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Glossar Heiz- und Nebenkosten von A bis Z

28 Begriffe, jeweils in einem Satz erklärt. Ein Klick führt zur ausführlichen Erklärung oder zum passenden Ratgeber.

A

Abrechnungszeitraum
Der Zeitraum, für den Heiz- und Nebenkosten abgerechnet werden. Abgerechnet wird jährlich, daher umfasst er in aller Regel zwölf Monate.
AllgemeinstromRatgeber
Strom für gemeinsam genutzte Bereiche wie Treppenhaus, Keller und Außenlicht; im Betriebskostenkatalog als Beleuchtung unter § 2 Nr. 11 BetrKV.

C

CO2-KostenaufteilungRatgeber
Aufteilung der CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser zwischen Mieter und Vermieter; bei Wohngebäuden in zehn Stufen nach CO2-Ausstoß pro m² und Jahr.

E

Elektronischer Heizkostenverteiler
Heizkostenverteiler mit Temperaturfühler, Rechenwerk und Display. Er zählt Verbrauchswerte aus der Heizkörpertemperatur und speichert sie zum Stichtag.

F

FernablesungRatgeber
Ablesung von Zählern und Heizkostenverteilern aus der Ferne, meist per Funk, ohne Zutritt zur Wohnung. Die Heizkostenverordnung schreibt sie schrittweise vor.
FernwärmeRatgeber
Wärme, die ein Versorger außerhalb des Hauses erzeugt und über ein Leitungsnetz liefert; abgerechnet wird sie als Kosten der Wärmelieferung.

G

GartenpflegeRatgeber
Pflege von Grünflächen, Spielplätzen und nicht öffentlichen Wegen am Haus; im Betriebskostenkatalog unter § 2 Nr. 10 BetrKV.
Grundkosten
Der Teil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der nicht nach Verbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt wird – meist 30 bis 50 Prozent.
Grundkosten Warmwasser
Der Teil der Warmwasserkosten, der nicht nach dem gemessenen Warmwasserverbrauch, sondern nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt wird – meist 30 bis 50 Prozent.

H

HausmeisterkostenRatgeber
Die Vergütung für den Hauswart; im Betriebskostenkatalog unter § 2 Nr. 14 BetrKV, ohne Anteile für Reparaturen und Verwaltung.
Heizkosten pro m²Ratgeber
Deine jährlichen Heizkosten inklusive Warmwasser geteilt durch deine Wohnfläche. Mit diesem Wert lässt sich die Abrechnung etwa mit dem Heizspiegel vergleichen.
HeizkostenverordnungRatgeber
Bundesverordnung, die regelt, wie die Kosten zentraler Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie der Wärmelieferung verbrauchsabhängig verteilt werden.
HeizkostenverteilerRatgeber
Gerät am Heizkörper, das keine Kilowattstunden misst, sondern Verbrauchswerte erfasst, nach denen die Heizkosten im Haus verteilt werden.

K

Kc-Wert
Korrekturfaktor für den Wärmeübergang vom Heizkörper auf den Heizkostenverteiler. Zusammen mit KQ ergibt er den Bewertungsfaktor.

L

LeerstandRatgeber
Wohnungen, die zeitweise nicht vermietet sind; bei der Verteilung nach Fläche bleibt ihre Fläche Teil der Gesamtfläche des Hauses.

M

Messdienst
Ein Unternehmen wie Techem oder ista, das im Auftrag des Vermieters die Verbrauchsgeräte stellt, abliest und die Heizkostenabrechnung berechnet.

N

NutzerwechselgebührRatgeber
Gebühr des Messdienstes für die Zwischenablesung und die Aufteilung der Jahreskosten, wenn ein Mieter während des Jahres aus- oder einzieht.

T

TreppenhausreinigungRatgeber
Reinigung gemeinsam genutzter Gebäudeteile wie Treppen, Flure und Keller; im Betriebskostenkatalog als Gebäudereinigung unter § 2 Nr. 9 BetrKV.

V

VerbrauchseinheitenRatgeber
Zählwerte eines Heizkostenverteilers ohne physikalische Einheit. Erst mit Bewertungsfaktor und der Summe im Haus ergeben sie deinen Kostenanteil.
Verbrauchskosten
Der Teil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der nach dem gemessenen Verbrauch verteilt wird – in der Regel 50 bis 70 Prozent.
Verbundene Anlagen
Eine zentrale Anlage für Heizung und Warmwasser, deren gemeinsame Kosten vor der Verteilung auf beide Bereiche aufgeteilt werden (§ 9 HeizkostenV).
Verdunster-Heizkostenverteiler
Heizkostenverteiler mit einem Glasröhrchen voller Messflüssigkeit. Je wärmer der Heizkörper, desto mehr verdunstet – das ist der Ablesewert.
VerteilerschlüsselRatgeber
Das Verhältnis, nach dem die Heizkosten auf Verbrauch und Fläche aufgeteilt werden, zum Beispiel 70/30. Die Heizkostenverordnung sieht 50/50 bis 70/30 vor.

W

Wärmemengenzähler
Eichpflichtiges Messgerät, das die abgegebene Wärme in Kilowattstunden misst – aus Wassermenge und Temperaturunterschied zwischen Vor- und Rücklauf.
WärmepumpeRatgeber
Eine Heizung, die mit Strom Wärme aus Luft, Erdreich oder Wasser nutzbar macht; der Strom für die Wärmeerzeugung zählt zu den Heizkosten.
Warmwasser-Formel
Ersatzrechnung aus § 9 Abs. 2 HeizkostenV für die Wärme, die aufs Warmwasser entfällt: Q = 2,5 × V × (tw − 10). Regelfall ist ein Wärmezähler.
WarmwasserkostenRatgeber
Kosten der zentralen Warmwasserversorgung: Wassererwärmung und Betrieb der Anlage, dazu die Wasserkosten, soweit nicht gesondert abgerechnet (§ 8 HeizkostenV).
WinterdienstRatgeber
Schneeräumen und Streuen auf Wegen am Haus; § 2 BetrKV nennt ihn nicht wörtlich, in Frage kommen Nr. 8 (Straßenreinigung) und Nr. 14 (Hauswart).