Glossar Heiz- und Nebenkosten von A bis Z
28 Begriffe, jeweils in einem Satz erklärt. Ein Klick führt zur ausführlichen Erklärung oder zum passenden Ratgeber.
A
- Abrechnungszeitraum
- Der Zeitraum, für den Heiz- und Nebenkosten abgerechnet werden. Abgerechnet wird jährlich, daher umfasst er in aller Regel zwölf Monate.
- AllgemeinstromRatgeber
- Strom für gemeinsam genutzte Bereiche wie Treppenhaus, Keller und Außenlicht; im Betriebskostenkatalog als Beleuchtung unter § 2 Nr. 11 BetrKV.
C
- CO2-KostenaufteilungRatgeber
- Aufteilung der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser zwischen Mieter und Vermieter; bei Wohngebäuden in zehn Stufen nach CO2-Ausstoß pro m² und Jahr.
E
- Elektronischer Heizkostenverteiler
- Heizkostenverteiler mit Temperaturfühler, Rechenwerk und Display. Er zählt Verbrauchswerte aus der Heizkörpertemperatur und speichert sie zum Stichtag.
F
- FernablesungRatgeber
- Ablesung von Zählern und Heizkostenverteilern aus der Ferne, meist per Funk, ohne Zutritt zur Wohnung. Die Heizkostenverordnung schreibt sie schrittweise vor.
- FernwärmeRatgeber
- Wärme, die ein Versorger außerhalb des Hauses erzeugt und über ein Leitungsnetz liefert; abgerechnet wird sie als Kosten der Wärmelieferung.
G
- GartenpflegeRatgeber
- Pflege von Grünflächen, Spielplätzen und nicht öffentlichen Wegen am Haus; im Betriebskostenkatalog unter § 2 Nr. 10 BetrKV.
- Grundkosten
- Der Teil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der nicht nach Verbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt wird – meist 30 bis 50 Prozent.
- Grundkosten Warmwasser
- Der Teil der Warmwasserkosten, der nicht nach dem gemessenen Warmwasserverbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt wird – meist 30 bis 50 Prozent.
H
- HausmeisterkostenRatgeber
- Die Vergütung für den Hauswart; im Betriebskostenkatalog unter § 2 Nr. 14 BetrKV, ohne Anteile für Reparaturen und Verwaltung.
- Heizkosten pro m²Ratgeber
- Deine jährlichen Heizkosten inklusive Warmwasser geteilt durch deine Wohnfläche. Mit diesem Wert lässt sich die Abrechnung etwa mit dem Heizspiegel vergleichen.
- HeizkostenverordnungRatgeber
- Bundesverordnung, die regelt, wie die Kosten zentraler Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie der Wärmelieferung verbrauchsabhängig verteilt werden.
- HeizkostenverteilerRatgeber
- Gerät am Heizkörper, das keine Kilowattstunden misst, sondern Verbrauchswerte erfasst, nach denen die Heizkosten im Haus verteilt werden.
K
- Kc-Wert
- Korrekturfaktor für den Wärmeübergang vom Heizkörper auf den Heizkostenverteiler. Zusammen mit KQ ergibt er den Bewertungsfaktor.
L
- LeerstandRatgeber
- Wohnungen, die zeitweise nicht vermietet sind; bei der Verteilung nach Fläche bleibt ihre Fläche Teil der Gesamtfläche des Hauses.
M
- Messdienst
- Ein Unternehmen wie Techem oder ista, das im Auftrag des Vermieters die Verbrauchsgeräte stellt, abliest und die Heizkostenabrechnung berechnet.
N
- NutzerwechselgebührRatgeber
- Gebühr des Messdienstes für die Zwischenablesung und die Aufteilung der Jahreskosten, wenn ein Mieter während des Jahres aus- oder einzieht.
T
- TreppenhausreinigungRatgeber
- Reinigung gemeinsam genutzter Gebäudeteile wie Treppen, Flure und Keller; im Betriebskostenkatalog als Gebäudereinigung unter § 2 Nr. 9 BetrKV.
V
- VerbrauchseinheitenRatgeber
- Zählwerte eines Heizkostenverteilers ohne physikalische Einheit. Erst mit Bewertungsfaktor und der Summe im Haus ergeben sie deinen Kostenanteil.
- Verbrauchskosten
- Der Teil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der nach dem gemessenen Verbrauch verteilt wird – in der Regel 50 bis 70 Prozent.
- Verbundene Anlagen
- Eine zentrale Anlage für Heizung und Warmwasser, deren gemeinsame Kosten vor der Verteilung auf beide Bereiche aufgeteilt werden (§ 9 HeizkostenV).
- Verdunster-Heizkostenverteiler
- Heizkostenverteiler mit einem Glasröhrchen voller Messflüssigkeit. Je wärmer der Heizkörper, desto mehr verdunstet – das ist der Ablesewert.
- VerteilerschlüsselRatgeber
- Das Verhältnis, nach dem die Heizkosten auf Verbrauch und Fläche aufgeteilt werden, zum Beispiel 70/30. Die Heizkostenverordnung sieht 50/50 bis 70/30 vor.
W
- Wärmemengenzähler
- Eichpflichtiges Messgerät, das die abgegebene Wärme in Kilowattstunden misst – aus Wassermenge und Temperaturunterschied zwischen Vor- und Rücklauf.
- WärmepumpeRatgeber
- Eine Heizung, die mit Strom Wärme aus Luft, Erdreich oder Wasser nutzbar macht; der Strom für die Wärmeerzeugung zählt zu den Heizkosten.
- Warmwasser-Formel
- Ersatzrechnung aus § 9 Abs. 2 HeizkostenV für die Wärme, die aufs Warmwasser entfällt: Q = 2,5 × V × (tw − 10). Regelfall ist ein Wärmezähler.
- WarmwasserkostenRatgeber
- Kosten der zentralen Warmwasserversorgung: Wassererwärmung und Betrieb der Anlage, dazu die Wasserkosten, soweit nicht gesondert abgerechnet (§ 8 HeizkostenV).
- WinterdienstRatgeber
- Schneeräumen und Streuen auf Wegen am Haus; § 2 BetrKV nennt ihn nicht wörtlich, in Frage kommen Nr. 8 (Straßenreinigung) und Nr. 14 (Hauswart).