Ein Wärmezähler misst, wie viel Wärme in die Warmwasserbereitung geflossen ist. Der Versorger rechnet in Kilowattstunden ab, deshalb ist keine Umrechnung in Brennstoffmengen nötig. Nur wenn die Messung einen unzumutbar hohen Aufwand bedeuten würde, kann die Wärmemenge stattdessen mit einer Formel bestimmt werden.
So wird gerechnet
Eichpflichtiges Messgerät, das die abgegebene Wärme in Kilowattstunden misst – aus Wassermenge und Temperaturunterschied zwischen Vor- und Rücklauf.
Auch: Warmwasser-Formel
Fundstelle: § 9 Abs. 1 bis 3 HeizkostenV
70 % Verbrauch, 30 % Fläche
Jeder Topf wird für sich auf die Wohnungen verteilt: ein Teil nach dem gemessenen Verbrauch (Verbrauchskosten), der Rest in diesem Beispiel nach Wohnfläche (Grundkosten).
Die Heizkostenverordnung sieht für Heizung und Warmwasser jeweils 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch vor; die Wahl trifft der Gebäudeeigentümer. Für die Heizung schreibt sie 70 Prozent vor, wenn das Haus mit Öl oder Gas beheizt wird, die Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllt und die freiliegenden Leitungen überwiegend gedämmt sind.
So wird gerechnet
Das Verhältnis, nach dem die Heizkosten auf Verbrauch und Fläche aufgeteilt werden, zum Beispiel 70/30. Die Heizkostenverordnung sieht 50/50 bis 70/30 vor.
Fundstelle: § 7 Abs. 1 HeizkostenV, § 8 Abs. 1 HeizkostenV, § 6 Abs. 4 HeizkostenV
1.150 Einheiten, 18 m³
An jedem Heizkörper deiner Wohnung sitzt ein Heizkostenverteiler. Er misst keine Kilowattstunden, sondern Einheiten. Die bedeuten erst etwas im Verhältnis zur Summe aller Einheiten im Haus.
Beim Warmwasser zählt ein Zähler die verbrauchten Kubikmeter.
So wird gerechnet
Zählwerte eines Heizkostenverteilers ohne physikalische Einheit. Erst mit Bewertungsfaktor und der Summe im Haus ergeben sie deinen Kostenanteil.
234,00 €
30 Prozent der Heizkosten werden nach Wohnfläche verteilt. Dieser Teil hängt nur von der Größe deiner Wohnung ab, nicht von deinem Verbrauch.
So wird gerechnet
Der Teil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der nicht nach Verbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt wird – meist 30 bis 50 Prozent.
Fundstelle: § 7 Abs. 1 HeizkostenV
483,00 €
70 Prozent der Heizkosten werden nach den Ablesewerten verteilt. Dafür wird der Betrag durch alle Einheiten im Haus geteilt; heraus kommt der Preis je Einheit. Mal deine Einheiten ergibt deinen Anteil.
So wird gerechnet
Der Teil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der nach dem gemessenen Verbrauch verteilt wird – in der Regel 50 bis 70 Prozent.
Fundstelle: § 7 Abs. 1 HeizkostenV
184,50 €
Der Warmwasser-Topf wird genauso verteilt, nur mit dem Warmwasserzähler statt der Heizkostenverteiler.
In diesem Beispiel wird das Wasser selbst über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet. Hier stehen deshalb nur die Kosten für das Erwärmen.
So wird gerechnet
Kosten der zentralen Warmwasserversorgung: Wassererwärmung und Betrieb der Anlage, dazu die Wasserkosten, soweit nicht gesondert abgerechnet (§ 8 HeizkostenV).
Auch: Grundkosten Warmwasser
Fundstelle: § 8 Abs. 1 und 2 HeizkostenV
901,50 €
Das sind deine Kosten für das Jahr. Geteilt durch deine Wohnfläche ergibt sich der Wert, mit dem sich eine Abrechnung etwa mit dem Heizspiegel vergleichen lässt.
So wird gerechnet
Deine jährlichen Heizkosten inklusive Warmwasser geteilt durch deine Wohnfläche. Mit diesem Wert lässt sich die Abrechnung etwa mit dem Heizspiegel vergleichen.
61,50 € Nachzahlung
Im Laufe des Jahres hast du jeden Monat einen Abschlag gezahlt. Am Ende werden deine tatsächlichen Kosten damit verrechnet.
Sind die Kosten höher als die Vorauszahlungen, bleibt eine Nachzahlung; sind sie niedriger, ein Guthaben.
So wird gerechnet
70 % Mieter, 30 % Vermieter
Die CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser werden zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je höher der CO2-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche, desto größer der Anteil des Vermieters.
Die Abrechnung weist deinen Anteil an den CO2-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen aus.
So wird gerechnet
Aufteilung der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser zwischen Mieter und Vermieter; bei Wohngebäuden in zehn Stufen nach CO2-Ausstoß pro m² und Jahr.
Fundstelle: § 5 CO2KostAufG, § 7 CO2KostAufG, Anlage zum CO2KostAufG, § 10 Abs. 2 BEHG (55 € je Tonne 2025)
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